So weit ich die RiLi aus dem Verkehrsblatt richtig in Erinnerung habe, stimmt es soweit das da ein Satz in der RILi steht..."oder hätten erfolgen können"
Das mit den "möglichen" Umbauten für Karosserieaufbauten und ggf. Armaturenbretter, Lichtanlage etc. reicht schon das zeitgenössische Erscheinungbild, von wann die Teile sind und wann umgebaut egal.... Gurte dürfen rein, Erhöhung Bordspannung o.K. hier nur "fachgerechter Einbau".
Speziell beim Motor hießt es weiter unten in der RiLi...
Originaler oder anderer originaler Motor aus der gleichen Fzg. Baureihe... heißt wenn der W50 früher mal ab Werk mit einem 6VD geliefert worden wäre ... wäre der Umbau gar kein Prob -weil der Motor in der Fzg-Baureihe Verwendung fand....(bei anderen Herstellern gab es ja das gleiche Auto mit vielen Motorvarianten -hier kann man sich dann einen passenden suchen. Beim W50 gab es ab Werk nur einen.
In sofern ist die RiLi schon etwas freier aber doch noch in sich etwas widersprüchlich -so dass man natürlich seine Argumente so ausspielen muss.
RiLi ausdrucken....
dann dem Prüfer zu verstehen geben: Ich weiß nicht genau wann der Umbau erfolgte ... gehe aber von innerhalb 10 Jahren nach EZ aus.... außerdem guckmal hier RiLi... da steht nur: Umbau erfolgte innerhalb 10 Jahren oder hätte erfolgen können und nun guck mal Bj des Motors... das hätte geklappt... Kann aber auch passieren der liest weiter und sagt Dir.... nee für den Motor gilt..... Heißt... man ist wieder auf einen gutwilligen Prüfer angewiesen...