Wer ein älteres Fahrzeug besitzt, egal ob LKW oder PKW (LKW: W-50, L-60, G-5, H-6 oder PKW: F-8, EMW, Sachsenring), usw., ob restauriert oder nicht und schon so einige Euro’s in das Fahrzeug investiert hat, dem empfehle ich ein Wertgutachten zum “Wiederbeschaffungswert” erstellen zu lassen. Ein Wertgutachten kostet bis 200,- Euro. Die DEKRA oder ein für die Versicherung tätiger Sachverständiger erstellt das, doch zuvor immer mit der Versicherung abstimmen.
Frage:
Ist ein Wertgutachten für das Lieblingsfahrzeug ratsam?
Ich meine ja, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein.
Aktuell ist das natürlich nur, wenn zur Haftpflichtversicherung noch eine Teilkasko Versicherung für’s Fahrzeug besteht. Bei einem Saisonkennzeichen, ist der Teilkaskobeitrag noch erträglich und es besteht auch für die Ruhezeit, also die Stillstandszeit im Winterhalbjahr ein Teilkasko- Versicherungsschutz, z. B. gegen Feuer, Sachbeschädigung, Diebstahl usw..
Begründung:
Ein Wertgutachten ist für den Fahrzeugbesitzer im Schadensfall, gegenüber der Versicherung wichtig, um in dem Fall nicht mit leeren Händen dazustehen. Ich denke hier nicht an einen kleinen Schaden, sondern an eine größere Sache, z. B. Feuer, oder an Totalverlust bei Diebstahl. Nach einem schweren Unfall kann man der Versicherung noch den Unfallschrotthaufen zur Wertermittlung zeigen. Bei Diebstahl ist es schlimmer, da ist nichts mehr da zum zeigen. Darum ist ein Wertgutachten wichtig, in dem der Wert des Fahrzeug’s zuvor ermittelt und dokumentiert wurde. Die Versicherung erkennt diese Wertgutachten an und kann die Zweitausfertigung (Kopie) vom Wertgutachten zum Verbleib verlangen. Im Teilkosko Schadensfall können dann nicht nur 500,- Euro für einen Totalschaden o. Totalverlust von der Versicherung zur Zahlung angeboten werden, wenn im Wertgutachten z. B. 15.000,- Euro oder mehr stehen. Wer sein Fahrzeug incl. Wohnmobilausbau schon restauriert hat, sollte alle Rechnungen sammeln und dem Gutachter für das Wertgutachten vorlegen können, das hilft bei der Wertermittlung.
Noch nicht zugelassene Fahrzeuge (z. B. bei Restauration):
Noch nicht zugelassene Fahrzeuge können auch ohne Kfz.- Zulassung versichert werden. In dem Fall kann die separate “Heimat-Einstellversicherung” abgeschlossen werden, ca. 180,- Euro/Jahr (gegen Feuer, Sachbeschädigung, Diebstahl usw.).
Wer sein restauriertes Fahrzeug, in einer grossen belebten Halle, mit anderen Fahrzeugen abgestellt hat, oder in einer alten Scheune fern vom Heimatort, der denkt bei einem wertvollem Fahrzeug über ein Wertgutachten nach.
Schlussbemerkung:
Viele IFA’s wurden bereits topp restauriert u. sind wertvoll.
Was in der PKW Yong- u. Oldtimer- Szene schon lange üblich ist, das sollte auch in der LKW Szene zum nachdenken anregen.
PS: Ich arbeite nicht für Versicherungen und habe auch keine Vorteile durch den Beitrag.
Gruss