IFA LKW W50 - Schönebecker 6 Zylinder und die H-Abnahme

  • Hi,
    warum bringt Dich das nicht weiter? Trenne bitte "Motorumbauabnahme" und "Oldtimerabnahme nach §23" in zwei verschiedene Termine bei unterschiedlichen Prüfern!


    Für die Abnahme eines Motors... brauchst Du dem Prüfer doch nicht nachweisen "das es schon mal gemacht und eingetragen wurde" ... Damit weiß der Gute Mann immer noch nicht was er da prüfen muss! Weil er nur sieht das eingetragen wurde aber nicht erkennen kann, wie das gebaut worden ist etc. Er kann also nicht nachvollziehen ob Dein Umbau rein technisch dem der Eintragung entspricht die Du ihm gezeigt hast, er ist folglich genau so schlau wie vorher. Wenn Du das Forum mal durchgehst haben u.a. Volvomotoren oder auch Deutzmotoren Einzug gehalten und wurden eingetragen. Bei jedem Umbau muss der Prüfer -egal- ob das schon mal eingetragen wurde "seine Einzelabnahme" für den Einzelfall machen, deshalb heißt es ja "Einzelabnahme". Er muss prüfen ob Motorleistung, Motorlager etc. geeignet sind, dafür hat der mal sein Diplom gemacht, das er beurteilen ggf. rechnen und dann eintragen kann. Die von ihm geforderten Infos in Form anderer Briefe nutzen dem Prüfer nichts! Trenne einfach H-Zulassung und Motorenumbau!


    Nochmal Dein Fuffi ist abgemeldet? Hier die Frage wie lange ist der abgemeldet? Je länger desto besser. Blöd ist, wenn der Wagen noch zugelassen ist, dann sind die Unterlagen zum Brief im Computer gespeichert.
    Falls länger abgemeldet: Frage einfach mal bei Deiner Zulassungstelle ob die die Unterlagen zu Deinem konkreten Fzg. Brief letztes Kennzeichen, technische Daten so noch im Computer haben oder nicht. ... Da kann man einfach sagen ... ich finde meinen KFZ Brief nicht.... Ist das Fzg. länger als 7 Jahre stillgelegt oder war zu Westzeiten noch nicht angemeldet, haben die keine Unterlagen zur Fahrgestellnummer, Kennzeichen, technischen Daten etc. Kommt bei Deinem Termin raus, die Daten sind alle im System findest Du Deinen Brief beim Suchen wieder. Sind keine Unterlagen zu Deinem Fahrzeug mehr vorhanden... findest Du den Brief nicht mehr. Bei der Neuausstellung achtest Du darauf, dass beim Motor die Daten Deines neuen Schönebeckers eingetragen werden, die in der Zulassungsstelle können ja nicht wissen was da drin ist, denn die Angaben in dem neuen Brief werden vom Fahrzeug abgeschrieben, werden später von der Dekra gecheckt und Du bekommst die Zulassung und Kennzeichen nur wenn der TüV seinen Bericht abgibt.
    Mit dem neuen Brief gehst Du zum Tüver und lässt eine "Neuabnahme" machen. Entweder fällt dem Prüfer der Motor auf (wahrscheinlich) oder nicht, wenn nicht übernimmt er einfach die Angaben aus dem Brief und gut. Redet er von Umbau.. sagst Du ja... bestimmt.... ist aber schon lange her ... weiß nicht wann... steht ja auch schon im Brief... alte Abnahmeunterlagen vom TüV habe ich nicht, brauche ich nicht steht im Brief.... dann kann er sich im Rahmen der Neuabnahme ansehen ob der Umbau i.O. ist oder nicht, ggf. Nachbesserungen verlangen.. Fertig. Dem gleichzeitigen GA Oldtimer steht nichts entgegen, da hier niemand weiß wann genau umgebaut wurde... der Umbau aber lt. Bj. Fahrzeug & Motor innerhalb 10 Jahren ab EZ. möglich war....


