Hi Maffi,
es verblüfft mich immer auf welch kuriose Ideen immer für Wahr gehalten werden.
Nein, es stehen glatt 7500KG drinn...
denn sowohl das alte Führerscheinrecht stellt in der Klasse 2 auf Fahrzeuge mit "mehr als 7,5t" ab, als auch § 30 StVO sagt:
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot (3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von [BLINK]über 7,5 t[/BLINK] sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für.....
Warum viele Hersteller Ihre Fahrzeuge mit 7490 eintragen ist mir persönlich nicht klar -meinem Dekra-Prüfer auch nicht.... Mit dem Sonntagsfahrverbot oder dem FS kann es nichts zu tun haben, vielleicht eine Frage bei den Versicherungstarifen im NFZ-Sektor? Bei meiner Haftpflicht für den Oldi hat es keine Rolle gespielt, bei dem fing die große Klasse über 3,5t an.... Die NFZ Versicherer unterscheiden derzeit nach Fahrzeugen bis 3,5t und über 3,5t analog dem derzeitigen FS-Recht..., wenn das früher auch so war macht aber das 7,49t auch keinen Sinn....
Wenn Du da noch einen anderen Grund für wüsstest, würde ich dem gern mal nachgehen???
Und das Thema, was passiert alles bei einer Überladung.... hatten wir ja schon.... und die wird erst ab etwa 10% und dem nachweisbaren Wissen ob dieser Tatsache interessant...