Ablasten vor Überführung zwecks Führerschein & Sonntagsfahrverbot

  • Hallo zusammen,


    habe da mal ein dringendes Problem:
    Habe vor mir einen weiteren LKW vor die Halle zu stellen :-)


    Problem ist, dieser wurde in den letzten Jahren nur mit Kurzzeitkennzeichen bzw roter Nummer bewegt -> kein aktueller TüV.
    Da ich nicht mehrfach hinfahren will (sind über 400km),
    habe ich vor mir ein Kurzzeitkennzeichen zu holen und wenn alles i.O. ist das Gerät gleich mitzunehmen.


    Problem:


    Es ist aktuell ein 13 Tonner, welchen ich weder fahren dürfte (C1E) bzw. überhaupt an dem geplanten Sonntag bewegt werden dürfte.
    Der Verkäufer war jetzt so freundlich und hat ihn beim TüV auf 7,49t ablasten lassen, es wurde aber nur eine Bestätigung fürs Amt ausgestellt - kein Eintrag in den Brief.


    Da ich auch über Google nix eindeutiges herausfinden konnte,
    die Frage an euch, da hier evtl schon mal jemand das gleiche vor sich hatte:


    Gilt bei einer Überführung die Bestätigung vom TüV und ich darf jetzt Sonntags mautfrei damit fahren ohne das mein Führerschein in Gefahr ist?
    Eintragen wird auch schwierig, da er noch nicht zugelassen wird - will ihn Daheim für eine H Abnähme fertig machen und dann zulassen.


    Danke schon mal!!
    René

  • Die Ablastung ist eintragungspflichtig. Erst wenn es im Brief steht ist es ein 7,5t´ner. Das TÜV Gutachten besagt lediglich das er die Voraussetzungen dafür erfüllt und die Behörde auf Grundlage dessen die Eintragung vornehmen kann.
    Gruß

  • Hi,
    der TüV /Dekra lastet in dem Sinne nicht ab... er erstellt das GA welches die Ablastung techn. bestätigt. Die Sache wird dann mit dem Eintrag in die Papiere amtlich. Sofern das Fahrzeug derzeit nicht zugelassen ist hast Du bei der Überführungsfahrt ja noch keine Zulassungsbescheinigung Teil 1. Teil 2 oder den Brief muss niemand mitführen und vorweisen. Den einzigen Anhalt den die Rennleitung bei der Kontrolle hat sind die Dekrabescheinigung und die Einträge zum Kurzzeitkennzeichen und ggf. eine Waage... die dann unter 7,5t steht.
    Wenn Du jetzt mit den TüV-Papieren zur Zulassungsstelle gehst und Dir ein Kurzeit AKZ holst mit den Angaben aus dem TüV Bericht, die Sache ordentlich versicherst... ist das alles in Ordnung. Genau genommen kannst Du ja den Brief auch shreddern und einen neuen beantragen gleich mit der Ablastung!


    Wenn das Fahrzeug aber noch zugelassen ist und nur das GA vorliegt aber noch nicht in Teil 1 auf 7,49 eingetragen ist.... ist es die preiswerteste Variante der Vorbesitzer lässt die Papiere noch vor der Übergabe vom Amt ändern. Kostet zwischen 11,- und 25,- EUR. Oder Du lässt das Fahrzeug gleich auf Dich korrekt zu. Dazu brauchst Du nur, den Brief bzw. Teil2 Zulassung, eine gültige HU und die Bescheinigung des TüV über die Ablastung, die kann man Dir ja mit der Post schicken. Dann kannste das Auto gleich mit Deinen Kennzeichen abholen. Habe ich bei Fahrbereiten Fahrzeugen bisher immer so gemacht. Der Besitzer sollte nur einen ordentlichen Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt bis zur nachgewiesenen Zahlung machen, dann muss er das Auto auch wenn´s auf Dich zugelassen ist erst herausgeben, wenn Du gezahlt hast. Für ihn hat das den Vorteil, das kein Fremder mit seinem Kennzeichen und auf sein Versicherungsrisiko fährt.

  • Wie läuft das nächstes Jahr, wenn wir ohne Tüv keine Kurzzeit Nr. mehr bekommen ? Wie soll man dann mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug zur Werkstatt kommen ?


    Ich kann ja jedes mal bei Kontrolle sagen, ich fahre gerade zur Tüv Abnahme. Weil diese Fahrt ist mir ja ohne Nr. Schild/Zulassung erlaubt. Fahrt natürlich dann ohne Blechschilder.

  • Danke, der Tip den Teil 2 "nicht" dabei zu haben, klingt für mich prakmatisch - habe ja auch nix illegales vor und kann es mit dem TüV Gutachten ja auch nachweisen.
    Einzig mein Golf wird auf der Rückfahrt hinten drauf stehen, damit komme ich aber auch nicht über 7,5t, da der LKW nur 4,6t Leergewicht hat.


    Habe heute parallel mal eine Mail an die Zulassungsstelle geschrieben,
    ob diese eine Ablastung in den Brief eintragen wenn ich keine HU habe und auch nicht zulassen will.
    Antwort stelle ich der Vollständigkeit halber ein sobald ich diese habe.

  • Wie versprochen, zur Vollständigkeit des Beitrags die Auskunft welche ich eben von der Zulassungsstelle erhalten habe:


    Die Zulassungsstelle trägt Änderungen nur in den Fahrzeugbrief ein, wenn das Fahrzeug auch zugelassen wird.
    Bedeutet, für die Eintragung ist eine gültige HU (+ggf. AU) und eine Zulassung des Fahrzeuges notwendig.


    Werde es also so machen wie von Maximus beschrieben.