Zulassung ADK

  • Hallo,


    da ich am Wochenende einen ADK hole will ich mir so langsam aber sicher schonmal über die Zulassung kundig machen.


    Meine Frage wäre als was ich Ihn zulasse, denn machen werde ich mit dem Gerät wahrscheinlich nicht viel außer auf nen Treffen in der Nähe zu fahren.


    In Frage käme also das 07er, H und die Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine.


    Was würde denn das 07er und die SAM in der Steuer und Versicherung kosten? Ist es denn zwingend erforderlich an dem Kran eine UVV Prüfung machen zu lassen?

    VERKAUFE: ADK 70 Kranaufbau in Einzelteilen

  • Also ich kann Dir sagen was ein W50 als normal zugelassenes Fahrzeug kostet, wenn es ein sog. "H" Kennzeichen hat:
    191,73 EUR pro Jahr KfZ Steuer und den Vorteil keine Umweltzone umfahren zu müssen.
    Versicherung zahle ich für unseren W50 dann etwa 155,- EUR. (Alte Leipziger über Agentur Madau)
    Beim roten Kennzeichen wäre ich vorsichtig -die Nutzungsmöglichkeit wäre mir zu eingeschränkt. Mit "normaler" "H" Zulassung kannst Du den Kran auch mal als solchen nutzen... mit 07er... wird das kritisch.
    Was die Sache als SAM bringt weiß ich nicht -kann mir aber vorstellen, dass die Versicherung erheblich teurer wird -weil SAM bestimmt den gewerblichen Betrieb unterstellt -da kann es leicht sein Du zahlst eine Ersparnis bei Steuern, als Versicherungsprämie drauf...

  • Tja dass ist eben die Sache, am einfachsten ist wahrscheinlich das "H". DIe andere Seite wiederum ist die. Das Ding kriege ich ja nicht abgelastet, die 11 Tonnen hat er. Dass bedeutet wenn ich ihn auf "H" zulasse muss ich alle halbe Jahr auch noch zur SP... och nö. Würde mir wahrscheinlich bei Zulassung als SAM auch so gehen. Als 07er Zulassung aber nicht und die Sache mit dem TÜV bei 07er ist nat. auch von VOrteil.

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  • Also als SAM ist das Teil steuerfrei (gruene Nummer).
    Versicherung ca. 700€/a wenn Du überhaupt eine finderst.
    Um die SP kommst Du nicht herum.
    AU brauchst Du allerdings nicht!

  • Die SP ist Vorschrift für alle Lkw, Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässigen Gesamtgewichten über 7,5 bis 12 Tonnen. Immer 6Monate nach der HU. Da kommst Du wohl nicht herum, die Kosten dafür fangen wohl ab 40,- EUR an... Saisonzulassung und "H" gehen auch nicht zusammen. Alle 6Monate "an" und "abmelden" ist auch mit Kosten verbunden. Vielleicht macht es Sinn, sich mit dem einem Prüfer zu einigen, dass er für die SP einen humanen Satz berechnet?
    Für die "H" Variante brauchst Du p.A.:
    Steuer = 191,73 EUR (wird auch mit roter Nummer fällig)
    Versicherung = ca. 155,00 EUR (ggf. mit roter Nummer abweichend?)
    TÜV = ca. 80,- EUR
    SP = ca. 40,- EUR insgesamt etwa 500,- FIX, immer noch billiger als die Vers. Prämie als SAM
    Die beiden letzten Posten kannst Du mit roter Nummer sparen -hast aber eine sehr eingeschränkte Nutzung.
    Alternative: Kurzeitkennzeichen bis 5 Tage, allerdings auch eingeschränkte Nutzung bei der Fahrt zu Treffen, man sollte dann lieber "nicht zum Treffen" sondern zum Verkaufen des Fahrzeugs dorthin fahren ;) und Probefahrten über hundert Kilometer sind wohl eher ungewöhnlich. Normal ist das Kennzeichen:
    - für Probefahrten
    - Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
    - Vorführtermin beim TÜV oder Dekra.


    Ist die Frage ob Du Dir die 500,- p.A.leisten willst und kannst... allerdings hat die "H" Zulassung mit normalem schwarzem Kennzeichen den Vorteil, das Du bei EBay Kleinanzeigen Deine Kran-Dienste für kleines Geld anbieten kannst, mal ein Boot zu Wasser bringen oder auf einer kleinen Baustelle etwas heben... Da bekommst Du die 500,- vielleicht wieder rein....

  • Bei uns fährt einer mit 25kmh Aufkleber rum, ohne Nummern. Ist das zulässig?
    Beim Radlader oder Bagger gehts doch auch???
    Zur Not vielleicht 2 Gänge blockieren?

    Versuchungen sollte man nachgeben, wer weiß, ob sie wieder kommen!

  • Hallo,
    so etwas gab es.... unter 40Km/h dürfte reichen, soweit ich mich entsinne gilt die SP nur wenn das Fahrzeug eine Vmax von über 40ig hat.
    Der von Dir gesehene 25er dürfte aber max. unter Bestandsschutz fallen:
    Ein nachträglicher Umbau von Fahrzeugen auf 6 km/h oder 25 km/h, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit ursprünglich entsprechend ihrer Bauart höher lag, ist nicht mehr zulässig.
    Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster gefällt und ist rechtswirksam.
    Das OVG Münster ist der Auffassung, daß in § 30a StVZO eine scheinbare Gesetzeslücke bestand, in dem der Begriff "durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit" nicht präzise erläutert ist, und die die Möglichkeit eröffnen könnte, durch eigenhändige Veränderungen an Fahrzeugen eine Bauartveränderung vorzunehmen.
    Solche Umbaumaßnahmen wurden in erster Linie an Zugmaschinen, weniger an PKW vorgenommen.
    Dabei gibt es für den Fz.-Halter eine Reihe von rechtlichen Vergünstigungen wie z.B. keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung notwendig, Kfz.-Steuerbefreit, TÜV und ASU entfällt, Fz.-Führer braucht keine Fahrerlaubnis.
    Diese Umbaumaßnahmen werden durchgeführt z.B. durch Schaltklauen von schnelleren Gängen sperren, Gaspedal durch Anschlagschraube verändern, Verplombung des Vergaseres bzw. Zug u.s.w.
    Vorrichtungen, die verhindern, daß ein Kraftfahrzeug seine weiterbestehende Fahrtleistung lediglich faktisch nicht ausnutzen kann, führen nicht zu einer Bauartveränderung.
    Es kommt nicht entscheidend darauf an, mit welchem Aufwand dererlei Vorrichtungen eingebaut worden sind oder außer Kraft gesetzt werden können.
    Das OVG Münster hat in seinen Entscheidungen dokumentiert, daß der Tatbestand "durch die Bauart bestimmte" Höchstgeschwindigkeit voraussetzt, daß sie ihren Grund in der konstuktiven Beschaffenheit derjenigen Bauteile hat, die die Fortbewegung des Fz. ermöglichen, namentlich Fahrgestell, Bereifung, Motor und Getriebe.
    Das heißt, ein Fahrzeug muß von neu ab so gebaut sein, daß es nur 6km/h .. 25km/h ... läuft.
    Für Fahrzeuge, die bereits auf 6 km/h .. 25km/h ...reduziert sind und dies im Kfz.-Brief vermerkt oder sonst dokumentiert haben, bleibt der Besitzstand gewahrt, sie dürfen weiterhin benützt werden.
    Lediglich ein neuer Umbau am Fz. ist nicht mehr zulässig.
    Aber ob das 07er wirklich billiger ist... da würde ich mich vorher genau kundig machen...

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen