Sonntagsfahrverbot

  • Hallo in die Runde,


    richte heute mal eine Frage an Diejenigen, die ein (IFA)Gefährt über 7,5 t fahren.
    Die meisten Treffen finden doch von Freitag-Sonntag statt. Wir fahren mit Kurzzeitkennzeichen (wenn wir ihn voll anmelden, stehen wir vor ja ebenfalls vor dem Problem), dürfen also Sonntags von 0-22 Uhr nicht fahren.


    Wie handhabt ihr das, gibt es da Sondergenehmigungen?

  • Hallo Cathleen


    Paß aber auf das es euch da nicht umhaut wenn du die Preise für die Sondergenehmigung erfährst. Es sei den dort sitzt ein Mitarbeiter der dir einen Sonderpreis macht.
    Da ich hauptsächlich mit Anhänger und meinen Eigenbautraktor zu verschiedenen treffen fahre, hatte das die letzten 3 Jahre auch beantragen müssen(mein Geländewagen war als LKW zugelassen). Die ersten 2 Jahre habe ich für 6 Monate nur 32 Euro bezahlt(war aber Sonderpreis) :D Nach der Kreisreform durfte ich für die Genehmigung 125Euro bezahlen. :evil:
    Hatte auch eine Preisliste bekommen,nur finde ich die im Moment nicht. Muß ich mal raussuchen, wenn ich in ca. 1 Woche wieder zurück bin.


    Mit meinen Pick up brauch ich das (hoffentlich) nicht mehr., da ich im Off Road bzw. Pick up Forum von einer Regel gelesen hab. Wonach es eine Regelung für Zugahrzeuge bis 3,5t und Anhängern dahinter gibt.

  • Da gibts keine Sondergenehmigung, denn im § steht LKW ab 7,5t und Anhänger hinter LKW. Da isses egal ob du einen Polo als LKW zugelassen hast, oder einen 40-Tonner.


    Den IFA würde ich umschlüsseln auf Wohnmobil, Werkstattwagen oder sonstiges Sonderfahrzeug. Sobald in der Zulassung nicht mehr LKW steht gibts auch kein Sonntagsfahverbot.

  • Ja mit Anhänger ist es egal wie groß der Lkw ist,das Fahrverbot gilt dann auch.Hab im Fernsehen was gesehen,das es für den Privatbereich Ausnahmen gibt.Wenn man für sportliche Zwecke unterwegs ist und wenn man für den Hobbybereich mit Anhänger fährt,dann würde das Fahrverbot nicht gelten.Für Catleen wäre wirklich besser Womo oder Sonder-Kfz.Mit Oldtimer wirds ja noch nix.

  • Das Fahrverbot gilt immer, egal als was du unterwegs bist. Es ist nur so, dass die Kontrolleure bei Sportzwecken manchmal ein Auge zudrücken.
    ich hab vor Jahren mal, als ich mit meiner Tochten noch an den Wochenenden mit dem Pferd unterwegs war, eine Anfrage an das Ministerion gemacht und die Antwort bekommen, dass es keine Ausnajmen gibt.
    Es ist nur so, dass dich kaum einer anhält, wenn man mit men Sprinter und nem Pferdeanhänger unterwegs ist. Und wenn ers macht, dann will er absichtlich Böses.
    Bei großen LKWs siehts da schon anders aus. Wenn ich mit meinem Tria-l oder Rally LKW aufm Hänger unterwegs bin hält mich immer einer an. Aber Wohnmobil vor Anhänger geht eben, egal wie schwer und ohne Maut.

  • Mit LKW bis 3,5t mit Wohnanhängern oder Anhängern die für Sport oder Freizeitzwecke genützt werden, darfst du seit noch nicht so langer Zeit fahren. Steht aber so in keinem Gesetz!!! wurde mir aber von der Genehmigungserteilenden Behörde auf Anfrage mitgeteilt.

    Auch Oldtimer LKW unterliegen dem Fahrverbot!!
    Für Oldtimer LKW ist jedoch die Beantragung einfacher.


    Habe das Schreiben mal angehängt.


    Ich denke auch LKW >7,5t mit Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht fahren. Wie wird das bei nicht zugelassenen 10t LKW gehandhabt? behaupten das es ein 7,5t ist????