IFA LKW W50 - Ablastung auf 7,49t Versicherung

  • Hi,


    da werden immer Äpfel mit Birnen verglichen. Es ist der Schadenfreiheitsrabatt ausschlaggebend.

    Dieser ist eben bei jedem unterschiedlich, dazu kommt daß die schadensfreien Jahre bei jedem Versicherer anders honoriert werden.

    Ich habe da auch noch keine optimale Lösung gefunden.

  • moin, also ich hab mich bei einigen Versicherungen erkundigt, ob ich den w50 mit zweitwagenprozenten (pkw) regulär als Lkw ohne h-zulassung versichern kann, und da hat erst mal nur die devk mitgespielt. alle anderen wollten das nicht übernehmen wegen höherer wagnisklasse beim lkw. das ergebnis der devk war dann fast auf pkw-niveau. ausserdem gibt es hier für eisenbahner etwa 16% nochmaligen nachlass.

    ich habe übrigens auch dass problem die h-zulassung nich von jetz auf gleich zu bekommen weil mein w50 eben auch bis dato ein arbeitstier war. daher ist es vorläufig eine stinknormale lkw-zulassung als werkverkehr(private nutzung).

    ;)

  • Guten Abend !

    Ich habe wie gesagt im November 2017 mein W50LA /A /C über nen R und V Vertreter bei der KRAVAG versichert mit Übernahme von Zweitwagen Prozenten.

    Alles Super! Bis letzte Woche Post von der KRAVAG kam. Das geht so nicht... Blabla!

    Jut hatte im Februar Tüv, Technik alles i.o. aber Optik zum Oldie nicht (die besagten Arbeitstierspuren) also nochmal beim nächsten TÜV. Ich fahre mein LA als Altagsfahrzeug jeden Tag und das ist es mir wert. Also abmelden bis die H Zulassung durch ist kommt nicht in Frage .

    Ich hab jetzt auch nen LAk 2 drauf, und bin durstig an Infos dazu ! Gute Beiträge im Forum hab ich schon gelesen, suche aber noch geballte Werke zu Bauformen und deren Nutzung .

  • Du möchtest also, wenn ich das richtig verstehe, den W50 als Oldtimer begutachten lassen. Wenn der TÜV dir das als erhaltenswertes Gut, abnimmt dann ist eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen, dazu kommt noch, das der LKW einer ständigen tech. Und optischen Pflege bedarf. Ist der Prüfer, beim nächsten TÜV, der Meinung, der W50 ist runter gewirtschaftet, dann ist die H Einstufung auch gleich mal wieder weg.

    Du musst also für dich entscheiden, wie du ihn nutzen möchtest und ob du ihn soweit in Ordnung bringen kannst, das er die H Abnahme besteht. Erst dann ist es möglich über die Versicherung zu sprechen.

    Was du mit Bauformen und deren Nutzung, meinst müsstes du konkreter erklären, welche Infos du brauchst und was du dann vorhast.

    Grüsse RoWi

  • Hallo Offroader,

    das es viele Firmen gibt die soetwas machen mag sein, aber rein rechtlich gesehen ist dies Verboten und wird als Steuerhinterziehung geandet.

    Außer das Fahrzeug dient Bsp. als Werbeträger oder Austellungsstück.


    Natürlich muss sowas im Einzelfall erstmal nachgewiesen werden, vieleicht willst du ja nur zum Fotograf um ein möglichst Orginales Szenario für ein W50 mit Kiesladung nachzustellen.....


    BG Robin

  • So steht es, verkürzt dargestellt, im Gesetzestext. Leuchtet auch irgendwie ein wenn wir über erhaltenswertes Kulturgüter sprechen

    "Es gibt jedoch Einschränkungen hinsichtlich der optischen Erscheinung, wodurch Werbung auf Oldtimern grundsätzlich unzulässig ist. Außerdem dürfen Oldtimer mit H-Kennzeichen nicht gewerblich vermietet werden. Ebenso ist eine gewerbliche Nutzung von LKW mit H-Kennzeichen nicht gestattet."


    Grüsse

    Andreas

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