was muss ich erfüllen um meinen ifa als wohnmobil zuzulassen?
IFA LKW als Wohnmobil zulassen
-
-
Das Fahrzeug muss als Wohnmobil nutzbar sein . Dazu gibt es Vorschriften, wie Vorhandensein einer Schlafmöglichkeit, Stauraum usw.
-
Die Vorschriften dafür am Besten beim TÜV nachfragen und ihn von vornherein mit in dein Vorhaben einbinden, denn die müssen das zum Schluss als richtig, abhaken. Zu bedenken ist aber auch der steuerliche Aspekt, vielleicht kannst du auch ein Sonderfahrzeug " Bautrupp Fahrzeug " machen, dann kannst ihn auch als Womo ausbauen. Das liegt aber auch viel mit beim TÜV Prüfer. Ist also, so wie vieles "Ermessenssache".
Viel Erfolg bei deinem Vorhaben.
Grüsse RoWi
-
Hallo,
die Zulassung als Wohnmobil mag zwar etwas schwieriger sein, hat aber u.a. auch Vorteile (wenn man unter 7,5t bleibt):
Der ADAC kommt und hilft seinen Mitgliedern, nur zum Abtransport mit Tieflader darf man nicht höher als 3,2m sein. (Es muß aber im Fahrzeugschein `Wohnmobil`eingetragen sein)
In Österreich ist die Brennerbundesstraße und auch evtl. auch andere Straßen auf 3,5t für Lkw gesperrt; als Wohnmobil darf mann allerdings auch mit mehr Gewicht die Straße benutzen.
Im Wohnmobil braucht man Stehhöhe (1,8m), allerdings nur bei der Kochzeile; mit einer großen Dachhaube an dieser Stelle kann man das Problem evtl. lösen.
Der Ermessensspielraum der Gutachter ist immens; wenn der eine Prüfer zu große Probleme macht dann gleich einnen anderen suchen, das spart Nerven und Streß.
Wie Renato schon gesagt hat, den TÜV-Prüfer vorher schon kontaktieren kann hilfreich sein, dann fühlt der sich geschmeichelt und wird vieleicht verständnisvoller.
Ich hatte auch erst beim 3. Prüfer Erfolg: die ersten beiden hatten unmögliche Vorgaben. U.A. sollte ich einen Beweis bringen, daß mein IFA schon 30 Jahre Wohnmobil ist, sonst gibt es kein H für Wohnmobil -alles Quatsch!
Viel Erfolg
Franz
-
gut zu wissen meiner ist ein womo und ich will ein H haben auf mein Kennzeichen
-
moin,
also so ganz kann ich mich Franz nicht in allem anschliessen. Zum einen gibt es die Stehhöhe nicht mehr zur Erlangung der Womo Zulassung, zum anderen gibt es kaum noch Ingenieure mit viel Ermessensspielraum zum Womo mit H bei W50, da es diesen nicht gegeben hat zu Ostzeiten. Die Zeiten sind vorbei. Ob du einen Ruhe- oder Stabskoffer zum Womo gemacht bekommst, liegt auch wieder am Ingenieur, da dieser Koffer dann original so sein müßte.
Das nächste was es inzwischen bei den Ingenieuren im PC oder Laptop gibt, ist die Möglichkeit durch ein Häckchen setzen bei "Oldtimer Zulassung aberkannt", was zu hochdeutsch bedeutet, gefällt dem nächsten Prüfer dein Fahrzeug nicht mit der entsprechenden Zulassungsart, ist das H-Kennzeichen weg und der Ärger da.
Du kannst es gern versuchen Dennis, vielleicht findest du einen verständigen Sachverständigen Prüfer, der da mit geht. In B soll ja vieles machbar sein
Die Frage ist, für was brauchst du die Womo Zulassung unbedingt?
viele Grüße
maffi
-
die brauche ich nicht unbedingt der ist ja schon ein womo der ist im Westen so zugelassen werden und mit 07er Kennzeichen Gefahren
Ich hätte aber gerne ein H Kennzeichen und ob das nun womo bleibt ist dan egal
Aber schön wär es wen er womo bleibt und das H dazu bekommt
-
Ahh ok
wenn du das alte Gutachten für die 07er Nummer noch hast, kannst du dein Glück versuchen, ob es ein neues mit H und Womo gibt.
Den einzigen Vorteil den du hast mit Womo, ist das Fahren mit Anhänger am Sonntag und bundeseinheitlichen Feiertagen. Ansonsten, bei unter 7,5t, spielt es keine Rolle, ob LKW, Womo, So.Kfz., damit darfst du immer solo fahren.
viele Grüße
maffi
-
tach
das mit dem anhänger hat sich auch geändert.sonn und feiertagsfahr verbot gilt nur für gewerblich genutzte anhänger.fährst du privat darfst auch mit anhänger fahren.
-
tach
das mit dem anhänger hat sich auch geändert.sonn und feiertagsfahr verbot gilt nur für gewerblich genutzte anhänger.fährst du privat darfst auch mit anhänger fahren.
moin,
seit wann das und wo ist es verankert?
Meine letzte Info ist imme rnoch, daß es für Privatpersonen und LKW zugelassenen Fahrzeugen nur gestattet ist, Anhänger als Sportgeräteanhänger mitzuführen. Da fällt ne Wohndose leider nicht darunter.
viele Grüße
maffi
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen