Abgasuntersuchung

  • Hallo

    Als ich meinen W 50 gekauft habe stand auch bald die HU an. Also in den Nachbarort zumTüv. Als ich den W 50 wieder abgeholt habe war ich etwas erstaunt das ein so altes Fahrzeug zur AU muß.Na gut dachte ich wird schon so sein. Ein Jahr später hatte ich einen Werkstatttermin mit einem Firmen LKW(in einer anderen Werkstatt) habe mich so ein bisschen mit dem Meister unterhalten auch über W 50 und so. Da sagte er mir das Dieselfahrzeuge die vor dem 1 Januar 1977 gebaut worden nicht zur AU müssen. Zu Hause dann im Internet gesucht und Tatsache bei der Dekra auch gefunden. Jetzt wollte ich es mal ausdrucken das ich es wenn es mal zu Mißverständnissen beim TÜV kommt mal zeigen kann hat die Dekra den Artikel gelöscht. Hatte den Artikel zum Glück mit dem Handy abfotografiert. Nach neuer Internetsuche gibt es anscheinend keine Befreiung mehr für Fahrzeuge vor 1977. Weiß einer von euch was???

  • Hallo Busbob,

    Da kann ich dich beruhigen. Diese AU-Befreiung hat noch Bestand. Und das wird auch so bleiben, denn es gibt keine genauen Richtwerte für Abgase von solchen Fahrzeugen und von der "so wichtigen" Euronorm wollen wir erst gar nicht reden.