Oldtimer Gutachten für HL50 mit LAK2

  • Hallo zusammen. Wir brauchen dringend Eure Hilfe. Kurze Geschichte: Haben einen HL50 mit LAK2 gekauft und haben ihn letzte woche beim Tüv vorgestellt,hofften auf eine Problemlose Abnahme zwecks Oldtimer Gutachten. Baujahr 1983,also sollte kein Problem sein. Leider haben wir keinerlei Papiere für den Hänger. Der Mensch vom Tüv meint nun,da er noch nie Zugelassen,er muss eine erstzulassung bekommen,heißt nach neustem Stand. Der hat doch ne Macke,oder? wie zum Geier soll er dann danach das Oldtimer bekommen. Hat Jemand von Euch die KTA,Typenblatt und kann sie mir zu mailen?

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  • tach
    der hl 50 ist doch ein umgebauter hw 80. oder nicht.die bauern haben einen hw 80 mit papieren oder nicht.der LAK könnte als ladung durchgehen.also bauern aufsuchen brief und zulassung kopieren und zum tüv.
    einziges problem ist die einleiterbremse,falls er die noch hat.die geht blos bis 25 km/h.
    macht was draus .

    Links stehen Bäume,Rechts stehen Bäume und mittendrin sind IFA Träume!

  • morgen
    wußt ich doch das da was war.
    wir haben auch mit dem gedanken gespielt unsere LAK küche auf einen anhänger zu bauen und dann als zug zufahren bzw die küche zu nutzen
    aus kostengründen aber das projekt dann aufgegeben.
    die küche wurde dann auchl wieder verkauft

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  • Hallo, hatte ein ähnliches Problem mit einem HL10.
    Das ist aber leider so wie der Kollege es sagt. Mein HL10 war von der NVA, jetzt hat er Tag der ersten Zulassung 01.07.87 8)
    Also ich würde sagen du musste einen Kollegen finden der dir das so oder so ähnlich einträgt. Ich hatte wegen dem HL10 auch Rennereien. Das nächste Problem ist dann die Zulassung. Bei unserer Zulassungsstelle war eine Zulassung nicht möglich. Die wollten das Übergabeblatt der NVA haben oder halt die Papiere 8o 8o
    Viel Erfolg.
    Mehr gern per PN oder Tel.
    Grüße

  • Danke für Eure Unterstützung. Also der HL50 ist so wie er ist aus NVA Bestand und hat schon die 2Kreisbremsanlage drunter. Der Vorbesitzer hat ihn komplett ,alles was außen sichtbar,aufgehübscht. Von ,,der,, Seite aus war der Prüfer begeistert. Bis das Thema ,,Zulassung,,kam.
    Unser Plan ist ja die Werkstatt auf den HL50 zu setzen und den leeren LAK auf den W50,zwecks Unterkunft beim Treffen. Wenn wir keine Akzeptable Lösung finden,muss die Werkstatt zu Hause bleiben. Und das wäre echt Schade,denn in Pütnitz hatten wir schon sehr viele Interessenten,die sich die Werkstatt angesehen haben.


    Ich hoffe wir finden einen Weg. Denn Ludwigsfelde ist nächstes Jahr mit eingeplant . :D

  • Ihr müsst eine Wiederinbetriebnahme machen. wenn keine Papiere vorhanden sind, wird die EZ anhand des BJ Geschätzt. Schade das ich euch in Püttnitz nie angetroffen habe... War oft bei euch lang. Habe den Selben Typ Werkstatt auf meinem Ifa. Gruss Maik

  • Also um mal kurz auseinander zu picken. Nicht der Tag der Erstzulassung ist entscheidend, sondern der Tag der ersten Inbetriebsetzung. Mein TLF z.B. lief bis 89 bei der NVA, ging dann an eine Freiwillige Feuerwehr, wo er dann erstmalig zivile Papiere bekam. Er hat deshalb Erstzulassung 89 in den Papieren stehen, ist aber mit Baujahr 74 als Oldtimer zugelassen. Dann wird nämlich das Baujahr als Jahr der ersten Inbetriebsetzung angenommen. Wenn Du also noch ein Typenschild an Deinem HL50 hast, kannst Du damit ganz getrost deine H Abnahme machen. Viel Erfolg und Gruß

  • Ob und wo der In Betrieb war oder nicht sollte egal sein. Auf dem Typschild sollte ein Baujahr erkennbar sein und in der Datensammlung des KTA sich was ähnliches finden lassen.
    Habe unseren TSA Anhänger auch als Anhänger zugelassen bekommen und der lief zwar mal bei einer FW hatte dort aber nie ein "eigenes" AKZ sondern wurde immer mit dem Zugfahrzeug als Einheit zugelassen. Papiere hatte ich keine.
    Der Tüver hat das Bj. vom Typenschild und die techn. Daten abgeschrieben und gut war es!

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