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Müßte doch einleuchtend sein, denn der Trabant hatte 300kg ungebremst und 400kg gebremst als Anhängelast; der QEK Junior hatte 400kg zul. GM und keine Bremse, trotzdem durfte man legal mit dem Trabi den QEK ziehen, allerdings eben quasi nichts einladen (nur die Stützlast).
Rajiv
ist doch gerade ein widerspruch. qek ohne bremse hat 400kg z.gm. -> trabant nur 300kg zul. anhänglast ungebremst -> ergo: nicht erlaubt. genauso verhält es sich mit dem gebremsten qek, nennt sich nicht umsonst hp550 und dürfte nicht gezogen werden vom trabi - theoretisch. gemacht wirds trotzdem einfach. maximus hat nicht umsonst geschrieben,daß das in den papieren zul.gesamtgewicht entscheidend ist,nicht das was der anhänger zu dem zeitpunkt gerade wiegt.legaler weg wäre ablasten beim qek gebremst,dann jedoch nur 40kg zuladung,weil offizielles leergewicht 360kg sind.
ansonsten verbreitet sich wohl gerade einige verwirrung hier,mit den anhängern und den könnte-variationen.warum lest ihr nicht das hier http://www.verkehrsportal.de/f…esitzstandsregelungen.php einfach durch.alles auf den punkt gebracht auf der seite