Ablastung Kontra H_Kennzeichen

  • Moin, hab da mal eine Frage.hab meinen W50 L/A/A endlich durch die HU bekommen und ihn umschlüsseln lassen (war ein SO. KFZ Pannenhilfe).
    desweiteren hab ich ihn ablasten lassen(ich hab keinen LKW Führerschein) Die Ablastung hat er mir zwar eingetragen allerdings mit dem zusatz ohne Seilwinde!!
    Jetzt die erste Frage darf ich die seilwinde jetzt dranlassen und sie zählt zur Zuladung oder wie??
    Eigentlich wollte ich auch eine H-Zulassung haben aber der Prüfer hat gesagt entweder ablasten oder H-kennzeichen.
    Nun musste ich ja die Ablastung nehmen weil ich ihn ja sonst nicht fahren darf.Ich versteh blos nicht was die reduzierte Zuladung mit dem H-Kennzeichen zu tun.
    technisch hab ich ja nichts verändert??!!!
    kann mich da mal jemand schlau machen!!!
    MfG Elvis

  • Ohne die genauen Begründungen zu kennen:


    Beide meine Oldtimer mit H-Kennzeichen sind abgelastet. Vom gleichen Prüfer wie das Oldtimergutachten!
    Eben abgelastet "ohne technische Änderungen" (und ohne Rückbau irgendwelcher Teile).
    Falls zum Ablasten Zubehörteile aus Gewichtsgründen weg müssen (z.B. die Seilwinde) dann ist es sicher im Ermessen des Prüfers ob er deswegen einen "weitgehenden Originalzustand" nicht mehr als gegeben sieht...
    Manche behandeln das eher lasch, manche verbissen.
    Rede mit dem Prüfer! Oder gehe zu einem Anderen.

    Wege entstehen wenn wir sie gehen.

  • nabend Elvis,


    wenn du deinen Ludwig jetzt abgelastet hast,dann gehst du zu dem Prüfer und fragst,was das mit der Seilwinde zu bedeuten hat...wenn in den Papieren jetzt steht: Abgelastet ohne technische Änderungen",kannst du die Seilwinde dran lassen...aber frag' bitte den Prüfer,er sollte wissen,was er damit sagen wollte...


    um das Gutachten für das H-Kennzeichen machen zu lassen,gehst du einfach zu einem anderen Prüfer...das Gutachten darf (soweit meine Infos es hergeben) von jeder zugelassenen Prüforganisation gemacht werden,also egal ob Dekra,TÜV,KÜS usw.


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • hab mit mehreren Leuten gesprochen und alle sagen das h-kennzeichen ist kein problem
    und desweiteren kann ich die winde dranbehalten weil sie ja "nachgerüstet"ist und ein originalteil ist
    desshalb zählt sie nicht zum leergewicht (kann ja auf mein auto auch einen spoiler aufbauen)
    wichtig für mich ist erstmal nur das ich den dicken überhaupt fahren darf :D
    bis denn elvis

  • Ablastung oder H Kennzeichen


    In einigen Beiträgen zuvor gibt es leichten Präzisierungsbedarf, denn es wurde einiges nicht ganz richtig dargestellt, was hier berichtigt werden soll.


    Wenn der Tüv Prüfer, zur Ablastung des LKW’s auf 7,49 t zGG., den Eintrag im Kfz. Brief vorgenommen hat: >“Ohne Seilwinde”<, dann ist das ein absolut verbindlicher Eintrag, der genau so zu realisieren ist. Die Seilwinde muss dann ausgebaut werden, ansonsten verliert dieser LKW die Betriebserlaubnis. Ohne Betriebserlaubnis kann auch der Versicherungsschutz erlöschen, das sollte man schon wissen. Also, Seilwinde ausbauen und damit ist die Übereinstimmung zwischen der aktuellen Situation am LKW und den Kfz. Papieren wieder hergestellt.


    Gruss

  • So jetzt istb es soweit mein Dicker hat alle Hürden zum H-Kennzeichen gemeistert. Gestern war ich mit dem Gutachten in der Zulassungsstelle und die wollten das Gutachten nicht anerkennen ?( (musste dann kurz mal laut werden) dann haben sie noch die hu Plakette falsch geklebt ( statt feb. 2014 dez 2013) insgesammt ist es aber für die Zulassungsstelle Finsterwalde gut gelaufen :]


    @ WalterR Der Prüfer von der GtÜ hat gesagt die Winde kann dranbleiben sie gehört zur zuladung da es ein Anbauteil ist und wenn sie demontiert ist funktioniert das Fahrzeug ja noch
    es steht ja auch in den Papieren zu G(Leergewicht) ohne Seilwinde
    MfG Elvis

  • “Elvis-light” schreibt:
    Nach Rücksprache mit dem Sachverständigen kann die Seilwinde am W-50 doch drann bleiben.
    Hier hat sich jetzt auch eine neue Situation ergeben, denn die Seilwinde muss doch nicht ausgebaut werden, da diese im Kfz. Brief unter der Zuladung eingetragen ist.
    Wenn der Sachverhalt im Startbeitrag so eindeutig gestanden hätte, dann wäre alles klar.
    Im Startbeitrag kam die Bemerkung “ohne Seilwinde” so rüber, als wäre es eine Tüv Auflage, die es noch zu erfüllen galt.
    Macht nichts, entscheident ist dass der Vorgang jetzt eindeutig geklärt wurde.
    Meinen Glückwunsch zum H- Kennzeichen.

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen