IFA LKW W50 - Schönebecker 6 Zylinder und die H-Abnahme

  • So weit ich die RiLi aus dem Verkehrsblatt richtig in Erinnerung habe, stimmt es soweit das da ein Satz in der RILi steht..."oder hätten erfolgen können"


    Das mit den "möglichen" Umbauten für Karosserieaufbauten und ggf. Armaturenbretter, Lichtanlage etc. reicht schon das zeitgenössische Erscheinungbild, von wann die Teile sind und wann umgebaut egal.... Gurte dürfen rein, Erhöhung Bordspannung o.K. hier nur "fachgerechter Einbau".
    Speziell beim Motor hießt es weiter unten in der RiLi...
    Originaler oder anderer originaler Motor aus der gleichen Fzg. Baureihe... heißt wenn der W50 früher mal ab Werk mit einem 6VD geliefert worden wäre ... wäre der Umbau gar kein Prob -weil der Motor in der Fzg-Baureihe Verwendung fand....(bei anderen Herstellern gab es ja das gleiche Auto mit vielen Motorvarianten -hier kann man sich dann einen passenden suchen. Beim W50 gab es ab Werk nur einen.
    In sofern ist die RiLi schon etwas freier aber doch noch in sich etwas widersprüchlich -so dass man natürlich seine Argumente so ausspielen muss.
    RiLi ausdrucken....
    dann dem Prüfer zu verstehen geben: Ich weiß nicht genau wann der Umbau erfolgte ... gehe aber von innerhalb 10 Jahren nach EZ aus.... außerdem guckmal hier RiLi... da steht nur: Umbau erfolgte innerhalb 10 Jahren oder hätte erfolgen können und nun guck mal Bj des Motors... das hätte geklappt... Kann aber auch passieren der liest weiter und sagt Dir.... nee für den Motor gilt..... Heißt... man ist wieder auf einen gutwilligen Prüfer angewiesen...

  • Das ist alles richtig, aber so einfach ist es trotzdem nicht! Ich habe mit meinem Prüfer, der jede Woche zu mir in die Werkstatt kommt und somit meine LKW-Restauration Stück für Stück kennt, gesprochen. Er hat auch mit seinen älteren Kollegen und seinem Chef darüber gesprochen. Auch wenn zu DDR-Zeiten solch ein Umbau stattfand, muss dieser abgenommen und genehmigt worden sein. Allerdings ist in den "alten" KTA-Unterlagen nichts zu finden und somit kann dieser Motor nicht einfach eingetragen werden, da dies nie offiziell geprüft worden ist. Das gleich gilt für eine Rockinger Anhängerkupplung, die kannst du an den W50 anbauen und darfst diese auch nutzen, nur eine Stützlast kann dir nicht bescheinigt werden, weil auch das nicht geprüft worden ist.
    Ich habe nen 6-Zylinder Schönebecker, welcher aus einem W50 stammt, nur leider gibt es keinerlei Daten mehr zu diesem Fahrzeug. Der Motor ist komplett und einbaufertig inkl. Kupplung und Motorlagern.
    Deshalb suche ich jemanden, der evtl. noch einen KFZ-Brief oder sogar einen ganzen LKW hat in dem dieser Motor eingebaut/eingetragen ist.
    Wenn ich so etwas bekommen würde spielt es gar keine Rolle wann der Motor in den LKW reinkommt. Der Umbau war in den ersten 10Jahren möglich und somit kannst du den auch noch bei einer bereits bestehenden Oldtimer-Zulassung nachholen.

  • Nabend Fritz,


    Maximus hatte es bereits erklärt und es geht darum, daß laut Oldtimerabnahmeprotokoll der Motor in den ersten 10 Jahren nach EZ schon hätte eingebaut sein müssen. Dabei zählt nicht, was man hätte machen können zu der Zeit...man hätte vieles machen können, was es ab Werk nicht gegeben hat, da ist jedoch das Wort "hätte" verkehrt, denn es zählt "wurde gemacht"...das hat dein Prüfer irgendwie mißverstanden...letztendlich ist's auch egal, da meist eh niemand nachweisen kann, wann irgendwelche Umbauten zeitlich gemacht worden waren...


    schreib Schulz-liesten an, er hat einen Schönebecker in seinem W50 drin und vielleicht kann er dir weiterhelfen...


    Was die Rockinger anbetrifft, muß es unbedingt so eine sein? Es gibt genug BK63 am Markt, die original zum W50 passen...


    Eine Bitte habe ich, könntest du einige Bilder machen von deinem Schönebecker, wie er in dem W50 verbaut war, bezüglich der Motorlager, Ölwanne und so? Danke im voraus.


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Moin,


    gern geschehen, kein Problem...


    Mir würden ein paar Bilder vom Ist Zustand deines Motors reichen, also wegen der verbauten Ölwanne und den Winkeln am Motorblock zur Lagerung.


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Zitat

    Allerdings ist in den "alten" KTA-Unterlagen nichts zu finden und somit kann dieser Motor nicht einfach eingetragen werden, da dies nie offiziell geprüft worden ist.


    Langsam versteh ich das Problem... Der Prüfer will also wissen was er da prüfen soll -wie der Einbau aussehen muss das die Sache hält... Ich denke er sollte mal die Eintragung des Motors von der Oltimerzulassung geistig trennen... Zunächst darf man ja so ziemlich jeden Motor der passen könnte in den W50 einbauen. Der Prüf-Ing hat dabei in de Einzelabnahme zu prüfen ob das soweit alles machbar ist und zueinander passt. Auf diese Weise werden und wurden schon diverse Motoren in den W50 verpflanzt -von Deutz bis Volvo... d.h. er muss zunächst nur mit "ingenieurtechnischen Sachverstand" prüfen ob der Einbau fachgerecht und mit den Bauvorschriften in Einklang ist....
    Das sollte für ihn kein Problem sein? Wenn doch? --> einen anderen aufsuchen...
    Der nächste Schritt ist nun die Begutachtung des Fzg. als Oldtimer... hier weiß er jetzt durch die Begutachtung des Umbaus.... der Umbau war vor xTagen und dürfte bei enger Auslegung der Vorschrift zu dem Ergebnis kommen... ist nicht möglich, außer er ist "willig" dann ist es ihm wurscht und er trägt ein.


    Insofern rate ich dazu doch einen anderen Prüfer aufzusuchen und dem lediglich den bereits umgebauten W50 zu präsentieren -ohne jegliche Papiere.... Dem würde ich von einem kürzlichen Umbau gar nichts sagen.... sondern nur darauf achten, dass in den Papieren anstelle 4VD.... Motornummer... 6VD Motornummer eingetragen wird..... Wenn er fragt: War das ein Umbau? : "Ja, sicher vor x Jahren??" "Sieht aber alles sehr neu und frisch aus" ...."Stimmt, habe das alles nochmal nachgearbeitet sah teilweise nicht sehr haltbar aus. Habe diesen und jenen Halter erneuert." .... "Unterlagen, alter Brief? "nee, habe ich nicht"(auch wenn der noch vorhanden ist- lieber bei der Zulassungsstelle einen neuen beantragen und zwar mit der neuen Motorisierung 6VD), "bitte Vollabnahme, hier die Unterlagen von der Zulassungsstelle".... Dann sollte er sich den Umbau ansehen um festzustellen ob fachgerecht und dann eben seine Papiere für die Oldtimerzulassung fertig machen -weil Umbau innerhalb 10 Jahren nicht ausgeschlossen (soweit das vom Motor BJ her möglich ist).
    Je weniger der Prüfer weiß, desto weniger muss er sich verbiegen. Hat er ein Auto vor sich- zu dem keine Papiere vorliegen, welches aber nach Rahmennummer und Motornummer einem bestimmten Baujahr/ Umbaujahr zuordenbar sind .... und er keine anderen Angaben hat kann er nach bestem Wissen und Gewissen alles unterschreiben.... Und Du musst halt einfach ein paar Dinge für Dich behalten und nicht an die Glocke hängen.

  • Hey Lars,


    es ist immer wieder eine Freude deine Beiträge zu lesen.
    Irgendwie fällt mir dabei immer wieder das "gefundene Holz" ein das man gerade im Begriff war zur nachsten Polizeistation zu bringen.......


    Gruß Ronny

  • ;) Ja weißt Du, das Bundesverfassungsgericht nennt das: "Selbstbelastungsfreiheit", niemand muss ja einen Sachverhalt so darlegen, dass er sich damit selbst vors Knie hämmert. (denke mal an Höneß, der hat genau das eingeräumt, was unter keinen Teppich mehr ging) Das Dumme ist, dass der einfache Bürger einen Hang zur Transparenz hat und sich mit den vielen Informationen die er hat meist um Kopf incl. Kragen redet, ein Vernehmer lebt davon, leider ist das Ergebnis das wir daher meist nur die Dummen Verbrecher fangen ;(
    Die wirklich cleveren haben keinen Hang zum reden, es sei denn sie haben davon einen Vorteil. Würde Otto-Normal-Bürger mit seinem Wissen "Haushalten" und nur das jeweils sagen was ihm zu 100% nachgewiesen wird und weniger das was er denkt und weiß...... hätte er weitaus weniger Probleme.
    Was glaubst Du warum Leute mit der 25ten Baufirma immer wieder Leute abzocken und mit Ruinen sitzen lassen können. Die erklären vor Gericht auch immer: "niemand hat die Absicht...." Um den Betrug nachzuweisen musst Du beweisen, dass er schon bei Vertragsschluss den Vorsatz gefasst hatte eine Ruine abzuliefern....
    Weißt Du stell Dir vor, die Polizei trifft einen Mann auf der Brücke, der wirft einen Rettungsring ins Wasser und hat die Jacke des Ertrunkenen in der Hand.... Zeugen? Keine!
    Jetzt könnte der die Wahrheit sagen... hat sich gehauen Typen ins Wasser geworfen und die Jacke musste er festhalten damit er auch an die Geldbörse kommt... Folge? Richtig Festnahme! Oder er sagt Mensch der wollte springen, ich hab Ihn festgehalten, hatte dann nur noch die Jacke und ich den Rettungsring hinterher geworfen! Folge: Lobende Erwähnung in der Zeitung, bis ein anderer Ablauf zweifellos bewiesen ist....
    Du weißt doch warum der Teufel seine Großmutter erschlug? Richtig, weil die keine gute Ausrede mehr hatte...

  • Liebe Leute!


    Das bringt mich nicht weiter. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Evtl. ist hier ja sogar ein Prüfer bzw. es kennt jemand einen, der solch eine Abnahme machen könnte!
    Ich habe einige Firmen aus DDR-Zeiten ausfindig gemacht, die solche Motoren im W50 hatten. Da kann es doch nicht sein, dass die alle nicht abgenommen waren, bzw. dass niemand mehr solch ein Fahrzeug bzw. einen Fahrzeugbrief hat!

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