Sicherung unserer Fahrzeuge und Eigentums, Jeder ist gefragt


  • Was hat das denn jetzt mit dem Posting von Maximus, bzw. dem Eingangsthread zu tun?

    Nabend Chrischan,


    das hatte sich doch bereits geklärt mit Willis Beitrag vorhin :D es gab ein paar Erklärungen,welche sich dann ausgeweitet und auch etwas vom Eingangsbeitrag abgewichen sind...ich denke,es ist jetzt ok und es ist soweit alles geklärt,ansonsten mache ich einen neuen Thread auf und verschiebe das da rein oder die Jungs machen es unter sich aus per PN...das ist keine Maßregelung,nur ein Vorschlag,auch kein Maulkorb verpassen oder sonstiges...streiten ist hier unter den Nutzungsbedingungen untersagt und diese haben wir alle akzeptiert ;) ;) ;) wir sind als Admins und Mods für alles offen,einfach 'ne PN schreiben =)


    also zurück zum Thema bitte ;)


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Hofendlich bekommst du diese Idioten! Die Bilder sind sehr schlimm und für die, die diese Sch.... gemacht haben sind Strafen aus dem Mittelalter (Hände....) gerechtfertigt . Aber wir reagieren bestimmt alle zu emotional, da nur wir wissen, wieviel Zeit und Geld in unserem Hobby steckt.


    Gruß


    peking

  • Warum sollte der verboten sein? Ich denke die Polizei hat und braucht keine Sondererlaubnis dafür, ein normaler Zaun und dahinter sowas: dürfte doch in Ordnung sein. Dazu ein paar Warntafeln an den Zaun "Privat Grundstück - Betreten Verboten - Verletzungsgefahr" Da passiert Dir nichts.

    Hallo Maximus,
    das wäre ja interessant.
    Ich habe bei einem Kunden vor ein paar Jahren Natodraht verbaut. Der RA des Kunden hat davon abgeraten, da evtl. Schadenersatz des Einbrechers möglich wäre.
    Der Draht dient nicht nur der Abschreckung, sondern auch um die Flucht des Täters zu verhindern.
    Wer mal in so einem Draht gelandet ist, weiß, das eine Flucht ausgeschlossen ist. Wer zappelt wird zerstückelt.
    Wir haben den Draht auf der Rechnung jedenfalls nicht als "Natodraht" bezeichnet.


    Darüber hinaus denke ich, daß die Polizei sehr wohl mehr "darf" als ein normaler Bürger, da die Schutzwürdigkeit des zu schützenden Gutes von oben bestimmt wird und die Mittel als "alternativlos" bezeichnet werden können.

  • diese schlangen gibts doch auch aus "normalem stacheldrat" da kommt auch keiner wieder raus

    Weder Optimisten noch Pessimisten haben häufiger recht.
    Aber Optimisten leben entspannter!!!!!!


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    Aus Steinen die einem das Leben in den Weg legt kann man schöne Sachen bauen.

  • Ja die Polizei hat Sonderrechte z.B. im Straßenverkehr, aber für jedes Recht was Polizei ausübt braucht sie eine gesetzliche Ermächtigung. Für den Straßenverkehr regelt das die StVO. Für die Bewaffnung und deren Anwendung gibt es gesetzliche Regeln. Wenn als also die Verwendung dieses Drahtes verboten wäre oder nur bei besonders schützenswerten Anlagen eingesetzt werden dürfte (z.B. bei Atomanlagen, G8 Gipfel oder nur durch Polizei oder Bundeswehr), wäre das irgendwo gesetzlich geregelt. Wenn der Herr Anwalt so eine Regelung kennt.... -ich kenne keine. Dieser Draht kann ganz normal erworben und auf privaten Grundstücken verbaut werden. Der Herr RA ist da vielleicht etwas über-vorsichtig. Etwas anderes wäre, wenn dieser Draht direkt als Einfriedung genutzt würde, so das sich jemand auch zufällig und unabsichtlich darin fangen könnte. Das die äußere Einfriedung so gebaut ist das man sich nicht verletzen kann ist Pflicht des Eigentümers, nennt sich "Verkehrssicherungspflicht" Oder man legt den Draht so, dass er verborgen ist, also eine Falle darstellt. Diese "Heimtücke" wäre dann das Problem.
    Ich meine am Ende zahl ich noch Schadensersatz weil sich der Einbrecher am zerstörten Glas geschnitten hat? Ich hätte ja die Tür auflassen können? Oder er den Bauzaun überwindet, alle Warnungen ignoriert sich in der Abrissscheune tummelt und ihm ein Balken auf den Kopf fällt? Also bitte, Leute vieles mag in diesem Staat ein wenig verrückt sein und ein einzelner Einbrecher mag in einem bestimmten Einzelfall auch mal Schmerzensgeld bekommen... verallgemeinert diese Sachen, die mal einer gehört hat doch nicht!

    Zitat

    Der Draht dient nicht nur der Abschreckung, sondern auch um die Flucht des Täters zu verhindern

    Also der zweite Teil mag objektiv zu treffen, doch subjektiv Ziel ist es erst wenn ich als "Drahtbesitzer" das so ggÜ. der Polizei etc. äußere. Tatbestände haben zwei Seiten den objektiven "Was ist passiert" und den "subjektiven "Wollte ich das es passiert". Um den Streit darüber zu vermeiden ob man dazu nicht sogar nach §127 StPO berechtigt ist, würde ich lediglich aussagen: Der Stacheldraht dient dem Schutz meines Eigentums, um sich darin zu verletzen muss sich ein Täter vorsätzlich in mein umfiedetes Besitztum vorgewagt haben und dabei Warntafeln ignoriert haben....


    Mir ist kein Fall in Deutschland bekannt indem je einem Einbrecher Schmerzengeld zugesprochen wurde, der einen 2,40 Maschendrahtzaun überwand und trotz Warntafel versucht eine Rolle Natodraht zu überwinden?! Wäre eine solche bauliche Anlage verboten, würde das Bauordnungsamt umgehend den Abriss verfügen. Wenn man also auf Nummer sicher gehen will. Fertige eine Zeichnung und mach eine formlose "Bauanzeige". Die Behörde wird Dir mitteilen, dass das nicht notwendig ist.... gäbe es eine Bestimmung gegen die Deine Anlage verstößt -würden die es Dir mitteilen!


    Also seht´s nicht so eng. Baut einen ordentlichen Zaun an dem sich keiner verletzt ganz außen, Warntafeln dran. Und dann sollte drinnen keiner was gegen Stacheldraht haben dürfen...

  • Danke Maximus,
    werd dann mal nach dem Draht ausschau halten, muß mein neues Grundstück auch noch sichern.
    Jetzt mit ruhigem Gewissen.

  • Mein Grundstück ist ja auf der ganzen Länge mit harmlosen Maschendrahtzaun eingezäunt, erst dahinter ist der Natodraht, oder wie auch immer der heißt, 2. Ausbaustufe, 2. Zaun und in den Zwischenraum kommt gerollter rein, Warnschilder dran, und dann warte ich einfach ab, nur die Warnschilder für die absicherung meiner Räumlichkeiten mach ich von innen dran, aus gutem Grund.

  • Zitat

    Warnschilder für die absicherung meiner Räumlichkeiten mach ich von innen dran, aus gutem Grund.

    Hi, das dürfte unproblematisch sein. Wichtig ist keine Hinterhalte zu legen... auch wenn´s verlockend ist. Kleiner Tipp, da die Halbgewalkten oft eher Bildungsfern sind, sollte man beim Aufstellen der Warntafeln nicht davon ausgehen, dass die Adressaten Text lesen und verstehen! Man sollte die Möglichkeit der graphischen Verdeutlichung nutzen....:

  • Oh oh Maximus, derartige Warnschilder führen bei der Generation Playstation zu Verwechselungen und Irrdeutungen - das solltest Du lieber lassen!


    Bsp:
    2. Zeile, 2.v.l. => Gegenstand bewegen => Umschalt gedrückt halten und Bewegungstasten,
    4. Zeile, 4.v.l. => typisches Gefahrzeichen im jump'n'run, dass da gleich irgendwelche Stempel von beiden Seiten den Weg versperren => Anlauf und mit Shift+Alt drüüüüber springen,
    7. Teile, 2.v.l. => Zeitzünder aktivieren => F2 für Inhalt des mitgeführten Rucksack, Zeitzünder auswählen, mit Eingabetaste bestätigen und LAAAUUUUFFFEN was das Zeug hält...


    8o :D