7,49 t Ablastung und Überschreitung (zGG)

  • ...
    Müßte doch einleuchtend sein, denn der Trabant hatte 300kg ungebremst und 400kg gebremst als Anhängelast; der QEK Junior hatte 400kg zul. GM und keine Bremse, trotzdem durfte man legal mit dem Trabi den QEK ziehen, allerdings eben quasi nichts einladen (nur die Stützlast).


    Rajiv

    ist doch gerade ein widerspruch. qek ohne bremse hat 400kg z.gm. -> trabant nur 300kg zul. anhänglast ungebremst -> ergo: nicht erlaubt. genauso verhält es sich mit dem gebremsten qek, nennt sich nicht umsonst hp550 und dürfte nicht gezogen werden vom trabi - theoretisch. gemacht wirds trotzdem einfach. maximus hat nicht umsonst geschrieben,daß das in den papieren zul.gesamtgewicht entscheidend ist,nicht das was der anhänger zu dem zeitpunkt gerade wiegt.legaler weg wäre ablasten beim qek gebremst,dann jedoch nur 40kg zuladung,weil offizielles leergewicht 360kg sind.


    ansonsten verbreitet sich wohl gerade einige verwirrung hier,mit den anhängern und den könnte-variationen.warum lest ihr nicht das hier http://www.verkehrsportal.de/f…esitzstandsregelungen.php einfach durch.alles auf den punkt gebracht auf der seite

  • Rajiv
    Stimmt hast Du geschrieben, mir ist wohl beim lesen etwas durcheinander gegangen .. Man soll eben nicht zu viele Sachen gleichzeitig machen...
    maxi

    Zitat

    ist doch gerade ein widerspruch. qek ohne bremse hat 400kg z.gm. -> trabant nur 300kg zul. anhänglast ungebremst -> ergo: nicht erlaubt.


    Nur auf den ersten Blick ein Widerspruch. Das ZGG = 400Kg aus den Papieren des Anhängers zählt für den erforderlichen Führerschein. In Bezug auf den erforderlichen Führerschein ist alles in Ordnung.
    Jetzt kommen wir zur zulassungsrechtlichen Frage, d.h. wir sehen in die Papiere des Zugfahrzeuges, darin steht Anhängelast ungebremst =300Kg; gebremst = 400Kg. Haben wir jetzt jeweils einen Anhänger ungebremst mit 300KG bzw. 400 KG gebremst Leergewicht... Darf ich diese Anhänger mit dem Trabbi ziehen... Habe dann in der Tat 0,00 Zuladung.... Lade ich die Anhänger voll -habe ich Anhängelastproblem, also ähnlich dem Überladungsproblem. Gemessen wird in % der der Überschreitung und ist ähnlich "preiswert" wie die Überladung... von 30 bis 300 würde ich sagen. Auf die Gültigkeit des Führerscheins wirkt sich das ganze nicht aus -wie bei der Überladung.

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  • ist doch gerade ein widerspruch. qek ohne bremse hat 400kg z.gm. -> trabant nur 300kg zul. anhänglast ungebremst -> ergo: nicht erlaubt. genauso verhält es sich mit dem gebremsten qek, nennt sich nicht umsonst hp550 und dürfte nicht gezogen werden vom trabi - theoretisch. gemacht wirds trotzdem einfach. maximus hat nicht umsonst geschrieben,daß das in den papieren zul.gesamtgewicht entscheidend ist,nicht das was der anhänger zu dem zeitpunkt gerade wiegt.legaler weg wäre ablasten beim qek gebremst,dann jedoch nur 40kg zuladung,weil offizielles leergewicht 360kg sind.

