Die 7,49 t zGG der IFA-Hobbyfahrer sollen hier noch einmal beleuchten werden.
Um Brummi LKW’s und um eine max. 2% Zuladungstolleranz soll es hier nicht gehen.
Wer seinen LKW bei Tüv/Dekra zur Ablastung vorgestellt hat, von z. B. 10 t zGG auf 7,49 t zGG, dem wurde das auch im Kfz-Brief und in der Zulasung so bestätigt.
Dann sind die 7,49 t zGG auch verbindlich einzuhalten. Die Anhängelast des LKW’s wurde in dem Zusammenhang ebenso reduziert.
Die 7,49 t zGG setzen sich zusammen aus dem LKW Eigengewicht von z. B. 5 t und der maximal möglichen Zuladung von 2,49 t, = 7,49 t zGG, für den gesamten LKW.
Der gesamte LKW hat dann das LKW Eigengewicht von 5 t und das variable Gewicht, also die Zuladung (bei einer Urlaubstour sind das z. B., alle mitfahrenden Personen, Zeltausrüstung, Lebensmittel, Trinkwasservorrat, Bierkästen, Schlauchboot, Fernseher, Farräder etc.) dürfen dann das variable Gewicht von 2,49 t nicht überschreiten. Zur Info, unter 7,49 t zGG kann man auf den Strassen immer unterwegs sein, da kann kein Ordnungshüter meckern, nur wenn’s über 7,49 t zGG sind, dann gibt’s Probleme.
Die 7,49 t zGG sind also die absolute Obergrenze für diesen LKW mit Ablastung auf 7,49 t zGG, gemäss Zulassungsschein.
Die 7,49 t zGG Fahrer sollten 2 Fälle unterscheiden:
1.) Überschreitung der 7,49 t zGG für Fahrer mit dem >“LKW-Füherschein”<.
Bei einer Polizeikontrolle wird die Überschreitung von 7,49 t zGG geahndet.
2.) Überschreitung der 7,49 t zGG. für Fahrer mit dem >>“PKW-Füherschein”<<
Bei einer Polizeikontrolle wird die Überschreitung von 7,49 t zGG geahndet. Zusätzlich bekommt der Fahrer eine Anzeige, wegen fahren ohne gültigen Füherschein und der Füherschein wird von der Polizei sofort eingezogen.
Dieser Fall wird äusserst unangenehm für den Fahrer.
Praxisbeispiel:
Mein Gedächtnisprotokoll: (da kein Link)
Ein LKW-Wohnmobilfahrer (Womo) aus Deutschland wurde im Ausland mit seinem Womo mit 7,49 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von der Polizei kontrolliert.
Der LKW wurde von der Polizei mit über 8 t zGG gewogen.
Der Fahrer war nur im Besitz des PKW Führerschein’s, jedoch über 7,5 t zGG ist der LKW Führerschein erforderlich. Er war >”nicht im Besitz des LKW-FS”<.
Die Polizei hat gegen ihn sofort Anzeige erstattet, wegen:
a) Fahren ohne Führerschein
b) Ladungsüberschreitung des LKW (statt 7,49 t zGG, über 8 t zGG)
Strafmassnahmen:
a) Sofortiger Entzug des Führerscheins,
b) Womo wurde auf einen Tieflader geladen und an einem anderen Ort von über 8 t
auf 7,49 t geleichtert.
c) Differenzladung von über 8 t bis zu 7,49 t wurde per Spedition nach
Deutschland transportiert.
d) Womo wurde mit 7,49 t zGG. durch einen Miet-Fahrer nach Deutschland gefahren, denn der eigentliche Womo- Fahrer hatte ja keinen Führerschein mehr.
Die Praxis zeigt, die Polizei zieht bei solchen Verkersdelikten das volle Programm durch.
Wer mit seinem 7,49 t zGG LKW genau im Limit liegt, der kann sich im Sessel zurücklehnen und schmunzeln. Wer noch kleine Problemchen hat, der kann ja noch leichte Korrekturen vornehmen, bevor die grosse Saison startet.
Gruss