So Leute,
es gibt Neuigkeiten, mit Wirkung des 08.11.2019.:
Nach Anhörung der Länder zur Herstellung des Einvernehmens wurde mit Ausnahme des Bundeslandes
Baden-Württemberg der Ausdehnung des örtlichen Geltungsbereiches der Ausnahmegenehmigung nach
§ 70 StVZO zum Betrieb des mit einer Sondersignalanlage ausgestatteten historischen Feuerwehrfahrzeugs
durch die übrigen Länder zugestimmt. Das Landesverwaltungsamt ändert daraufhin die erteilte Ausnahmegenehmigung vom 01.02.2019 dahingehend ab, dass der Geltungsbereich der Ausnahme
nachträglich auf alle Bundesländer im Bundesgebiet -> ausgenommen Baden-Württemberg <- ausgedehnt wird.
--> Ab sofort darf ich in allen Bundesländeren (außer Ba-Wü) mit dem roten "Dicken" rumdüsen ....