IFA LKW W50 - Schönebecker 6 Zylinder und die H-Abnahme

  • moin maximus,


    wenn du mich meintest, dann war's etwas undeutlich ausgedrückt...ich meinte natürlich Prüfingenieur befragt ;)
    es ging bei mir um eine allgemeine Anfrage bei ihm... selbst wenn ich jetzt so einen, über 30Jahre alten fahrbereiten W50 mit dem Sechsender eingebaut und ohne Papiere hätte, ihm das glaubhaft vermitteln könnte, daß der Umbau alt genug ist, würde es eine Vollabnahme geben, mit Eintragung es Motors...eine H- Abnahme dann nicht mehr, eben wegen der fehlenden KTA Blätter...so die Aussage des Prüfers, die ich versuche wiederzugeben...


    viele grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Nein, ich meinte Minitimi, dem fehlten irgendwie hilfreiche Hinweise.
    Und Du hast insofern Recht, dass eine Vollabnahme fällig ist. Allerdings bleibt es dabei, das ein "zeitgenössischer" Umbau auch abnahmefähig ist, es war ja nicht so, dass es für jeden Umbau ein KTA-Blatt gab. Und wenn der Prüf-Ing davon ausgeht, weil er es zum Einen glaubt -zum anderen weiß das es solche Umbauten gab... das Motor-Bj. in die mutmaßliche Umbauzeit passt... findet man auch einen der das einträgt.
    Nun kann natürlich hier nicht posten... geh mal da und dort hin ... der trägt alles ein... Denn so ist es ja nicht... jeder Prüfer trägt ein, wenn das Fzg. seiner Überzeugung nach ein Altumbau ist ... und der eine ist mehr der andere weniger schnell zu überzeugen.
    Und noch mal...
    Wenn Du erst Deine Vollabnahme machst... und dann 6VD in den Papieren steht und Du 6 Monate später zu einem "Jungprüfer" fährst und sagst "mach mal "H-Abnahme" wird dem nicht unbedingt auffallen das der 4VD und kein 6VD da hinein gehört...
    Mit Geduld und Überzeugungskraft wird es funktionieren...

  • nabend maximus,


    ahh ok, ich wußte es nicht zuzuordnen, wen du meintest ;) ;) ;)


    mit deinen anderen Ausführungen hast du natürlich recht...mir ging's einfach darum, beides evtl. in einem Abwasch machen zu können, falls es mal dazu kommen sollte...


    dankeschön auch nochmals für deine vielen, so detaillierten Ausführungen :D


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • In einem Abwasch und beim gleichen Prüf-Ing wird das schwierig... der weiß ja von wann der Umbau ist.... Ist der Umbau erst eingetragen kannste ja das Gutachten "weglegen" und spätestens wenn Du den Wagen dann ummeldest und ein neuer Eigentümer ginge damit zum TüV... der das Gutachten nicht kennt (brauch er nicht steht alles in den Papieren) den Alteigner nicht fragt oder fragen kann.... fährt der ruhigen Gewissens zu H-Abnahme und wird die mit hoher Wahrscheinlichkeit bekommen, weil die Kriterien stimmen... Einen "Altbrief" des Fahrzeuges würde helfen oder auch hindern das Umbaudatum zu bestimmen.
    Insofern kann man keinen bestimmten Prüfer empfehlen, wenn der alles an einem Tag abnimmt ... muss er ablehnen!

  • Das ist alles Auslegungssache, am besten noch einen alten Hasen suchen der bald in Rente geht:
    1.kennt der unsere Lieblingstechnik von früher
    2. kann dem bald keiner mehr ans Bein pissen, das macht ihn geschmeidiger.
    Ein Jungingenieur geht immer mehr auf Nummer sicher.
    Ermessensspielraum besteht auf alle Fälle:


    http://www.oldtimer-markt.de/r…neuer-anforderungskatalog

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    Wir die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben so viel mit so wenig so lange versucht daß wir jetzt qualifiziert genug sind fast alles mit nichts zu bewerkstelligen!

  • Hallo allerseits.

    Ich möchte auch mal etwas zu diesem Thema sagen.

    Ich habe eine kleine Werkstatt in der einmal die Woche die DEKRA zur Fahrzeugprüfung kommt.

    Ich habe einen W50 L/A mit wassergekühltem Sechszylinder und Rockingerkupplung.

    Es ist richtig, dass es dafür keine KTA-Datenblätter gibt. Da der Motorumbau in den ersten 10Jahren möglich gewesen wäre, auch mit einem DEUTZ oder ähnlichem ist die H-Zulassung möglich. Man könnte je über Beziehungen in den "Westen", einen solchen Motor bekommen haben. Da aber mitlerweile einige solcher Abnahmen existieren, können diese als Muster herangezogen werden. Rockingerkupplung ist ebenfalls kein Problem, lediglich eine Stützlast kann nicht eingetragen werden, da diese nie geprüft worden ist. Aber 700kg sind bei angehängtem Tandemanhänger gar kein Problem.

    Bei weiteren Fragen, könnte ihr euch ger melden.

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