moin, moin
unser Verein hat sich einen w50 la/z 3sk 5nd als Hofhund zugelegt, da unser zt300 nicht mehr wollte.
Nun das Problem:
aktuell eingetragen sind im teil 1 10t anhängelast, im altem brief stehen aber 12t. der wurde allerdings entwertet. dort stand auch noch zugmaschiene drinn, im neuen steht gar nichts mehr drinn. denn ddr- brief gibts nicht mehr. Die dekra sagte mir das eine Erhöhung der Anhängelast nur mit zustimmung des herstellers möglich sei(sehr witzig). Ich soll jetzt nachweisen das, dass fahrzeug eine zugmaschiene war und 16t zulässig war. Meine Frage, welche Vorraussetzungen müssen da erfüllt werden das ich 16t eingetragen bekomme. wer kann hinweise geben wie ich die herren prüfer überzeugen kann. das internet sagt bloss das es das gab sogar mit 22t anhängelast. 16 würden reichen. danke schon mal für die vielzahl an antworten😁
noch ein paar daten
hsn 7803
tsn 037
zgg 10,5t
bj 89
anhängerkupplung bk 63 a116
zweikreisbremse