Meiner ist auch mit Womo und H-Zulassung allerdings so gekauft, habe auch einen Durchgang mein TÜVer hat es eigentlich nur gefallen er sagte nur mal die Gasabnahme machen da es auf Campingplätzen wohl Probleme geben kann weil die Betreiber die Plakette manchmal sehen wollen. Ich hatte aber bis jetzt keine Probleme deswegen.
IFA LKW als Wohnmobil zulassen
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Nabend,
ja natürlich hat jeder seine Vorstellungen und Erfahrungen mit der Zulassung oder Abnahme und Nutzung. Liegt wie immer an jedem selber und am jeweiligen Prüfingenieur.
Ich wollte mit meinen vorherigen Gedanken auch niemandem zu nahe treten, es schlecht oder ausreden. Es sind so meine Informationen und die gebe ich nur weiter. Bitte nicht mißverstehen oder angegriffen fühlen.
viele Grüße
maffi
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Das Stichwort heisst "zeitgenössischer Umbau", alles was bis zu 10 Jahr nach Erstzulassung umgebaut wurde und dem damaligen Stil und Stand der Technik entspricht sollte kein Hinderniss für ein H-Kennzeichen sein. Also warum sollte eine ein W50 mit Werkstatt LAK, z.B. Baujahr 85, nach der Ausmusterung nicht zu einem Womo umgebaut worden sein.
Einfacher wird es, wenn die Womo Zulassung schon länger vorliegt und dann darauf ein H-Kennzeichen gemacht wird, dann lassen sich auch so lustige Sachen wie 4 Sitzplätze im Koffer eintragen. Auch ein Kugelkopf an einer Travserse von damals ist nicht abwegig. Selbst die Farbgebung bleibt dann Verhandlungssache.
Für uns war das Womo mit H wichtig wegen den 4 Sitzplätzen.
Die Gasprüfung hat einem guten Kasten Bier, darum streite ich mich nicht, zumal ich so sicher bin, dass im Wohnraum kein Gas austritt, während wir drin schlafen.
Um es Kurz zu machen, sprich mit dem Prüfer, zeig Kompromissbereitschaft, denk daran Du musst jedes Jahr wieder hin und dann sollte vieles möglich sein.
Bis dahin, Frank
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Was kostet denn ein Wohnmobil mit H Kennzeichen jährlich?
Wo steht es gesetzlich, dass mann als Privatperson Sonntags mit dem LKW mit Anhänger fahren darf?
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Ich zahle die 192 Euro Steuer ( H-Zulassung) + 135 Euro Versicherung ( Womo) + Jährlich den Tüv glaube a so 100 Euro.
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moin,
das H oder 07er Kennzeichen kostet bei allen 4 rädrigen Kraftfahrzeugen einheitlich 192 Euro Steuern im Jahr. Dabei ist es vollkommen egal, als was das Kraftfahrzeug zugelassen ist, es muß nur eine Oldtimerabnahme haben und dementsprechend mit H oder 07er Nummer zugelassen werden.
Die Versicherungsprämie von H und 07er Kennzeichen ist, wie bei allen Versicherungen, Verhandlungsgeschick oder stundenlanges vergleichen von Tarifen und zu erfüllenden, zusätzlichen Anforderungen (Wertgutachten z.bsp.), abhängig.
viele Grüße
maffi
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Das ich mit H-Kennzeichen und Womo-zulassung am WE Anhänger ziehen darf steht nirgendwo. Unser Zulassungsamt und mehrere Autobahnpolizisten und auch eine Kontrolle(leider ohne Anhänger aber mit Nachfrage) ergaben kein Verbot. Im ersten Jahr bezahlte ich noch eine Sondergenehmigung, weil unser Amt nicht wußte was richtig ist. Seit dem frage ich bei jeder Gelegenheit und bekomme immer nur ein Verbot ist Aufgrund der ungewöhnlichen Papiere nicht bekannt.
Ich fahre nun seit Jahren, wenn es mal sein muss mit Anhänger ohne Genehmigung etc. .
Kontrolliert wurde ich mit Anhänger noch nie.
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moin,
es steht im Gesetzestext nur, was du nicht darfst und da steht eindeutig "LKW zugelassene Fahrzeuge dürfen am Sonntag von 0-24 Uhr und an bundeseinheitlichen Feiertagen keinen Anhänger mit sich führen"...das bedeutet zu hochdeutsch, jeder Post Golf, Caddy, T4 usw. mit AHK und Anhänger darf das genauso wenig, wie ein 40t, 7,49t, 11t, 22t egal welches Gewicht sie als LKW haben. Nur die Zulassungsart "LKW" reicht für dieses Verbot aus, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Alles andere, was kein LKW zugelassenes Fahrzeug ist, sprich alle So.KFZ (sonstige KFZ) und PKW dürfen immer einen Anhänger mit sich führen. Da dein W50 ein So. KFZ - in deinem Falle ein Wohnmobil ist, darfst du immer einen Anhänger mit dir führen, ohne Einschränkungen und ohne Sondergenehmigung
Es gibt zwei Ausnahmen - das sind Anhänger für den Sportgerätetransport am LKW. Da muß der Anhänger aber auch eine solche Zulassung besitzen und schon darf der LKW einen solchen Anhänger mit sich führen... und die zweite Variante dann noch - Sattelzugmaschine bis 7,5t mit Auflieger. Die SZM darf den Auflieger mit sich führen, wenn der Zug das zulässige Gesamtgewicht von 7,5t nicht überschreitet.
Der ganze Kuddelmuddel ist nicht so einfach und wenn schon nicht mal die Ämer oder Polizisen wissen, was wirklich Sache ist, ist es schon traurig und stiftet nur noch mehr Unsicherhheit.
viele Grüße
maffi
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen