H-Zulassung: Baujahr weicht von Erstzulassung ab.

  • Hallo Forum,


    habe ein Problem mit meinem IFA W50 LW ehemaliges Militärfahrzeug (NVA)


    Möchte eine H-Zulassung bekommen, aber beim TÜV Bayern bekam ich die Antwort:


    Eine H-Zulassung wäre nicht möglich da die Erstzulassung im Fahrzeugbrief (Ersatzbrief) Januar 1992 ist und nicht das Baujahr 1973 laut Typenschild und Fahrgestellnummer zählt.


    Der W50 ist vermutlich erstmals im Jahr 1992 für den Straßenverkehr zugelassen worden.


    Seltsam ist auch, dass er im Ersatzbrief auch eine neue Fahrgestellnummer bekommen hat, obwohl die originale noch auf dem Typenschild und im Rahmen eingeschlagen ist.


    Meine Frage:


    Gibt es eine Möglichkeit einen Fahrzeugbrief zu bekommen in diesem das Baujahr und die Fahrgestellnummer wieder stimmt, damit ich eine H-Zulassung bekomme?


    Vielen Dank für Eure Antworten


    Grüße Thomas

  • Moin, bist du dir sicher, dass Fahrzeugschein und Fahrzeug zusammengehören? Im (Ersatz)brief steht eine andere Fgstnummer als am Auto? Das klingt seltsam.
    Im Zweifelsfall fährst du mit dem Auto zur Dekra in den "neuen" Ländern. Da sieht man das wahrscheinlich entspannter.....


    Gruß Norbert

  • Wenn Fahrgestellnummer am Rahmen und im KFZ-Brief nicht übereinstimmen, ist das Fahrzeug nicht zugelassen, sondern ein anderes. Melde den KFZ-Brief ab und lass ein Gutachten für die Wiederzulassung eines mehr als 8 Jahre ausser Betrieb befindlichen Fahrzeuges ohne Papiere machen. Dabei wird der Prüfer den Herstellungsjahr und die Erstzulassung feststellen. Da eine Erstzulassung nicht feststellbar ist wird nach üblicher GEpflogenheit der 01.07 des Herstellungsjahres angenommen. Das wird der Prüfer dann so tun und damit kannst du das Fahrzeug dann mit den richtigen Herstellung- und Erstuzlassungjahr anmelden. Musst nur den Prüfer finden, der das auch so sieht. Ich hatte einen. Da die Fahrgestellnummer seit 1992 wahrscheinlich in keinem elektronischen zulassungsverzeichnis geführt wurde, ist sie gelöscht. Wenn nicht, gehen dann andere Probleme los.

    Gewinne Zeit durch vorher Nachdenken.
    lura

  • Dem kann ich nur zustimmen. Mach ne Vollabnahme und laß damit nen neuen Brief erstellen. Ansonsten muß ich mal sagen hat DeinTÜV´er Dir absolute Scheiße erzählt. Für die H Abnahme zählt auch nicht die Erstzulassung, sondern der ´´Tag der ersten Inbetriebnahme´´. Das mag sich zwar nicht so anhören, ist aber ein gewaltiger Unterschied. Bei mir war es übrigens genau so. Mein TLF lief bis 1989 bei der NVA, ging dann an eine Freiwillige Feuerwehr und bekam dazu erstmals eine zivile Zulassung. Deshalb steht nun in den Papieren Erstzulassung 1989. Er ist aber Baujahr 1974. Nun wird davon ausgegangen das er 1974 auch seine erste Inbetriebnahme hatte. Und da liegt dann nun der Unterschied. Mit 1974 als erste Inbetriebnahme ist er ein Oldtimer und hat ein H Kennzeichen. Man muß es halt nur anhand Typenschild und Baumuster über das Gutachten nachweisen. Ich habe jetzt also ein TLF von 1974, mit Erstzulassung 1989 und H Kennzeichen. Kann man übrigens im Netz auf den Seiten der Dekra nachlesen. Eventuell sollte Dein TÜV´er das ja auch mal tun.

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