Beiträge von WalterR

    Ablastung oder H Kennzeichen


    In einigen Beiträgen zuvor gibt es leichten Präzisierungsbedarf, denn es wurde einiges nicht ganz richtig dargestellt, was hier berichtigt werden soll.


    Wenn der Tüv Prüfer, zur Ablastung des LKW’s auf 7,49 t zGG., den Eintrag im Kfz. Brief vorgenommen hat: >“Ohne Seilwinde”<, dann ist das ein absolut verbindlicher Eintrag, der genau so zu realisieren ist. Die Seilwinde muss dann ausgebaut werden, ansonsten verliert dieser LKW die Betriebserlaubnis. Ohne Betriebserlaubnis kann auch der Versicherungsschutz erlöschen, das sollte man schon wissen. Also, Seilwinde ausbauen und damit ist die Übereinstimmung zwischen der aktuellen Situation am LKW und den Kfz. Papieren wieder hergestellt.


    Gruss

    Die 7,49 t zGG der IFA-Hobbyfahrer sollen hier noch einmal beleuchten werden.
    Um Brummi LKW’s und um eine max. 2% Zuladungstolleranz soll es hier nicht gehen.
    Wer seinen LKW bei Tüv/Dekra zur Ablastung vorgestellt hat, von z. B. 10 t zGG auf 7,49 t zGG, dem wurde das auch im Kfz-Brief und in der Zulasung so bestätigt.
    Dann sind die 7,49 t zGG auch verbindlich einzuhalten. Die Anhängelast für den LKW wurde in dem Zusammenhang auch auf max. 7,49 t zGG reduziert, da ist dann nichts mehr mit 10 t zGG Anhängelast.
    Die 7,49 t zGG setzen sich zusammen aus dem LKW Eigengewicht von z. B. 5 t und der maximal möglichen Zuladung von 2,49 t, = 7,49 t zGG, für den gesamten LKW.
    Der gesamte LKW hat dann das LKW Eigengewicht von 5 t und das variable Gewicht, also die Zuladung (bei einer Urlaubstour sind das z. B., alle mitfahrenden Personen, Zeltausrüstung, Lebensmittel, Trinkwasservorrat, Bierkästen, Schlauchboot, Fernseher, Farräder etc.) dürfen dann das variable Gewicht von 2,49 t nicht überschreiten. Zur Info, unter 7,49 t zGG kann man auf den Strassen immer unterwegs sein, da kann kein Ordnungshüter meckern, nur wenn’s über 7,49 t zGG sind, dann gibt’s Probleme.
    Die 7,49 t zGG sind also die absolute Obergrenze für diesen LKW mit Ablastung auf 7,49 t zGG, gemäss Zulassungsschein.

    Die 7,49 t zGG Fahrer sollten 2 Fälle unterscheiden:


    1.) Überschreitung der 7,49 t zGG für Fahrer mit dem >“LKW-Füherschein”<.
    Bei einer Polizeikontrolle wird die Überschreitung von 7,49 t zGG geahndet.

    2.) Überschreitung der 7,49 t zGG. für Fahrer mit dem >>“PKW-Füherschein”<<
    Bei einer Polizeikontrolle wird die Überschreitung von 7,49 t zGG geahndet. Zusätzlich bekommt der Fahrer eine Anzeige, wegen fahren ohne gültigen Füherschein und der Füherschein wird von der Polizei sofort eingezogen.
    Dieser Fall wird äusserst unangenehm für den Fahrer.

    Praxisbeispiel:
    Mein Gedächtnisprotokoll: (da kein Link)


    Ein LKW-Wohnmobilfahrer (Womo) aus Deutschland wurde in Österreich mit seinem Womo mit 7,49 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von der Polizei kontrolliert.
    Der LKW wurde von der Polizei mit über 8 t zGG gewogen.
    Der Fahrer war nur im Besitz des PKW Führerschein’s, jedoch über 7,5 t zGG ist der LKW Führerschein erforderlich. Er war >”nicht im Besitz des LKW-FS”<.


