hallo leute vieleicht weiß hier ja jemand was genaues ich habe ja für mei w50 das 07 ner kennzeichen und da soll ja alles original sei n jetzt habe ich ja mein anhänger hl 50 fertig und habe den ja auf das selbe kennzeichen laufen wie w50 ist aber nur einleitergebremst da ich kein zweileiter am motorwagen habe jetzt habe ich aber gehört das nan mit einleiter hinterm lkw garnicht mehr fahren darf egal ob 07 oder olteimer oder was auch immer wies einer genaueres mfg frank
einleiterbremse am anhänger
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Hallo Frank,
ist richtig.....auch uns hat der TÜV den Einleitungsbremskreislauf nicht eingetragen. Ist leider nicht mehr zulässig und damit darfst Du den Hängerbetrieb mit Druckluftbremse nicht fahren. Leider.......
Grüße,
Clemens
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Hallo!
Diese Gesetzeslage und die auslegungen beim Tüv sagt alles was in diesem Land los ist!!
Nach wie vor fahren in unseren Agrargenossenschaften (LPG) IFA W50 mit Einleiterbremse und Anhängern durch unser Land !!
Ich hatte auch schon mit unserem Tüvmann darüber gesprochen,er meinet mann mußte beachten wann das Fahrzeug gebaut wurde !!
Das ist bestimt wieder eine Auslegungssache !! Aber totzdem habe ich mir schon einen Umbausatz auf 2 Leiterbremse besorgt,weil ich auch noch einen HL 50 Werkstatt /LAK habe.Grüße Torsten
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Die LPG's fahren mit der Einleitungsbremskreislauf??? und dürfen das??? 8o. Ist ja toll wie unser TÜV sich das mal wieder hindreht. Eigentlich müssten alle W50 dann mit dieser Bremse Hänger fahren dürfen. Wieso eigentlich hat man das überhaupt verboten?
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Die StVZO schreibt vor, daß Anhängerbremsanlagen während des Bremsvorganges mit Luft befüllt werden können müssen. Das kann nur die Zweileiterbremsanlage leisten. Das gilt für Anhänger mit einer bbh von 40 km/h und mehr.
Für landwirtschaftliche Anhänger mit Einleiterbremsanlage gab es bis zum 31.12.2003 eine Ausnahmegenehmigung. Sie durften hinter Lkw und Zugmaschinen genutzt werden.
Heute dürfen solche Anhänger in einzelnen Bundesländern, wie z.B. Sachsen, in der Landwirtschaft mit einer Einzelausnahmegenehmigung weiter mit Einleiterbremsanlagen betrieben werden. Die zweite Variante in der Landwirtschaft sind die "25 km/h-Anhänger". Diese brauchen keine Zweileitungsbremsanlage. Mit ihnen darf der Lkw oder die Zugmaschinen auch nur 25 km/h fahren. -
Alles klar, das bringt ein wenig Licht ins dunkel Dann bleibt nur das umrüsten auf Zweikreislaufbremse. Mit 25 Km/h durch die Lande zu tuckern ist nix
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hallo sag mal wenn du einen hl50 mit werkstatt lak hast kannst du mir da wohl bitte mal ein paar bilder von senden von außen und von innen ich willmeine werkstatt auf das fahrgestell von einem hl50 tankwagen pflanzen und innen fehlt gei mir die einrichtung der linken seite was in die ses regal gehört ich will ihn nämlich wieder kommplett haben mfg frank
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Hallo Frank!
Leider besitze ich keine Digitale Kamera,und somit kann ich keine Bilder schicken.Außen sieht er aus wie jeder orginale LAK innen hat er an der Stirnseite vorn eine Drehbank über die gesamte Breite,in der mitte links und rechts die Werkbänke,und natürlich Gas/Sauerstoff/Notstromer.
Was Du meinst ist die normale Werkstattausrüstung wenn mann reinkomt ist auf der linken Seite ein Regal,wo die Kiste für Schlosser/Elektriker/Zimmermann je nach Ausrüstung dir stand,diese sind wegem den Werkzeug meistens nicht mehr vorhanden!
Hat dein HL 50 Tankanhänger schon die Traversen für den Lak drauf??Und wie komt es das Du aus den alten Bundesländern so viel Osttechnik hast oder samelst??
Grüße Torsten
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hallo torsten danke für die infos mein interesse für osttechnick liegt daran das ich eigentlich ein ossi bin ich komme aus der nähe von schwerin und ich muß doch den leuten hier auch mal zeigen das wir auch technick hatten die durchaus leistungsvähig war und noch ist . Nein der anhänger hat noch keine aufnahmen dran ,ich wollte welche vom w50 verwenden mehr zu meinem fuhrpark unter www.frankvc.de.vu mfg frankvc
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Zitat
Original von Falli-69
Hallo!Diese Gesetzeslage und die auslegungen beim Tüv sagt alles was in diesem Land los ist!!
Nach wie vor fahren in unseren Agrargenossenschaften (LPG) IFA W50 mit Einleiterbremse und Anhängern durch unser Land !!
Ich hatte auch schon mit unserem Tüvmann darüber gesprochen,er meinet mann mußte beachten wann das Fahrzeug gebaut wurde !!
Das ist bestimt wieder eine Auslegungssache !! Aber totzdem habe ich mir schon einen Umbausatz auf 2 Leiterbremse besorgt,weil ich auch noch einen HL 50 Werkstatt /LAK habe.Grüße Torsten
Moin Torsten,
sag mal, hast Du den Umbausatz an Deinem W50 bereits verbaut? Was hat das Teil denn gekostet und wo hast Du es her???
Will mir nämlich einen 1,5 T Anhänger aus BW Beständen anschaffen und habe da das gleiche Problem mit der Einleitungsbremse und den TÜV Onkels.Grüße,
Clemens
Mechanik
Mechanik der IFA Nutzfahrzeuge.