    Nächste Variante:
    Dein Fahrzeug hat einen alten Brief mit 4VD Motor, der Brief ist auch noch so mit den Daten bei der Zulassungsstelle gelistet.
    Du gehst zu Prüfer "A" lässt dort den Motorenumbau eintragen, wenn der das nicht kann -weil ihm eine Briefkopie eines fremden Fahrzeuges fehlt..., ist der blöde und Du gehst woanders hin!
    Lässt das Fahrzeug zu fährst einen Monat als LKW ohne "H", Du fährst über viele, viele schlechte Straßen und vergisst wann der Umbau stattfand.
    Dann gehst Du zu Prüfer "B" am besten von einer anderen Überwachungsfraktion, die das GA nach §23 machen darf. Dem legst Du Deine Papiere vor, d.h. Zulassung Teil I, mehr nicht! (nicht das Umbaugutachten!!) Der neue Motor ist ja nun in den Papieren eingetragen, es steht nicht drin wann der Umbau stattfand...., falls dem Prüfer "B" der W50 fremde Motor auffällt (worauf ich nicht wetten würde) und nach der "Umbau-Abnahme" fragt... zeigt man Zulassung Teil I, hier guck eingetragen. Prüfbericht, dazu? Habe ich nicht... ist so gekauft worden, ist schon ewig so da drin? Frage nach Zeitpunkt des Umbaus? "Hm, ja keine Ahnung habe das Fahrzeug erst zwei Jahre.... Fahrzeug ist Bj.1975 und der Motor Bj. 1980... Grübel... muss also 1980 bis 1985 gewesen sein..." Jetzt sollte der Herr InG nochmals seinen kritisch prüfenden Blick schweifen lassen und das GA ausstellen.


    P.S.
    Du wirst kaum einen Prüfer finden der Dir das einträgt wenn er weiß das der Umbau nagelneu ist! Das kann er Dir einfach nicht zusammen in einem Rutsch eintragen. Du musst einfach dafür sorgen, das das Gewissen jeden Prüfers rein bleibt und ihm niemand an die Karre kann. Und Du musst lernen bestimmte Sachen für Dich zu behalten und auch nicht am Stammtisch zu erzählen. Du kannst machen was Du willst, wenn das eingetragen werden soll muss einer von Euch beiden ein paar Informationen ausblenden. Der Prüfer dessen Job dran hängt wird Informationen die ihm bekannt sind nicht ausblenden. Wenn Du das tust... ist das Deine Sache und wenn Du Deine Geschichte gut erzählst wird keiner das Gegenteil beweisen wollen oder können.. Immer dran denken es verdienen alle ihr Geld mit einer positiven Abnahme, wenn der Eine nicht will, will ein anderer. Wenn "Dein" Prüfer jede Woche in Deine Werkstatt kommt... Verdient "Dein" Prüfer in "Deiner" Werkstatt "sein" Geld. Da es auch andere Prüfer gibt die jede Woche in Deine Werkstatt kommen könnten... verstehe ich das Problem noch weniger...

  • Hallo.


    Das es geht weiß man ja mittlerweile. Aber hat auch jemand solch einen Umgebauten W50 zugelassen inkl. Motoreintragung?
    Ich wäre für hilfreiche Antworten dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen,









    edit by maffi: ich habe deinen Beitrag in den bereits begonnenen Thread verschoben...in anderen Threads wird's keine anderen Antworten geben, als die bisherigen...danke

  • Hi,
    was nutzt Dir das? In den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 stehen die Motortypen nicht drin, auch im alten Fahrzeugbrief BRD nicht. Daten zum Motor standen nur in alten DDR-Fahrzeugbriefen
    In Fahrzeugscheinen steht nur:
    P.1: Hubraum P.3: DIESEL P.2/P.4 Nennleistung bei U/min.


    Ich weiß nicht was man als Prüfer damit will? Damit hat er nichts gewonnen, Einzelabnahme muss er machen und er weiß an Hand der Eintragung nur, das ein anderer Prüfer das schon mal gemacht hat -aber er weiß nicht wie und weiß auch nicht welcher Motor... und das wie muss er bescheinigen!
    Wenn Du einen alten Brief suchst... bei Ebay werden viele Sammlerstücke verkauft, ggf. musst Du mal schauen ob Du die Sammlerszene findest, da hat sicher auch einer einen Brief mit einem 6VD. Ein West-Brief nutzt Dir nichts -da steht kein Motor drin!
    Baue ordentlich um und fahre zu einem ordentlichen Prüfer!!

  • Zitat

    Das gleich gilt für eine Rockinger Anhängerkupplung, die kannst du an den W50 anbauen und darfst diese auch nutzen, nur eine Stützlast kann dir nicht bescheinigt werden, weil auch das nicht geprüft worden ist.


