Hallo,
jetzt habe ich erstmal folgende Frage:
Willst du den W50 zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzen???
Oder möchtest Du ihn nur so zulasen damit du ihn mit dem Traktorschein fahren darfst?
Das wäre mal grundsätzlich wichtig zu wissen.
Hallo,
jetzt habe ich erstmal folgende Frage:
Willst du den W50 zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzen???
Oder möchtest Du ihn nur so zulasen damit du ihn mit dem Traktorschein fahren darfst?
Das wäre mal grundsätzlich wichtig zu wissen.
N’abend,
ich hätte jetzt einen TüV’er, der die Geschwindigkeitsreduzierung über eine Drehzahlverringerung akzeptiert und abnimmt. Weißt jemand wie weit die Drehzahl ungefähr runter muss (Kollege vom TüV setzt sich mit in LKW und will sich bei Fahrt überzeugen)? Und noch viel wichtiger, wenn die Drehzahl so weit runter ist, fehlt mir dann die Kraft in den unteren Gängen?
@UPSMann,
beides zum einen will ich ihn so zulassen, damit ich ihn mit meinen Führerschein (T) fahren kann. Bei Bedarf möchte ich ihn aber auch für Landwirtschaftliche Zwecke nutzen (bei Bauern aushelfen in der Ernte und so). Im Grunde läuft beides ja auf das gleiche raus oder welche Bedenken hast du wenn dies wichtig ist?
Gruß Jörg
Hallo,
meine Bedenken sind das du mit dem Führerschein der Klasse T solche Fahrzeuge nur dann führen darfst wenn sie auch ausdrücklich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt sind.
Also einfach zum Spass oder aus anderen als land- oder forstwirtschaftlichen Gründen darfst du solch ein Fahrzeug nicht führen.
Dies findest du in Paragraph 6 der Fahrerlaubnisverordnung. (§6 FeV)
Dort heist es:
Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart [BLINK]zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden[/BLINK] (jeweils auch mit Anhängern)
Im Klartext bedeutet das zum Beispiel das du mit der Klasse T zwar mit einem entsprechenden Fahrzeug Klärschlamm einer Biogasanlage auf dem Acker ausbringen dürftest, mit dem gleichen Gespann aber keinen Klärschlamm zwischen zwei Biogasanlagen hin- und herfahren kannst.
Ersteres läuft nämlich unter Landwirtschaft. Zweites nicht.
Dies ist tatsächlich so passiert und der Fahrer musste ein harte Strafe in Kauf nehmen denn er hätte für den reinen Transport zwischen den Biogasanlagen den Führerschein der Klasse CE haben müssen.
Nun kannst dir ja denken was passiert wenn dú was ganz artfremdes damit machst.
PS: Im übrigen dürften die alten Traktoren mit grünem Kennzeichen auch nicht bei Oldtimerumzügen oder Städtegeburtstagen oder am Vatertag benutzt werden. Denn dies sind auch keine Verwendungen im Sinne der Land- oder Forstwitrschaft. (höchstens der Land- und Forstwirte - grins) Und nur für solche Fahrten wird sie steuerfreiheit gewährt.
Und wegen der Drehzahlbegrenzung:
Wenn du Ballonbereifung fährst und die langsame Übersetzung hättest dann dürfte die maximale Drehzahl so bei 1800 bis 1900 Umdrehungen liegen.
Das wäre vom Drehmoment her zwar ok aber du hättest letztlich nur maximal 110-115 PS.
Machbar wäre das wohl wenn du die Einschränkungen hinnehemen kannst.
Schau einfach ins folgende Diagramm:
Hallo,
ja die Bedenken sind berechtigt und habe ich auch. Aber in erster Linie soll er für unseren kleinen Wald zur Nutzung sein und für mich zur Freude am erhalt der Technik.
Gruß
Ohne den entsprechenden Führerschein hast Du so einige Probleme am Hals. Den W50 zu drosseln ist gar nicht so einfach. Die Drehzahl lässt sich nur mit der entsprechenden Einspritzpumpe regeln.
Das ständige Fahren mit der Untersetzung geht zu lasten der Vorderachsgelengwellen. Das sperren des 5 Ganges ist kein Problem und recht einfach zu lösen.
Das aushelfen beim Bauern geht dann aber auch nur kostenlos.
Problematik : Werksverkehr oder Gerwerblicher Güterverkehr beachten.
Viel Erfolg
Gruß purro
Hallo,
Ich habe auch einen W50 LA/Z stehen. Wenn ich ihn drossele auf 60 km/h und er eingetragen wäre als LOF. Zugmaschine und ein schwarzes Kennzeichen hätte durfte ich ihn doch mit der Klasse T Fahren oder bin ich da falsch?
Gruß Robert
lof mit 60 ist ja T konform, aber das drosseln wird lustig.