IFA LKW W50 - 18/70-20 vom L60 auf dem W50

  • Ich kann Dir ja auch nur sagen was meine TÜV´er mir sagen. Aber nur weil Du das nicht eintragen mußt heißt das ja nicht das Du es nicht eintragen lassen kannst. Ist sogar besser. Denn laut Aussage meines TÜV´ers ist es so, daß die VP Dich zum TÜV schickt, wenn sie der Meinung sind, oder den Verdacht haben das etwas nicht paßt. Denn wie Du schon sagst. Es darf natürlich nichts schleifen. Und dann ist da ja auch noch die Sache mit dem Tacho. Es darf zu keinen unerlaubten Abweichungen kommen. Das sind sinngemäß die Aussagen die ich damals bekommen habe, als ich umgerüstet habe. Ich habe auch nur die Spalttabletten eingetragen, fahre aber Balloner. Wurde schon mehrfach kontrolliert. Wurde nie was bemängelt. Und natürlich hat der TÜV die Datenblätter. Aber zu Reifengrößen gibt es angeblich keine Angaben darin. Wie gesagt, so war die Auskunft vom TÜV. Was genau drin steht weiß ich nicht. Wir haben doch aber hier auch ein oder zwei Kollegen von der Polizei unter uns. Vielleicht kann sich ja mal einer von denen dazu äußern wie das in der Praxis gehandhabt wird.

  • Hallo zusammen:


    Wenn Du einen alten Fahrzeugschein hast, dann sind dort alle Reifen vermerkt, die Du fahren darfst. Andere Reifengrößen sind nicht erlaubt. Unter Umständen kann man weitere bestimmte Reifen/ Räder nachträglich eintragen lassen Einzelabnahme etc.

    Hast Du einen neuen Fahrzeugschein, dann ist dort nur eine Reifengröße eingetragen, diese muss nicht mit den Reifen übereinstimmen, die Du tatsächlich montiert hast. Selbst bei einem Neuwagen kann es sein, dass andere Reifen montiert sind, als die, die im Schein stehen.
    Sofern die Reifen/Räder Kombi in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung erfasst sind, muss man die nicht eintragen lassen.
    Ausschlaggebend für die zugelassene Reifengröße ist beim neuen Fahrzeugschein also die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Diese bekommst Du beim Neuwagen mitgeliefert, wenn nicht dann beim Händler oder beim Hersteller anfordern.


    Reifen/Räder etc. die für das Fahrzeug nicht in der CoC stehen müssen also immer via TüV eingetragen werden!!
    Grundsätzlich darf man daher nur Reifen auf dem Auto verwenden, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug vermerkt sind. Wenn man also eine andere Reifengröße, als im Fahrzeugschein angegeben, fahren will, in die CoC schauen, ggf. kann der Wunschreifen ohne Probleme ohne Eintragung gefahren werden.


    Wer W50/ L60 oder sonstige Oldtimer fährt... wird vergeblich eine CoC für sein Fahrzeug suchen. Er sollte daher peinlich darauf achten, dass alle im alten Fzg. Schein aufgeführten Räder/Reifen Kombis zusätzlich unter den nr. 21 oder 22 im Zulassungsschein Teil1 vermerkt werden. Bei Fahrzeugen bei denen es aufgrund des Baujahres keine CoC gibt, das betrifft mindestens alle Fahrzeuge von vor 1993, die entsprechende Pflicht der Hersteller eine CoC auszufertigen ergab sich: (Richtlinie 92/53/EWG (von 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Typen-Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhänger): Richtlinie 92/53/EWG),


    Für alle bis dahin hergestellten Fahrzeuge etc. bleibt es dabei, dass nur die Reifen/ Räder erlaubt sind die in der Zulassung Teil1 vermerkt sind. Die CoC haben mit der Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen eben Ihren Zweck erfüllt, das man nicht wegen jedem Rad zum Tüver muss wie Früher.
    Das man also die Räder / Reifen des W50 /L60 nicht eintragen muss stimmt also nicht, das Fahrzeug auf dem Foto -auch wenns ein Einsatzfahrzeug ist, würde von uns eine Aufforderung erhalten die Eignung bei der Dekra nachzuweisen, wenn die Teile nicht in der Zulassung Teil1 stehen, ich persönlich würde das Fahrzeug in dem Fall sogar die Weiterfahrt verbieten, weil ich die Bereifung als ungeeignet einschätzen würde und der Weiterbetrieb eine Gefahr darstellt... (Beschädigung von Reifen und Fahrzeugteilen, wie es Renato beschrieben hat).
    Die neue Regelung hat also nicht dazu geführt, das man machen kann was man will, also einfach jedes Rad / Reifen was so halbweges passt dran zu schraube. Es ist vielmehr so, dass via coC eine vielzahl von zulässigen Kombinationen zur Verfügung gestellt wird, die der Eigentümer eines Fahrzeuges nutzen kann ohne jedesmal zum TüV zu fahren. er hat allerdings die Verantwortung in seine CoC zu schauen ... Macht er das nicht geht er ein hohes Haftungsrisiko ein. Für Fahrzeuge, die keine CoC haben, ist klar das diese nur mit Reifen zu bestücken ist für die eine Herstellerfreigabe in anderer Weise erbracht und amtlich in den Fahrzeugpapieren dokumentiert ist. ggf. eben eine Einzelabnahme durch den TüV...


    Zitat

    Der sagte beim W50 kannst Du alles fahren was paßt. Muß auch nicht eingetragen werden. Weil es keine Daten dazu gibt.


    Das ist so nicht ganz richtig, die Dekra hat sämtliche dementsprechenden KTA-Blätter da. Ansonsten halb richtig, es darf dran was passt, wobei "passt" hier heißt, ein amtlich anerkannter Ingenieur bescheinigt, dass es passt. Du musst das auch nicht im Fzg. Schein zwingend eintragen, es reicht, wenn Du den entsprechenden gesiegelten Prüfbericht dabei hast, der ersetzt dann vor Ort die CoC. Ich persönlich würde also akzeptieren:
    KTA-Blatt, Prüfbericht der Dekra/TüV, oder Eintragung in der Zulassung.... Da ich mich W50 ein wenig auskenne, wäre es mir auch wurscht, wenn die ND statt HD Bereifung drau ist, sofern ich die Kombi ... kenne... damit darfst Du aber nicht bei jedem Kollegen rechnen, der schickt Dich im Zweifel zur Dekra!

  • tach
    ich hatte auf meinem tlf 8.25-20 drauf.der tüver hat die 16/70 -20 eingetragen unter der voraussetzung den fahrtenschreiber neu zu eichen.
    anders gehts nicht.dr höhenunterschied sind ca 5- 10 cm.also auch im umfang mehr und schon passt nichts mehr.

    Links stehen Bäume,Rechts stehen Bäume und mittendrin sind IFA Träume!

  • Also ich hab jetz Lange hin und her überlegt und mich jetz da zu entschieden es einfach mal zu probieren mit den Rädern wenn da wirklich was nich passen oder irgendwo schleifen sollte muss ich eben was ändern. Habe mir schon ein paar Felgen vom schwadmäher bzw hächsler besorgt.

  • Hab heute mal zur probe zwei Räder vom Häcksler mit 18-20 Bereifung auf die Vorderachse geschraubt und zu gucken ob da genug platz ist sieht eigentlich ganz gut aus. Die felgen werden natürlich noch gestrahlt und lackiert und andere Reifen kommen natürlich auch drauf.

  • Ja die müssen dann ab oder ich guck mal ob ich se vielleicht ändern kann aber da mach ich mir dann Gedanken drüber wenn es soweit is. die neuen reifen haben auch bischen mehr höhe als die jetz drauf sind. wollte mir eigentlich die Kama reifen rauf machen

Reifen und Räder

Reifen und Räder für IFA Nutzfahrzeuge