    Hm, ich denke auch hier liegt ein Irrtum vor. Du kannst alles mögliche an den W50 anbauen, ob es auch so darf... ist was anderes.


    Der W50 hat keine EU-Zulassung, folglich muss bei diesem eine Anhängerkupplung nach dem alten Verfahren mit ABE für Fahrzeugteile nach §22StVZO des Herstellers der Kupplung durchgeführt werden und der TüVer muss den Anbau bescheinigen, sonst kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen. Sofern aber die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3, Satz 1, Ziffer 3 StVZO abhängig machen (was bei einer AHK am W50 der Fall ist). Bei der Abhnahme kommt der Stützlastaufkleber hinten dran, bzw. es zählt -sofern der TüVer nichts anderes einträgt die Stützlast der Kupplung für die ja eine ABE für das fragliche Fahrzeug erteilt wurde. Wird das ganze nicht in die Zulassung eingetragen (was nicht Pflicht ist) gilt: Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen, welches mit dem auf der Abnahme übereinstimmt.
    Für eine moderne Rockinger gibbet meist keine einfache nationale ABE nach §22 StVZO mehr, sondern die entsprechenden EG-Betriebserlaubnis /EG-Typgenehmigung mit ePrüfzeichen und EC Kennzeichnung. Für diese Teile gelten vereinfachte Verwendungskriterien, die Teile dürfen an jedes Fahrzeug mit passender EU Zulassung EC Kennzeichnung ohne weitere Abnahme montiert werden, sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Satz 1, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können, ist der Verwendungsbereich des Fahrzeugteils jedoch eingeschränkt (Kupplung passt nicht an/für jedes Fahrzeug), so hat der Hersteller nach § 6 Abs. 2 EG-FGV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern. Mehr wäre da nicht mehr.
    Da bei Fzg. mit EU Zulassung sowohl im Zulassungsschein des Fahrzeugs (ziff. 13) wie auch auf der Kupplung ist je eine Stützlast vermerkt ist, ist die jeweils kleinste vermerkte Stützlast einzuhalten.
    Eine moderne Kupplung mit ePrüfzeichen EC Kennzeichung passt rein technisch an den W50, hat aber meist nur die EC Kennzeichnung und keine nationale ABE mehr, soll diese dennoch im öffentlichen Straßenverkehr am Fahrzeug sein, muss diese im Wege der Einzelabnahme abgenommen und eingetragen werden, ansonsten ist das unzulässig, das vereinfachte Verfahren Änderungsabnahme mit ABE geht mangels derselben für eine moderne Rockinger meist nicht..
    Es kann jetzt natürlich zu Problemen bei der Bestimmung der für den W50 zulässigen Stützlast kommen. Die gängigen BK 63 hatten 50Kg und sollten rein technisch gesehen nicht mit Stützlasten verwendet werden. Montiert man nun eine moderne mit 500Kg oder mehr Stützlast wird man sich die Frage stellen, welche ist zulässig -denn in Zeile 13 steht wohl bei den meisten (auch mit angebauter BK63) ein "_", das ist auch nicht schlimm, denn es gilt ja für die alten BK63 das alte Verfahren bzw. sogar noch die KTA Zulassung und damit gilt die Last vom Typenschild der Kupplung, wenn der Einbau abgenommen wurde, die BK63 in der Zulassung steht.
    Bei Neuer Kupplung und altem Auto ist das ganze also ein Mischverfahren und dass ganze muss der Prüfer dann bei einer Einzelabnahme (Begutachtung gemäß § 21 StVZO ) prüfen und auch was zur Stützlast sagen. Erfahrungsgemäß sucht er sich die Kupplung aus seinen KTA-Blättern, mit der größten Stützlast aus, welche eine ABE für den W50 hatte. Diese Stützlast wird er übernehmen und den Wert in Feld 13 eintragen. Er könnte auch im Wege der Einzelabnahme einen anderen Wert ermitteln. Fakt ist, Kupplung muss eingetragen sein, und wird keine Stützlast größer als 50Kg eingetragen ist diese als max. Zulässig zu betrachten. Das ist leider so....
    Hinweis:
    § 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
    Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 69a Abs. 2, Satz 1, Ziffer 1a, § 19 Abs. 5, Satz 1 StVZO), wenn eine Betriebserlaubnis für das Verkehrsmittel erforderlich ist, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde bzw. im Wege der Eilzuständigkeit die Polizei den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

  • @ Schlosser - Fritz. Leider bekommst du zu dem Thema hier keine hilfreichen Antworten.


