Moin,
also mit den unter 7,5 t hat doch etwas mit der zulässigen GEschwindigkeit zu tun. Unter 7,5 t ZGG darf man auf Landstraßen 80 km/h fahren. bei allen anderen Geschwindigkeitbeschränkungen für LKW ist man dann aber wieder dabei. Für LKW gibt es übrigens einen eigenen Bußgeldkatalog, der ist einiges schärfer als für PKW. Nur mal so als Tipp.