So, da ich es geschafft habe meinen roten " Dicken " (So.KFZ LOESCHFZ) mit Kennzeichen zu versehen und
die vorhandenen Themen von der Bezeichnung schlecht passen oder halt bissel alt sind (Stichwort: Totengräber) mach ich mal ein neues Thema auf.
Ich werde hier nach und nach, ins Thema mal alles rein schreiben was ich benötigt habe,
was möglich ist und was nicht.
Ich beziehe mich explizit auf die Gesetze und Verordnungen und dessen Ausführung/Auslegung des
Freistaat Thüringen.
Wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich nicht sagen und möchte auch keine Rückschlüsse darauf ziehen. Da in solchen Fällen, jedes Bundesland seine "eigene Suppe" kochen kann und macht. Es sind mir in Deutschl. allein 3 Versionen bekannt:
1. Genereller Ausschluss
2. Zulassung nach § 9 FZV (H) oder
3. Zulassung nach § 17 FZV (07´er)
Da es heute schon spät ist .............. coming soon