    Nein. Der QEK muß nicht abgelastet werden. Der QEK Junior ist extra so konstruiert worden, daß er legal vom Trabant gezogen werden durfte!
    Ungebremst wog er 300kg leer (und durfte 400kg wiegen, deswegen ja HP 400.83) und konnte legal am Trabant gezogen werden, mußte nicht abgelastet werden; einzige Einschränkung war die äußerst geringe erlaubte Zuladung im Wohnwagen, wenn er vom Trabi gezogen wurde.
    Ähnlich die gebremste Variante, die wog leer 360kg und durfte 500kg wiegen (HP 500.83/2), die mußte für den Trabant auch nicht abgelastet werden. Man durfte aber nur 40kg statt 140kg Gepäck in den Wohnwagen laden, damit man eben nur tatsächliche gebremste 400kg am Trabant hängen hatte.


    Bin selber zwar bei Wikipedia eher skeptisch, da oft gefährliches Halbwissen, aber den verlinkten Artikel kann man diesbezüglich schon als glaubhaft ansehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngelast


    Rajiv

  • Rajiv
    Stimmt hast Du geschrieben, mir ist wohl beim lesen etwas durcheinander gegangen .. Man soll eben nicht zu viele Sachen gleichzeitig machen...
    maxi


    Nur auf den ersten Blick ein Widerspruch. Das ZGG = 400Kg aus den Papieren des Anhängers zählt für den erforderlichen Führerschein. In Bezug auf den erforderlichen Führerschein ist alles in Ordnung.
    Jetzt kommen wir zur zulassungsrechtlichen Frage, d.h. wir sehen in die Papiere des Zugfahrzeuges, darin steht Anhängelast ungebremst =300Kg; gebremst = 400Kg. Haben wir jetzt jeweils einen Anhänger ungebremst mit 300KG bzw. 400 KG gebremst Leergewicht... Darf ich diese Anhänger mit dem Trabbi ziehen... Habe dann in der Tat 0,00 Zuladung.... Lade ich die Anhänger voll -habe ich Anhängelastproblem, also ähnlich dem Überladungsproblem. Gemessen wird in % der der Überschreitung und ist ähnlich "preiswert" wie die Überladung... von 30 bis 300 würde ich sagen. Auf die Gültigkeit des Führerscheins wirkt sich das ganze nicht aus -wie bei der Überladung.


    danke maximus :D du hast mich verstanden,auf was ich eigentlich hinaus wollte. den polizisten werden wikipedia einträge und verlinkungen daraus kaum interessieren bei einer kontrolle.
    Rajiv - nicht persönlich nehmen bitte. es geht ja nicht darum,was ein konstrukteur sich dabei gedacht und für fahrbar erklärt hat. der polizist nimmt sich die papiere und sollte er genau hinschauen,fällt es dem fahrer auf den fuß. wer fährt schon mitm leeren wohnwagen in urlaub,das bei den platzverhältnissen im trabant ;) alles kann,nichts muß ;)

