Habe gerade folgenden Artikel im Netz gefunden.
https://www.wochenblatt-dlv.de…-fuer-pferdehalter-579980
Mit den Pferden in den Urlaub, ein Traum für viele Reiterinnen und Reiter. Wer dabei mit Pferdetransportern samt Anhängern unterwegs ist, muss aber Vorsicht walten lassen. Seit 1. Januar gilt, dass Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen, sofern sie einen Anhänger ziehen. Das bedeutet gleichzeitig, dass sich Fahrerinnen und Fahrer nach aktuell geltendem Recht an Ruhe- und Lenkzeiten halten muss. Zudem benötigen sie eine Fahrerkarte, um die Nutzung des Fahrtenschreibers zu dokumentieren.
Meine Frage dazu, hat jemand davon schon was gehört?
Wenn ich das richtig interpretiere bedeutet das ja, wenn man einen IFA LKW über 7,5 Tonnen mit Anhänger bewegt, muss man ja einen digitalen Fahrtenschreiber einbauen?
Oder wie seht ihr das?