Schönen guten Abend ich habe letzte Woche meinen W50 TLF den DEKRA Prüfer vorgestellt zwecks Vollabnahme,der Prüfer meinte das ich noch Seiten Unterfahrschutz, und Unterfahrschutz für hinten anbringen muß. Mein W50 ist Baujahr 1980. Hat jemand Erfahrung mit anmelden?
IFA LKW W50 TLF - Vollabnahme
-
-
Moin,
ich habe bei Bj79 auf den Treffen immer als einziger einen Seitenaufprallschutz.
Hinten Nix.
Wenn der erstmal bei dir in den Papieren steht, wirst du die Dinger nicht mehr los, weil sich keiner traut die auszutragen.
Haben must du sie nicht.
Gruß Reinhard
-
Du solltest auf Basis der Erstzulassung Bj 80, darauf drängen den W50 auch nach den Vorschriften die 80 galten zu bewerten.
Wenn er das nicht kann, suche dir einen Prüfer der das so vertreten kann.
Daumen gedrückt,
Grüße
-
Das hört man immer öfter, das die DEKRA Prüfer diesen Unsinn erzählen und fordern. Das sind aber nach meinem Wissen nur diese.
Obwohl sie wissen, das jeder Oldtimer nach dem technischen Stand seines Baujahres geprüft werden darf und muss, solange sie nicht gewerblich genutzt werden.
Man bekommt sie ganz schnell mit dem Argument, das sie mal den Nachweis erbringen sollen , wo das steht das Oldtimer vor 1990 oder ehr, bei H Gutachten einen Unterfahrschutz haben müssen.
Also, totaler blödsinn. Wir schon hier geschrieben , entweder soll der Gutachter Dir was zeigen oder den Gutachter wechseln.
Gruß Olaf
-
moin...
Die Sache ist ganz einfach...du hast ein Allradfahrzeug und durch die anzubringenden Schutzdinger, wird die Geländefähigkeit deines extra beschafften Allradfahrzeuges eingeschränkt...hinzu kommen natürlich noch die zuvor genannten Ausführungen der Jungs...
Entweder versteht es der Prüfingenieur oder einen anderen suchen...
Viel Erfolg
Viele Grüße
maffi
-
Schönen guten Abend ich habe letzte Woche meinen W50 TLF den DEKRA Prüfer vorgestellt zwecks Vollabnahme,der Prüfer meinte das ich noch Seiten Unterfahrschutz, und Unterfahrschutz für hinten anbringen muß. Mein W50 ist Baujahr 1980. Hat jemand Erfahrung mit anmelden?
Wenn du eine Untersuchung nach §21 StVZO machst, wird er sicherlich Umgeschlüsselt auf "LKW geschlossener Kasten" dann erlangst du ja eine neue Einzelbetriebserlaubnis.
Da das "neue" Fahrzeug ja so nie in Serie produziert wurde ( es ist ja dann kein FW-Fzg. mehr !). Es könnte sein, das dann noch ein Gutachten nach §19 (2) StVZO dazu kommt.
Dann heißt es >> "aktueller Stand der Technik" = Unterfahrschutz
Wenn eine Untersuchung nach § 23 StVZO (Oldtimer) gemacht wird, dann geht es nach dem "techn. Stand der Auslieferung" = kein Unterfahrschutz
§ 23 StVZO + Feuerwehr auf Privat zulassen ist nur mit § 70 StVZO Ausnahme möglich (zB. in Thür.)
Als ich meinen Dicken zulassen wollte, Stand auch § 21 im Raum mit allen entsprechenden Folgen (Umlackieren, Unterfahrschutz, Umschlüsselung usw.).
Ich hab dann § 23 + Ausnahme gewählt, somit bleit er wie er ist. Ein TLF 16 mit techn. Stand von Dez. 1974
-
So ich habe es endlich geschafft, mein W50 heute mit H Kennzeichen zugelassen bekommen
-
Hat mir einige Nerfen gekostet,die Zulassungsstelle wollte zuerst noch die Original Papiere,die hatte ich aber nicht mehr.mit einer eidesstattliche Versicherung vom Verkäufer hat es denn geklappt
-
Glückwunsch zur bestandenen Abnahme!
-
Hallo , und du musstest jetzt rundrum Unterfahrschutz anbringen , oder ging doch noch was ohne ? Bin dieses Jahr bei der Wiederzulassung ohne den Mist durchgekommen und hoffe mal das es nächstes Jahr bei der H Zulassung auch klappt . Grüße Thomas
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen