Ablastung Kontra H_Kennzeichen

  • um alle Missverständnisse auszuräumen hier mal ein foto meiner zulassung ( in der Zulassungsbescheinigung teil 2 Fahrzeugbrief steht nichts von der seilwinde)
    @ WalterR es war ein anderer Prüfer der das zu mir gesagt hat. Ich weiss nich ob es da einen Ermessensspielraum gibt.Sicherlich kann es sein das ich mich im ersten Beitrag ein
    bischen unklar ausgedrückt hab, aber man lernt dazu!
    Schusti ma sehen die Arbeit geht jetzt erst los Lack usw

  • Bei Ablastung "ohne techn. Änderungen" sollte aber unter F.1 die originale Gesamtmasse stehen.
    Das *soll* den Vorteil haben, dass man bei Überschreiten von F.2 zwar trotzdem eine Strafe bekommt, aber nicht Abladen muss, da ja technisch noch keine Gefahr besteht.
    Außerdem ist damit jederzeit wieder eine Auflastung möglich.
    In meinem Schein: F.1=9800, F.2=7490


    Reinhard

    Wege entstehen wenn wir sie gehen.

  • das "ohne Seilwinde" bedeutet lediglich, dass das Leergewicht eben ohne die XXKg schwere Seilwinde bestimmt wurde. Heißt, dass man das Gewicht der Winde beim Zuladen mit beachten muss.
    Und in der Tat kann man bei dieser sog. "formellen" Überladung ums Abladen herum kommen -insbesondere als Privatfahrer. Beim Gewerbefuhrbetrieben siehts anders aus -weil diese ggf. mit dieser Owi systematisch "Gewinn" machen.


    Unter der Bedingung techn. ZGG eingetragen und am besten einen Fahrer mit C- Schein -dann darf man sicher vorsichtig zum Ziel weiterfahren auch wenn´s mal ein zwei Tonnen zu viel sind. (Das Bußgeld ist aber dennoch saftig)
    Man muss vor Ort dann ggf. argumentieren -nicht meckern.
    Alles bis 1% Überladung ist für "lau" 2-5% (bis 375KG beim 7500 ZGG) kosten Verwarngeld 30€, da dürfte auch noch nichts mit stehenbleiben und abladen sein. [Hier] ist das Thema ganz gut verständlich aufgearbeitet.
    Einen W50 mit 7,8t und einen C1 Fahrer würde ich persönlich entspannt sehen... 30,-€ VG und gut!

  • Tach @ alle!
    Bin verwirrt ( wie so oft)
    War heut bei meiner Zulassungsstelle denn ich war der Meinung die haben was falsch gemacht!
    In meiner Zulassung steht bei amtl.Kennzeichen mein Kennzeichen mit dem schönen H dahinter , im Brief steht nur das Kennzeichen ohne H!?
    Die Tante sagte das muss so sein !?????
    Logisch ist das nicht!!
    Mfg elvis

  • Moin. Tja, auch hier ist, wie so oft, in M/V alles anders. In meinem Brief (Zulassungsbestätigung Teil II) ist das H sehr wohl eingetragen.
    Macht in meinen Augen auch Sinn. Denn sonst ist das Kennzeichen im Brief ja unvollständig und genau genommen nicht korrekt.
    Lg Norbert

  • KurierT
    Du hast Recht! Das "H" gehört in beide Teile I und II habe mich noch mal schlau gemacht. Die Ausfüllhinweise des KBA auf Seite 7 zu Feld A ist erläutert das bei Oldtimern eben das "H" rechts neben das Kennzeichen gehört. d.h. das eine neue Bescheinigung Teil II auszustellen wäre, wenn das Fzg auf Oldtimer umgeschlüsselt wird, warum das ggf. mal unterbleibt.... Nun irren ist menschlich... Und in meiner Zulassung Teil II steht auch ich habe einen Benzinmotor.... habe ich auch erst einen Tag später bemerkt ... die Änderung erfolgte handschriftlich und wurde extra gesiegelt.

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Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen