Das mit der ADAC Mitgliedschaft fürn LKW ist ein wenig anders. Da ist nur der Stundensatz reduziert und du musst nicht gleich Bares nauf das Armaturenbrett des Abschleppers legen.
LKW Wohnmobil und 7,5t iss knapp.
Das mit der ADAC Mitgliedschaft fürn LKW ist ein wenig anders. Da ist nur der Stundensatz reduziert und du musst nicht gleich Bares nauf das Armaturenbrett des Abschleppers legen.
LKW Wohnmobil und 7,5t iss knapp.
“Striegistaler” schreibt:
Das mit der ADAC Mitgliedschaft für’n LKW ist ein wenig anders, da muss kein Bargeld auf’s Armaturenbrett des Abschleppers gelegt werden.”
Das ist in seinem geschilderten Fall absolut richtig.
Aber Strigistaler, ab diesem Moment reden wir über >>>“LKW’s über 7,5 t zGG.”<<< und sicherlich über einen abgeschlossenen ADAC Vertrag für “LKW’s über 7,5 t zGG”. So verstehe ich Deinen Beitrag.
Somit haben wir aber nun ganz andere ADAC Rahmenbedingungen, als in dem Fall bis zu 7,5 t zGG., worüber wir ja bisher immer geschrieben haben.
Schlussbemerkung:
In allen Beiträgen wurde gut diskutiert und festgestellt, dass unsere Darlegungen schon richtig sind. Es ist aber auch klar geworden, wie wichtig die kleinen Details sind. Diese kleinen Details können verantwortlich dafür sein, ob wir richtig oder falsch liegen.
Den LKW-Schutzbrief gibt es auch, der wird aber leider nur für Gewerbetreibende angeboten.
Hallo Felix, hast du einen Preisangabe und sind denn da wiederum WoMo's dabei? VG, Steffen
es sind auch lkw bis 7.5t die als womo genutzt werden mit versichert. die eintragung ist keine vorraussetzung.
aber die höhe von 3,2m bleibt.
steht in den adac bedingungen drin.
im lkw allrad forum schon ewig durchgekaut und dort gibts auch diese klausel.
Zum Thema was relativ neues Vom ADAC [Hier]
In den "normalen" [Bedingungen] steht: "im Kfz-Schein eingetragene Wohnmobile
bis zu 3,2 m Höhe und bis zu 7,5 t. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung"
Auf gesonderte Nachfrage erhielt ich jedoch schon folgende Auskunft:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter ....,
vielen Dank fuer Ihre Nachricht.
Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Befoerderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplaetze (einschliesslich des Platzes fuer den Fahrer) haben und
eine Gesamtbreite von 2,55 m,
eine Gesamtlaenge von 10 m,
eine Hoehe von 3,- m, sowie
ein zulaessiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht ueberschreiten.
Gleiches gilt fuer den mitgefuehrten Anhaenger einschliesslich Ladung. Der Anhaenger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,- m voneinander entfernt, gelten als eine Achse.
Darueber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu
einer Hoehe von 3,20 m und
einem zulaessigen Gesamtgewicht von 7,5 t.
Bei Wohnmobilen, die die genannten Hoechstmasse ueberschreiten, werden folgende Leistungen nicht erbracht:
- Bergung (Paragraf 26)
- Fahrzeugtransport (Paragraf 30)
- Personentransport 'Pick-up' (Paragraf 31)
- Fahrzeugverzollung und -verschrottung (Paragraf 33)
Wohnmobile, die nicht als solche in der Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) eingetragen sind, sind geschuetzt, wenn das Fahrzeug tatsaechlich als Wohnmobil genutzt wird. Der Nachweis kann durch glaubhafte Aussagen oder Fotos erfolgen.
Heißt zumindest, dass der Auslandsersatzteilversand und ggf. organisatorische Hilfe vor Ort im Ausland übernommen werden. Was dieser neue Truckschutzbrief bietet muss man mal nachfragen.
Danke Maximus,
mit der Überschreitung der Maße, ist da auch das Gewicht mit z.B. 9,5t gemeint oder hört daswirklich bei 7,49t auf?
Mein Bautruppfahrzeug hat ja über 7,49t, könnte aber als Womo genutzt werden.
Die Höhe van 3,2m überschreiten ja schon mal die meißten Mobile hier.
Hakst Du da nocheinmal beim ADAC nach? Auch wegen des Truck-Schutzbriefes?
Gruß
Hanno
Hi Hanno,
mir hatte die Dame beim ADAC erklärt, dass es denen ums tatsächliche Gewicht geht, ist das Fahrzeug ZGG 7,5t aber tatsächlich durch Beladung schwerer lassen die Dich also stehen. Bei der Frage WoMo oder nicht kommt es auf die Nutzung des Fzg. an.
Ich werde, wenn unser Dicker vom lackieren zurück ist, mal ein paar Fotos machen und nochmal beim ADAC nachfragen welche Leistungen man erwarten darf und welche nicht... Wichtig wäre aus meiner Sicht ja, dass die den weltweiten Ersatzteilversand organisieren.... Denen muss man allerdings dann sicher mitteilen wo sie das Ersatzteil auch bekommen... Hatte schon mal eine "Inlandserfahrung" mit dem ADAC -da hat der nicht so gut ausgesehen.(Anlage) Im Ergebnis meiner Beschwerde hat man mir dann eine Gutschrift zukommen lassen. Die Zentrale hatte dann schon eingesehen -das man sich vor Ort hätte sehen lassen sollen und eine Reparatur in jedem Fall möglich war -wenn man zuvor das E-Teil hat... (mir hatte es eine Druckleitung von der ESP zur Einspritzdüse zerlegt, da war vorn an der Lötstelle ein Haarriss und der Diesel hat sich super verteilt....)
Hydraulicus schrieb:
ZitatZur Gesamtgewichtproblematik merke ich, wie schon häufiger auch schon, an, dass beim Überschreiten der Gesamtgrenze der Führerschein nicht mehr gültig ist (je nachdem, wie es die Kollegen auslegen) u. mit der Winde, so wie ich sie kenne, kommt man doch bestimmt schon in die Gefilde? Fahren kann man natürlich auch mit 12 Tonnen, aber wenn wirklich mal was ist......
Den Hinweis verstehe ich nicht. Was hat denn nun die Gesamtgewichtsproblematik bei einer Panne mit dem Führerschein und dessen Gültigkeit zu tun?
Wer ein betriebsunfähiges Fahrzeug aus dem Nothilfegedanken heraus abschleppt... Kann auch mit einem KL. 3 Schein einen 10Tonner abschleppen.... Beim Abschleppen zählt das geschleppte Fahrzeug nicht als "Anhänger" und das ganze auch nicht als "Zug". Hauptsache man hat einen FS für das ziehende FZG. Der Lenker im geschleppten muss nicht mal einen Führerschein haben...der muss nur "geeignet" sein (d.h. min. 14 Jahre und sich mit der Bedienung auskennen). Die Regeln sind hier ganz gut[Dargestellt] Oder was ist hier gemeint? Warum wird der Schein ungültig?