H-Kennzeichen nun mit Saisonzulassung kombinierbar

  • http://www.oldtimer-markt.de/a…sonzulassung-kombinierbar


    Das Teilzeit-Oldtimer-Kennzeichen

    Für einige war es bisher nur ein frommer Wunsch, doch jetzt ist es amtlich: H-Kennzeichen können nun auch mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden. Am 10. Februar 2017 verabschiedete der Deutsche Bundesrat in letzter Instanz die "Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften". Hauptsächlich ging es darin um Neufassungen rund um das Thema internetbasierte Zulassungsformen. Unter anderem wird dort aber auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen ebenfalls Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben. So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:

    § 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:

    a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.

    Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

    Über die finanziellen Auswirkungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer war sich der Gesetzgeber dabei vollkommen im Klaren:

    Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.

    In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:

    Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)

    Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.

    Handhabung noch unklar

    Wie diese neue Kombination nun genau gehandhabt wird, ist bisher noch offen. So stellt sich beispielsweise die Frage, wie denn die entsprechenden Nummernschilder in Zukunft aussehen werden. Sollte sowohl das H, als auch der Zulassungszeitraum zusammen aufs Schild rücken, dürften nach unserem Verständnis nicht mehr als sechs weitere Stellen auf dem Kennzeichen vorhanden sein, damit nicht die Maximalzahl von acht Stellen überschritten wird. Vor allem in Landkreisen, deren Kennung schon drei Buchstaben beinhaltet, dürfte dies ein erhebliches Problem darstellen…

    Kurzzeitkennzeichen bleiben HU-pflichtig

    In punkto Kurzzeitkennzeichen hat sich dagegen keine Veränderung ergeben. Die Forderung des Verbands der Automobiliundustrie (VDA), dass Kurzzeitkennzeichen auch wieder ohne gültige Hauptuntersuchung erteilt werden können, fand leider keine Entsprechung. Damit bleibt es bei der seit 1. April 2014 geltenden Regel, die das Überführen von nicht angemeldeten aber fahrbereiten Fahrzeugen erheblich verkomplizierte.

  • Das wollte ich auch gerade hier posten, allerdings mit anderer Quelle.


    Das ist ein sehr interessantes Modell um günstig Oldtimer zu versteuern. Auch Umweltzonengeplagte PKW-Besitzer können so nun noch ein paar Euro sparen.



    Schade ist allerdings, dass sich bei den Kurzzeitkennzeichen nichts getan hat.





    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Die Herrschaften da oben sollen sich schnellstens Einig werden wie die Kennzeichen aussehen sollen. Ich will meinen Wohnanhänger endlich Zulassen . Da kommt die Geschichte mit dem H und Saison gut.

    Ende meiner Ausführung. Ich Danke für die Aufmerksamkeit.8)

    Gruß Andreas

  • Frag doch einfach mal bei deiner Zulassungsstelle an, verweise auf die neue Regelung und frag ob sie dir was bieten können. In einem anderen Forum schrieb ein User aus Thüringen: "In unserem Landkreis könnte ich o.g. Änderungen bereits beantragen." Leider wird nicht ersichtlich welcher Landkreis das ist. Mehr als ein "Nein" oder ein "davon haben wir keine Kenntnis" kannst du nicht bekommen.



    MfG

    Matze

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  • Danke für die Info. Aber was ich in meiner lagjährigen Erfahrung sagen kann ist das sich die Beamten in den Zulassungsstellen sich sehr schwehr mit neuen Sachen tun. Kennst du die Geschichte von Asterix mit dem Passierschein A 28 ????

    Ende meiner Ausführung. Ich Danke für die Aufmerksamkeit.8)

    Gruß Andreas

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Andreas L/Z ()

  • A 38;)

    Ja klar, wer kennt das nicht. Aber wenn man eine Lehre aus dieser Geschichte ziehen kann, dann die dass mit etwas List Ämter mit ihren eigenen Waffen geschlagen werden können.


    Im Zweiradsektor gibt es auch die Möglichkeit ein Fahrzeug, was eigentlich ein Versicherungskennzeichen tragen kann freiwillig auf ein "richtiges" Kennzeichen anzumelden, ohne irgendwelche Einschränkungen, wie HU-Pflicht oder Steuern. Das weiß nur keiner und die Ämter tuen sich etwas schwer damit, aber wenn man die richtigen Paragraphen dazu nent fangen die plötzlich an sich zu drehen und schon klappts.




    MfG

    Matze

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