Ich habe das Hängerschieben auf dem W50 gelernt und kommt mir heute immer wieder zugute, beim Wechselbrückenfahren, oder Tiefladertransport. Ich muss dann immer wieder nur umschalten, wenn ich Auflieger oder Zentralachsanhänger fahre. Manchaml am Tag 5 verschiedene Kombinationen, da kommst man manchmal durcheinander bei den ersten Lenkbewegungen.
Anhänger zugelegt
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Wie überführt man eigentlich so einen Anhänger? Und lässt du ihn auf einleiter?
Tolles Gespann!
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Da ich Bremsanschluss für 1 u 2 Leiterbremse habe war das kein Problem. Bin schon dabei den Anhänger aufzuarbeiten. Bekommt 2 Leiterbremse sonst gibts nur eine 25km/h Zulassung. Das ist mir zu langsam
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Hallo Andreas,
es ist also so, dass man Anhänger mit Einleiterbremse nur noch mit 25 Kmh zulassen kann?
Ich habe immer mal wieder etwas davon gehört ... aber immer nur "der hat gesagt" oder "von dort hab ich es gehört"
Ich habe in diesem Thema auch schon mal Google bemüht aber nichts gefunden. Ich habe mir vor zwei Wochen einen Kipper zugelegt mit Einleiter-System. Am W50 ist auch nur das Einleitersystem. Deshalb hätte ich es so gelassen und alles mit einem H-Kennzeichen angemeldet.
Hast du eine Quelle die Zweifelsfrei sagt das Anhänger mit Einleitersystem nicht mehr über 25 Kmh bewegt werden dürfen?
Grüße
Volker -
Hast du eine Quelle die Zweifelsfrei sagt das Anhänger mit Einleitersystem nicht mehr über 25 Kmh bewegt werden dürfen?
Hallo,
das hängt scheinbar vom Bundesland und vom Anhänger ab. In Thüringen hann man scheinbar eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die rechtlichen Grundlagen stehehn auch drin:
https://www.thueringen.de/impe…stvzo__stand_03-2009_.pdf
Gruß
Micha
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Ja das ist so. Wie Micha schon geschrieben hat. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bei uns in Sachsen-Anhalt gibt es nur noch diese Reglung. Bis 25km/h mit Auflauf oder Einleiter bremse. Alles was schneller will nur mit 2 Leiter Bremse. Es gibt auch keinen Bestandschutz oder ähnliches mehr.
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Hmm nun bin ich jedoch Brandenburger
es scheint echt schwer zu sein eine Antwort zu bekommen bzw. rauszufinden wo man diese Antwort bekommt.
Bzw. gilt immer das Bundesland wo das Fahrzeug bzw. der Zug zugelassen ist?
Wenn ich die genannte Regelung in Thüringen richtig verstehe und ich eine Ausnahmegenehmigung habe darf ich dann mit meinem Fahrzeug zu einem Treffen in Sachsenanhalt fahren?
GrüßeVolker
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Frag doch einfach mal bei deiner Zuständigen Zulassungsbehörde an. Fragen kostet in der Regel nix
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Hallo zusammen, ich bin der Meinung wenn man seinen Zug mit Einleiterbremse in Thüringen so zugelassen und angemeldet kriegt , kann man damit fahren wohin man will. Geht wohl aber nur über Ausnahmegenehmigung. Und da wird dann schon drin stehen , was du darfst und was nicht . Grüße Thomas
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Wenn du den Zugelassen bekommst darfst du hinfahren wohin du willst, weil du hast ja die Zulassung für dieses Fahrzeug. Bei einer Kontrolle hast du ja auch die Papiere dafür. Dann müssen sie dich auch weiter Fahren lassen. Allerdings wenn in deinen Papieren steht mit Einleiterbremse nur bis max 25km/h und Kennzeichnungsplicht (also Geschwindigkeitsschild)
dann hast du ein Problem.
Dein IFA Projekt
Dein IFA Projekt