• Na dann will ich mich mal nach längerer Absenz wieder mal mit einbringen.


    Ja ich hatte gerade eine Woche lang die EU-Kraftfahrerschulung. Alle 5 Module.


    Ab Montag dann endlich nen Arbeitsvertrag nach immerhin 6 Wochen arbeiten für ohne Geld als Praktikant.


    Nungut.... Also es stimmt egal ob privat oder gewerblich... wenn ein Tachograph vorhanden ist muss er verwendet werden. Bei digital noch wichtiger als bei Tachoscheibe. Denn das digitale speichert alles ab. Der Scheiben-beschmierer ja nun nicht.


    Fakt ist auch das seit 2006 alle neueren Fahrzeuge den digitalen Tachographen bekommen. Alte haben jedoch Bestandschutz. Jedoch nur bis sie mal kaputt sind. Dürfen dann nur durch digital ersetzt werden.


    Gruß UPSMann

  • na dann kann ich ja den fachmann befragen :D


    wie ist das bei womo-zulassung über 7,5t??? es gibt ja die wüstesten logiken im internet darüber,von wegen der europäischen und deutschen auslegungssache...wozu zählt ein womo?ist es wirklich ein fahrzeug zur personenbeförderung bis zu 17 personen oder denkt bzw. legt sich das jeder so aus,wie er grad lustig ist 8o ?( es ist ja nicht uninteressant für so einige womo-fahrer hier bei uns im forum ;)


    vielleicht kannst du ja notfalls deinen dozenten dazu befragen ;)


    viele grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • [quote]Original von UPSMann
    Na dann will ich mich mal nach längerer Absenz wieder mal mit einbringen.


    Ja ich hatte gerade eine Woche lang die EU-Kraftfahrerschulung. Alle 5 Module.


    Ab Montag dann endlich nen Arbeitsvertrag nach immerhin 6 Wochen arbeiten für ohne Geld als Praktikant.


    Nungut.... Also es stimmt egal ob privat oder gewerblich... wenn ein Tachograph vorhanden ist muss er verwendet werden. Bei digital noch wichtiger als bei Tachoscheibe. Denn das digitale speichert alles ab. Der Scheiben-beschmierer ja nun nicht.


    Fakt ist auch das seit 2006 alle neueren Fahrzeuge den digitalen Tachographen bekommen. Alte haben jedoch Bestandschutz. Jedoch nur bis sie mal kaputt sind. Dürfen dann nur durch digital ersetzt werden.


    Fahrtschreiber für Zugmaschinen


    In der Regel sind für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschinen, wenn lof Arbeiten oder Transporte, die im Zusammenhang mit lof Arbeiten verbunden sind nicht erforderlich. Dies ändert sich insbesondere dann, wenn nicht landwirtschaftliche Transporte mit lof Zugmaschinen und Anhängern durchgeführt werden. Grundsätzlich gibt es zur Zeit in Deutschland noch den Fahrtschreiber (gemäß § 57a StVZO) als Kontrollgerät. Fahrzeuge, die nach deutschem Recht keinen eichfähigen Fahrtschreiber benötigen, sind: Ï Kfz bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse;
    Ï Zugmaschinen, die für lof Zwecke eingesetzt werden;
    Ï Kfz bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
    Das EG Kontrollgerät gemäß Fahrpersonalverordnung (F Pers VO) EWG/VO 3820 / 85 und 3821 / 85 vom Dezember 1985 befindet sich in Fahrzeugen, die der Personen- und Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und in einem EU Mitgliedstaat zugelassen sind. Es gibt EG Kontrollgeräte in Standard- und Automatikausführung. Diese Verordnung gilt nicht für Fahrzeuge (Art. 4)
    Ï die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden;
    Ï deren zulässige Gesamtmasse, einschließlich Anhänger 3,5 t nicht übersteigt;
    Ï bis 30 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sowie
    Ï anerkannte selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
    Vom EG-Kontrollgerät befreit (§ 7 Ausn. F Pers VO) sind auch Traktoren (Zugmaschinen), die ausschließlich lof Arbeiten dienen. Diese Ausnahme gilt auch für Fahrten, die im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit lof Arbeiten stehen. Das sind u.a. Transporte von lof Arbeitsgeräten zum Einsatzort; Ernten mit gleichzeitigem Abfahren der Erzeugnisse; Laden von Gras und Abfahren zum Silo; Klärschlamm-, Fruchtwasser-, Gülletransport zum Feld und Ausbringen. Eingebaute, aber nicht erforderliche eichfähige Fahrtschreiber/EG Kontrollgeräte übernehmen ausschließlich die Funktion eines Geschwindigkeitsmessers, und es müssen keine Scheiben eingelegt werden (Bay ObLG v. 11.10.1990). In der Regel unterliegen eichfähige Fahrtschreiber und EG Kontrollgeräte alle 2 Jahre der Prüfpflicht. Dies gilt nicht bei eingebauten Kontrollgeräten in Fahrzeugen, die gemäß der Ausnahmeverordnungen ( s. § 57a StVZO, § 7 F PersVO ) nicht bedient werden müssen.
    Zur Zeit wird auf europäischer Ebene eine Änderung der Fahrpersonalverordnung vorbereitet. Nicht immer sind bei den EU-Gremien die land- oder forstwirtschaftlichen Belange einzelner EU-Länder geläufig. So ist die überbetriebliche Maschinenverwendung außer in Deutschland noch in Finnland und evtl. in den Niederlanden bekannt. Bei EU-weiten Anpassungen ist daher genauestens auf bevorstehende Änderungen zu achten.


    Hoffe nun mal das es da keine große Änderung gegeben hat. Sonst müsste ich auch zur Eichung.