tach
also theoretisch darfst du es nicht.punkt.ich fahre aber mit meinem 07 auch mit normalen anhänger.(einachser plattform 750 kg)im schlimmsten fall hilft nur dumm stellen.so mach ichs jedenfalls.
moin,
wo steht das geschrieben, daß es untersagt ist mit'm 07er Kennzeichen einen normal zugelassenen Anhänger zu ziehen oder auch einen mit Kurzzeitkennzeichen?
diese Frage taucht so häufig in allen möglichen Foren auf und es kursieren alle möglichen Meinungen, nur kann diese immer keiner belegen...
viele Grüße
maffi