  • maxi :
    Keine Sorge, persönlich nehme ich das nicht.
    Allerdings kann ich Dir mittlerweile nur noch schwer folgen.
    Oben schriebst du, daß QEK am Trabi nicht erlaubt ist, dem habe ich widersprochen, weil QEK am Trabi sehr wohl erlaubt ist.
    Übrigens hat man trotzdem 40kg Nutzlast (das ist die erlaubte Stützlast beim Trabi) beim ungebremsten QEK. Beim gebremsten QEK sieht es sogar besser aus.
    Klar stellt sich die Frage, ob das praxistauglich ist. Mir ging es aber explizit darum, daß es erlaubt ist und da kam von Dir die gegenteilige Meinung, mit der du rein juristisch definitiv falsch lagst.
    Bisher habe ich bei keinerlei Kontrolle jemals ein fachliches Problem mit der Anhängelast gehabt.
    Klares Beispiel: 7,5t-Vario mit 130PS und 160PS hat 7,5t-Anhängelast (der 180PS hat weniger!), nun gibt es aber ganz wenige Einachsanhänger (bzw. Tandemachs. mit <1m Achsstand) die eine zul. Gesamtmasse von 7,5t haben, egal ob Kipper oder Tieflader oder sonstwas. Sondern es sind bei solchen Anhängern zul. GM von 10t bis 11t die Regel bei den Herstellern. Wenn man im Fuhrpark noch andere LKW als den Vario hat (bspw. einen DAF LF 45 mit 10,5t zul. Anhängelast), dann lastet man diesen Anhänger nicht ab. Bei der Kontrolle in der Frage Anhänger wird geschaut, wieviel kg Anhängelast hat der Vario, dann welche zul. GM und welche Leermasse hat der Hänger, dann laut Frachtbrief wie schwer ist das Ladegut. Jetzt wird überprüft, ob der Anhänger überladen ist (also Leergewicht plus Ladegut höher als zul. GM), dann wird überprüft wie schwer der Anhänger tatsächlich ist (Leergewicht plus Ladegut) und ob das tatsächliche Anhängergewicht höher als die eingetragene Anhängelast des LKW ist; zum Schluß wird geprüft, ob das tatsächliche Gewicht des LKW plus das tatsächliche Gewicht des Anhängers die zul. Gesamtzugmasse (bei manchen Fahrzeugen ist das nämlich weniger als zul. GM LKW plus zul. Anhängelast) übersteigt.
    Keine Sorge, da brauche ich der Polizei nicht mit Wikipedia kommen, das ist absolutes Grundwissen, das hat bisher jeder Polizist gewußt, der mich kontrolliert hat. Dafür gibt es schließlich Dienstunterricht.


    Viel interessanter bei solchen Kontrollen sind Achslasten (durch mobile Waagen bei den Kontrollen mittlerweile recht verbreitet), denn bei manchen Ladungen ist es schon eine kleine Kunst, daß man die so verteilt, daß man keine technischen Achslasten (kritisch wird hier oft die Vorderachse beim 7,5t-LKW) überschreitet. Noch einen Tick schärfer ist die Frage Stützlast (kann beim 7,5-Tonner immerhin 1t betragen), ist aber wirklich ein anderes Thema.


    Rajiv

  • Zitat

    Keine Sorge, da brauche ich der Polizei nicht mit Wikipedia kommen, das ist absolutes Grundwissen, das hat bisher jeder Polizist gewußt, der mich kontrolliert hat.

    :tongue: :tongue:
    Ja, weil Du als erstes im Dienstunterricht lernst:" Kontrolliere nur dann, wenn Du genau weißt was Du tust..." Von daher hast Du Recht, die Polizisten die Dich kontrollieren, wissen das.... Daraus aber den Schluss zu ziehen es wäre Grundwissen und alle kennen sich aus? Glaub mir, nicht alle Polizisten wissen es .... geht auch nicht.... denn das ist absolutes Spezialgebiet auch bei der Polizei -zum Grundwissen würde ich das nicht unbedingt zählen. Gerade beim Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht gibt es so viele Ausnahmen, da kommt´s manchmal sogar drauf an in welchem Jahr und Monat in welchem Bundesland, was erteilt oder zugelassen wurde... Leute aus dem Saarland bis irgendwann 1965 geboren dürfen ohne Prüfbescheinigung MoFa fahren... Das erklär mal einem Revierpolizisten in Kyritz! :) :) :)

  • hallo rajiv,sorry da hatte ich mich etwas mißverständlich ausgedrückt.es ging mir darum,daß der qek,egal ob gebremst oder ungebremst,MIT jeweils voller zuladung,somit zulässigem gesamtgewicht,nicht mehr am trabant gezogen werden dürften.das hatte maximus bestätigt gehabt.um mehr gings mir nicht.


    @maximus - das mit dem mofa führen ist in mv ebenfalls so geregelt ;) somit dürfen auch ältere,meist durch alkohol, führerschein besitzlos gewordene herrschaften wenigstens mit dem mofa zum bier holen fahren in die nächste stadt :P

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