Sitze, aber welche??

  • Tach auch


    ich habe die sportsitze aus meinem Micra k10 super s verbaut.den beifahrer auf der kiste, den fahrersitz den fahrersitz auf einer luftfeder konsole vom traktor.passt super zumal die traktorkonsole einen eingebauten 12 volt kompressor hat.bilder habe ich in meiner galerie,glaube ich.

    Links stehen Bäume,Rechts stehen Bäume und mittendrin sind IFA Träume!

  • Hallo zusammen,
    das ist ja alles gut und schön. Bei PKW Sitzen sehe ich auch keine Probleme. Aber ich hätte gern Sitze wo 3 Punktgurte in den Sitz eingebaut sind. Aber die LKW Sitze die ich bis jetzt kenne sind alle zu groß/hoch.
    Die PKW Sitze die ich momentan habe sind gut, aber halt ohne Gurte...
    Gibts nicht sowas von irgendwelchen Transportern? T5 2. Reihe würde passen, aber die haben halt einen blöden Unterbau. Oder kleinen LKWS?


    Grüße

  • Hey Hummel, nicht ganz. Die T5 Drehsitze aus der 2. Reihe sind einzeln, mit Gurt dran :D
    Hab ich ja im Koffer drin...
    Hab da auch noch ne Bank von, aus der 3. Reihe. Aber dafür hab ich keine Verwendung...


    Gruß Christian

  • Hi,
    meiner hat auch eine Zulassung mit "H". Habe mir vor dem Einbau der Sitze -hinten habe ich im TLF ja die Sitzbank durch 3 Einzelsitze mit Gurten ersetzt -vorn PKW-Sitze auf original L60 Schwingen -mit einem Beckengurt Beifahrerseitig.
    Ich habe mich damals entschieden zu den Sitzen gar nicht zu sagen -was gut war -denn der Prüfer hat sich die Bestuhlung nicht mal angesehen.
    Als ich mich im Vorfeld bei der Dekra erkundigt hatte -wollten die mir noch einreden ich muss für die Gurte etc. bzw. Befestigungspunkte "Herstellerfreigaben" haben oder Irgendwelche EU Test´s bestehen muss. Die Dekra hat mich damals für die "Abnahme" der Gurte darauf verwiesen: http://www.bmvbs.de/SharedDocs…df?__blob=publicationFile Die Gurte müssen an entsprechend der Norm geprüften "vorgeschriebenen" Haltepunkten befestigt sein.
    Erst seit 01.01.1992 sind Sicherheitsgurte in LKW vorgeschrieben, es gibt auch keine Nachrüstpflicht. Folglich kann ich machen was ich will ein älteres Fahrzeug kann niemals einen "vorgeschriebenen" Sicherheitsgurt haben. Heißt: Fahre ich in dem nachgerüsteten Fahrzeug angeschnallt - habe ich trotzdem keinen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt um. Daher ist jede Diskussion um "Vorschriften" was die alten Teile betrifft entbehrlich. Die Unsicherheit bei Prüfern, wie auch den Kontrollorganen ist hoch. Oft wird die Meinung vertreten: "Ist der Gurt angebaut muss er angelegt werden -sonst Verwarngeld". Was für Erwachsene aber nicht stimmt. Kompliziert wird´s bei Kindern im Fahrzeug.
    Kinder bis 12 und unter 1,50 dürfen ungeschnallt bei "gurtlosen" Fahrzeugen nur auf dem Rücksitz mitfahren -sind die Kinder unter 3 dürfen die ohne Gurt gar nicht mitfahren. Allerdings sagt §21 StVO nur "In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden." Da steht aber nicht gleich daneben das diese Sicherheitsgurte die jeweils für das Fahrzeug "vorgeschriebenen" sein müssen oder eben bei alten Fahrzeugen auch Nachrüstungen möglich / unmöglich sind. ... Allerdings definiert ein Absatz früher die Anforderungen an die zu verwendende "Rückhalteeinrichtung" : "wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der durch Artikel 1 Nummer 3 der Richtlinie 2003/20/EG (ABl. L 115 vom 9.5.2003, S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind." Jetzt müsste man sich die RL schnappen und nachlesen ... was im Ernstfall -wenn die Kinder angeschnallt sind sicher niemand macht. Denn damit ist indirekt auch die Anforderung an den Sicherheitsgurt vorgegeben der das Kinderrückhaltesystem aufnimmt und das ist kein Eigenbau.... Bei Kindern unter drei bewegen wir uns also mit unseren Kisten in einer Grauzone -sollte man vielleicht nur mal wissen -und alles vermeiden was Aufmerksamkeit auf diesen Fakt zieht.
    Wobei meiner Erfahrung nach die Kollegen erst nervös werden und die Vorschriften intensiv wälzen wenn sie ein Kind unter 3 ohne Gurt im Fahrzeug treffen oder eines unter 12 bzw. 1,50m auf den Vordersitzen krabbelt. Insofern ist die Idee Vordersitze mit Gurten zu ergänzen sehr sinnvoll wenn die Kids mal nach vorn wollen..
    Insgesamt ist neben der Bussgeldersparnis auch viel sicherer. Allein der Beckengurt vorn hat unseren jüngsten schon beim scharf anbremsen vorm fliegen bewahrt... Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass die Prüfer die nachgerüsteten Gurte einfach ignorieren habe inzwischen 3 HU hinter mir und die Gurte hat keiner angesehen.
    P.S. der ISRI Sitz den ich Dir bei EBAY gezeigt hab ist für über 400 weggegangen -der schien aber von der Konsole her nicht zu hoch zu sein wie manch anderer Luftpolstersitz?

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