    Ich stehe schon eine weile vor dem gleichen Problem und wenn man diejenigen, welche hier so gute Prüfer haben mal danach fragt ob sie was in die Wege leiten können, kommt keine Antwort mehr dazu. Also wohl doch alles mehr heiße Luft.


    Meine Erkenntnisse haben mich dazu gebracht, sollte ich nochmal einen umbauen, einen lange abgemeldeten w50 zu nehmen, die Papiere ich eine Schublade zu stecken den Umbau zu vollziehen und ihn dann zu einer vollabnahme vorzustellen. Aber auch dafür gibt's keine Garantie.

  • @ Schlosser - Fritz. Leider bekommst du zu dem Thema hier keine hilfreichen Antworten.


    Ich stehe schon eine weile vor dem gleichen Problem und wenn man diejenigen, welche hier so gute Prüfer haben mal danach fragt ob sie was in die Wege leiten können, kommt keine Antwort mehr dazu. Also wohl doch alles mehr heiße Luft.


    Meine Erkenntnisse haben mich dazu gebracht, sollte ich nochmal einen umbauen, einen lange abgemeldeten w50 zu nehmen, die Papiere ich eine Schublade zu stecken den Umbau zu vollziehen und ihn dann zu einer vollabnahme vorzustellen. Aber auch dafür gibt's keine Garantie.

  • @ Schlosser - Fritz. Leider bekommst du zu dem Thema hier keine hilfreichen Antworten.


    Ich stehe schon eine weile vor dem gleichen Problem und wenn man diejenigen, welche hier so gute Prüfer haben mal danach fragt ob sie was in die Wege leiten können, kommt keine Antwort mehr dazu. Also wohl doch alles mehr heiße Luft.


    Meine Erkenntnisse haben mich dazu gebracht, sollte ich nochmal einen umbauen, einen lange abgemeldeten w50 zu nehmen, die Papiere ich eine Schublade zu stecken den Umbau zu vollziehen und ihn dann zu einer vollabnahme vorzustellen. Aber auch dafür gibt's keine Garantie.


    Hallo, ist das Dein Ernst?


    Ich denke hier ist recht ausführlich und von allen Seiten beleuchtet worden wie es gehn könnte und wie eben nicht.


    Und das zu dem wie es nicht geht...... es dürfen laut Forenregeln keine Anleitungen, Anregungen ,Handlungen usw zu ungesetzlichen Handlungen verbreitet werden.


    Alles andere wurde reichlich beschrieben.

  • moin,


    vor einiger Zeit hatte mich dieses Thema auch beschäftigt und so wendete ich mich an einen bekannten, wenn auch nicht persönlich bekannten, Ingenieur...Auskunft war gewesen, Motoreintragung ist möglich, H- Kennzeichenabnahme damit dann nicht mehr...es gibt kein KTA Blatt zu diesem Umbau und es liege nicht mehr im Ermessensspielraum, diesen Umbau als Oldtimer abzunehmen...es spielt auch keine Rolle, ob irgendwer mal mit nem Schönebecker, Deutz oder Volvo Motor im W50 eine H - Abnahme bekommen hat...inzwischen gibt es auch in den Programmen der Prüfingenieure eine Textzeile mit nem anklickbaren Häckchen "Oldtimerkennzeichen ab erkannt" ...es wird also nicht ewig so bleiben, daß An- und Umbauten (vor allem die nach der Abnahme) weiterhin so akzeptiert werden...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Hi, habe ich was verpasst? Keiner hat nach einem Prüfer gefragt! Eine Abnahme macht Dir jeder Prüfer der Änderungen nach 21 eintragen darf. Meine AHK hat die De ra Pruefzentrum Potsdam. Auch die Motoren sollten dementsprechend vorgestellt werden. Meine Abnahme zum H wurde in Harz bei Havelberg gemacht.
    Und eine H Ab nähme mit einem neuen zeitgenössischen Umbau ist eben nicht möglich. WDercumbau muss innerhalb 10 Jahren nach EZ erfolgt sein. Wie der gneiggte Fzg Halter das dem Tuver Glaubhaft machen konnte..... Man da muss man mal richtig lesen und uberlegen wie das wohl gehen könnte. Das hat doch nichts mit dem Prüfer zu tun.

Umbauten von IFA Fahrzeugen

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