    Die Polizei hat gegen ihn sofort Anzeige erstattet, wegen:
    a) Fahren ohne Führerschein
    b) Ladungsüberschreitung des LKW (statt 7,49 t zGG, über 8 t zGG)
    Strafmassnahmen:
    a) Sofortiger Entzug des Führerscheins,
    b) Womo wurde auf einen Tieflader geladen und an einem anderen Ort von über 8 t
    auf 7,49 t geleichtert.
    c) Differenzladung von über 8 t bis zu 7,49 t wurde per Spedition nach
    Deutschland transportiert.
    d) Womo wurde mit 7,49 t zGG. durch einen Miet-Fahrer nach Deutschland gefahren, denn der eigentliche Womo- Fahrer hatte ja keinen Führerschein mehr.
    Die Praxis zeigt, die Polizei zieht bei solchen Verkersdelikten das volle Programm durch.


    Wer mit seinem 7,49 t zGG LKW genau im Limit liegt, der kann sich im Sessel zurücklehnen und schmunzeln. Wer noch kleine Problemchen hat, der kann ja noch leichte Korrekturen vornehmen, bevor die grosse Saison startet.


    Gruss

    “Umgang im IFA- Forum miteinander”
    Den Beitrag von “Maffi” und von “UPSMann” finde ich sehr gut und sehr treffend.
    Beide schreiben die Wahrheit über die Situation im IFA Forum.
    Das sollte zum nachdenken anregen, wie es in Zukunft besser werden soll.


    Man muss das Problem aber auch nicht überbewerten.
    Genau diese Probleme mit “unkollegialem Umgang miteinander” haben auch andere Fahrzeug- Foren.


    Ich möchte an folgendes erinnern:
    Der “Leitspruch dieses IFA-Forums” lautete am Anfang einmal:
    Den technischen Erfahrungsaustausch der IFA Forums- Mitglieder untereinander zu führen, mit dem Ziel die Erhaltung des historisch wertvollen IFA Fahrzeug- Kulturgutes. Es ging um die Fahrzeugtypen: G-5, H-6, S-4000, W-50, L-60 und auch Sil, Ural, Kraz, Traktoren, Motorräder usw..
    In den letzten Jahren haben viele Forumsschreiber bemerkt, dass die wirklich guten technischen Beiträge immer weniger wurden.
    Im Forum ging es seit einiger Zeit mehr in Richtung Spass/Fun.
    Die technischen Erfahrungsberichte mit Fachkompetenz sind Mangelware geworden, doch diese technischen Erfahrungsberichte waren einmal das Haupziel dieses IFA Forums.
    Frage: Ist dieses IFA Forum ein Spass- und Unterhaltungsforum geworden???
    Wenn ja, dann hat dieses Forum den eigentlichen Sinn verloren.
    Dieses IFA Forum wird sicherlich stark genug sein, um die Probleme zu beheben.


    Viele langjährige Beitragsschreiber haben sich aus verschiedenen Gründen aus dem Forum zurückgezogen. Das hatte nichts mit beleidigt sein zu tun. Einige IFA Fan’s haben ihr Fahrzeug inzwischen verkauft und sind deshalb nicht mehr im Forum aktiv.
    Was wollen technisch versierte Leute? Richtig, sie wollen untereinander über Technik fachsimpeln.
    Ein niveauvoller technischer Gedankenaustausch unter den IFA Forumsmitgliedern wäre wieder sehr wünschenswert,
    damit nicht eines Tages die “Spassmacher” das IFA Forum voll beherrschen.


    Wir wollen auch nicht vergessen, dass in der Vergangenheit einigen Beitragsschreibern die Lust auf das schreiben von neuen Beiträge vergangen ist. Die Ursachen dafür haben die Leute mit “Halbwissen” gesetzt, welche einzelne Beiträge zerredet haben. Ob das nun durch mangelhafte technische Kenntnisse entstanden ist, das sei dahingestellt. Gelegentlich war sinnloser Streit die Folge und zum Schluss ging es nicht mehr um das eigentliche Thema, sondern nur noch um Zank und Streit.


