Wohnmobilzulassung

  • Danke für die schnelle info. Mir ging es vor allem um den Wechselaufbau was beim PKW nicht anerkannt wirt aber wie ich gelesen habe beim LKW schon. prima
    Ich bin in der misslichen Lage den Container jedes mal auf und abzusetzen weil meine Garage nur 3,20 m höhe hat.
    Aber man kann ja nicht alles haben. Gruß Guido

  • Danke für die schnelle info. Mir ging es vor allem um den Wechselaufbau was beim PKW nicht anerkannt wirt aber wie ich gelesen habe beim LKW schon. prima
    Ich bin in der misslichen Lage den Container jedes mal auf und abzusetzen weil meine Garage nur 3,20 m höhe hat.
    Aber man kann ja nicht alles haben. Gruß Guido


    Mir ist es so bekannt, da der Aufbau zählt, der verbaut ist. Wenn Dein Container "wohnmobilmäßig" eingerichtet ist und auch so eingetragen ist, darf man auch nur so umherfahren, ansonsten wäre das wohl nicht zulässig. Es kann gut sein, dass die Schnellwechseleinrichtung blockiert werden muss, um als WoMo eingetragen zu werden, so dass ein Wechsel des Aufbaus nicht möglich ist?