Ich hab an meinem keine "Beplankunk" dran,hat auch keiner irgendwie erwähnt :D.Ist Bj.87.Könnt ich auch garnicht gebrauchen
Gilt für Zugmaschinen anderes Recht?
Vieles ist auch Auslegungssache des Herren im Kittel.
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hier mal der gesetzestext...daraus erklärt es sich fast von allein,wann der ufs sein müßte und wann nicht...eine gewähr auf aktualität kann ich natürlich nicht übernehmen
aus der stvzo:der § 32b regelt den vorderen und hinteren ufs !!!
§ 32b Unterfahrschutz
(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.
(2) Der hintere Unterfahrschutz muß der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 23) in der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.
(3) 1Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für
1. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
2. Arbeitsmaschinen und Stapler,
3. Sattelzugmaschinen,
4. zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,
5 Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.(4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(5) Absatz 4 gilt nicht für
1. Geländefahrzeuge,
2. Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.viele grüße
maffi
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hier noch der § 32c aus der stvzo...dieser ist dann für den seitlichen ufs zuständig...
§ 32c Seitliche Schutzvorrichtungen
(1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, daß Fußgänger, Rad- oder Kraftradfahrer seitlich unter das Fahrzeug geraten und dann von den Rädern überrollt werden können.
(2) Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihre Anhänger müssen, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht jeweils mehr als 3,5 t beträgt, an beiden Längsseiten mit seitlichen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein.
(3) Absatz 2 gilt nicht für
1. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger,
2. Sattelzugmaschinen,
3. Anhänger, die besonders für den Transport sehr langer Ladungen, die sich nicht in der Länge teilen lassen, gebaut sind,
4. Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.(4) Die seitlichen Schutzvorrichtungen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
viele grüße
maffi
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Ich danke euch für eure Zahlreichen antworten! Mir ging es hauptsächliche um den seitlichen aber ich denk ich lass ihn dran den wenn er schon eingetragen ist! Er steht ja auch im Oltimer pass mit drin! Trotzdem danke noch mal!
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So Fahrzeug ist angemeldet. W50 LA/BTP mit 7,49t. Jetzt kann es losgehen.... Jetzt kommen noch Staukästen und Wassertank unter die Pritsche, für die Kid´s gibts richtige Sitze....
Auch das "H" Gutachten hat geklappt, jetzt steht ein dickes "H" ganz rechts ... Umweltzone freue Dich!!
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Hallo Maximus,
was für Sitze nimmst du da?
Ich hab bei mir im Koffer Sitze vom T5 2. Sitzreihe, da ist auch gleich der Gurt für die Kindersitze mit dran. Kann ich nur empfehlen.Gruß Christian
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Habe 3 vordere Sitze vom Nissan Primera.
Dazu wird ein Gestell geschweißt welches in den hinteren Sitzbankkasten geschraubt wird. Auf dieses Sitzuntergestell, welches fest mit der Kabine verschraubt sein wird, werden dann die Sitze mit ihren Originalschienen verschraubt. Zu jedem Sitz wird es einen Holm geben, an dem der Gurt befestigt ist. Wenn´s fertig ist... stell ich mal ein Bild ein. -
Ja, OK in der Kabine geht das.
Bei mir war das Problem, dass die Sitze im Koffer frei stehen. Da hat sich der integrierte Gurt angeboten und was ich noch besser finde, die Sitze haben Isofix. Ich habe als Fahrer und Beifahresitz Opel Astra Sport Sitze auf die original Möwe Schwingestelle montiert. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht zu den original Hockern. Obwohl ich die originalen eigentlich besser passend zum W50 fand. Aber nach 150km Fahrt im Sommer war man ja mehr oder weniger mit dem Sitz verschmolzen.... -
Auch vorn kommen andere Sitze rein, haben wir schon alle vom Schrotti geholt, vorn sind sie aus einem Daewoo, der dem Kadett entspricht, die Sitze sind fast neu.... die kommen jeweils auf eine IFA-Möwe-Schwinge...
Dann soll noch die Kabine vorn lackiert werden....
P.S. Die hinteren Türen unserer DoKa machen mir noch sorgen, die sehen nicht wirklich gut aus. Ich habe zwar noch zwei "normale" Türen, aber die Verlängerung anzudengeln ist doch eine große Arbeit.... Wenn also jemand zwei schöne Türen für eine DoKa hat.... oder besorgen kann, der meldet sich bitte!!!
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So die Sitze sind auch drinn...
Habe heute die Kennzeichen angeschraubt und die erst Spritztour unternommen, meine beiden Jungs waren begeistert.Da die Kabine noch völlig leer ist, macht das Ding einen Höllenlärm, ein wenig verdämmen werde ich ihn noch.
Was mir auch noch nicht gefällt ist das Getriebe. Es lässt sich so was von schwer schalten, am schlimmsten ist der 3. Gang, das habe ich irgendwie anders in Erinnerung.
Das wird wohl noch eine Aufgabe für den Eberhardt...
Umbauten von IFA Fahrzeugen
Umbauten an IFA Fahrzeugen