Fahrtenschreiber ab 01.01.2025

  • Hier steht, dass Historische Fahrzeuge nach EU-Recht von der Fahrtenschreiber-Pflicht befreit sind solange sie nicht gewerblich genutzt werden....


    https://fleetgo.de/kb/fahrtens…-fahrtenschreiberpflicht/



    --- Nutzfahrzeuge, die nach den Gesetzen des Mitgliedstaates, in dem sie eingesetzt werden, als historisch (Oldtimer) eingestuft sind und die für die nichtgewerbliche Beförderung von Gütern oder Personen eingesetzt werden.

  • Es ist ein Gesetz, welche mal wieder nicht richtig durchdacht wurde. Man könnte ja verstehen, wenn man das jetzt bei Neuzulassungen so handhabt, aber so gibt es zu viele Lücken in der Anwendbarkeit.


    Es wird schon mal schwierig, oder gar unmöglich einen digitalen Fahrtenschreiber in einem Oldtimer oder Fahrzeug zu verbauen, was gar nicht die technische Voraussetzungen dafür hat. Es werden ja bestimmte Signale gebraucht zur Auswertung, wie z. B. GPS, Geschwindigkeit, Uhrzeit usw. Was in diesen Fahrzeugen gar nicht vorhanden ist.


    Desweitern bräuchte man ja eine Unternehmerkarte zur Programmierung des Fahrtenschreibers. Wer kann, soll oder darf dann das Gerät zur Archivierung auslesen? Wer speichert die angefallen Daten.


    Es müssten wahrscheinlich neue Geräte entwickelt werden.


    Was ist mit Berufskraftfahrern, die ja schon eine Fahrerkarte besitzen, die hätten ja das Problem, das sie schon während der Arbeitszeit die Karte nutzen und jemand der jeden Tag fährt, kann ja folglich nicht am Wochenende auch noch mit Karte fahren, da ja dann die Lenkzeiten überschritten würden.


    Bei einem eventuellen Einbau kämen noch erhebliche Kosten dazu.


    Fragen über Fragen und nichts Genaues. Was bringten solche Gesetze?

  • Moin,

    Renato, laut meiner Info darf man mit H Kennzeichen durchaus Güter transportieren, sogar gewerblich geht unter bestimmten Bedingungen.


    Leider ist es wohl so das im Moment die Behörden völlig freidrehen: Kommentar war, das Fahrradträger nicht geahndet werden! Also selbst der transport eines Fahrrads wird als Gütertransport angesehen.

    Motorrad-Auto oder ähliches Sowieso.


    Ganz Wichtig: Es geht hier nicht um Wohnmobile über 7,5t, sondern die Fahrtenschreibepflicht beginnt sobald Fahrzeug und Anhänger zusammen mehr als 7,5t wiegen.


    Soweit ich weiß, mussten Mobile über 7,5t immer einen Fahrenschreiber haben, mussten aber nicht zur Prüfung und brauchten auch in DE keine Scheibe einlegen.


    Gruß Reinhard