    Dieser Zeitpunkt ist der Anlass für das IFA Forum sich zu reformieren.
    Wenn neue technische Beiträge wieder zur Tagesordnung gehören, dann ist das IFA Forum wieder voll am Ball.


    Gruss

    Kraz 255 B


    Es ist ein Unterschied, ob ein Kraz 255 B auf eine Firma oder auf eine Privatperson zugelassen werden soll. Eine Sondergenehmigung, wegen der Überbreite von 2,75 m, ist für eine Firma und Privatperson erforderlich. Fahrzeuge die breiter als 2,55 m sind und auf deutschen Strassen bewegt werden sollen, gelten als Überbreite, d.h. man wird wegen der Überbreite ähnlich einem Schwerlast Transport eingestuft und man bekommt Auflagen erteilt, die man genau einhalten muss, sonst kann die Sondergenehmigung wieder entzogen werden. Für eine Firma ist der Weg zur Sondergenehmigung etwas einfacher, als für eine Privatperson. Eine Privatperson kann nur über das Oldtimer Hobby die Sondergenehmigung erhalten. Eine Firma kann die Erfüllung von Transportaufgaben in den Vordergrund stellen.


    Wer sich einen Kraz 255 B zulegen will, der sollte sich zuvor informieren, um hinterher keine Enttäuschung zu erleben.

    Vor einigen Jahren hatte auch ich einmal den Wunsch, mir einen Kraz 255 B zuzulegen.
    Zuvor fand ein Gespräch statt, mit einem erfahrenen Tüv Sachverständigen aus dem LKW- Bereich. Er sagte mir sehr deutlich: "Lass die Finger vom Kraz, das Problem ist die Überbreite von 2,75 m, dafür brauchst Du eine Sondergenehmigung und ohne Sondergenehmigung solltest Du mit einem Kraz keinesfalls auf deutschen Strassen fahren. Die Sondergenehmigung wird immer mit Beschränkungen/Auflagen verbunden sein". Das war die Meinung vom Tüv, die hatte ich auch als guten Rat angenommen. Aber man lässt sich nicht so schnell entmutigen und holt sich eine zweite Meinung ein.


    Schritt 2: Antrag für eine Sondergenehmigung schicken lassen und später mit dem Beamten den Antrag durchgesprochen. Die Worte des Beamten: Es ist eine Kann-Bestimmung, d.h. die kann, muss aber nicht erteilt werden. Wird die Sondergenehmigung doch erteilt, dann wird das mit Auflagen/Beschränkungen geschehen, d.h. man darf nur auf zuvor schriftlich festgelegten Strassen fahren und nur zur Teilnahme an Oldtimer Veranstaltungen, Gültigkeit max. 3 Jahre, eine Neubeantragung ist danach erforderlich.


    Die Auflagen der Behörde, z. B. fahren nur auf zuvor festgelegten Strassen und nur im eigenen Bundesland und nur zu Oldtimer Veranstaltungen haben mich dann davon abgehalten mir diese Bedingungen von einer Behörde aufzwingen zu lassen.
    So einfach wie das mit der Sondergenehmigung hier im Forum von einigen Leuten dargestellt wurde ist das aber doch nicht.

    Wer sich einen Kraz 255 B zulegen will, der soll das tun, nur er sollte zuvor über all die Schwierigkeiten informiert sein.
    Es ist auch bekannt, dass die Erteilung von Sondergenehmigungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird.

    Die technische Seite vom Kraz:
    Das grosse Lenkspiel beim Kraz ist gewöhnungsbedürftig. Wer das nicht kennt, dem kann es auf schmalen Strassen und bei Gegegenverkehr den Schweiss auf die Stirn treiben. Die Kraz 255 B werden von einigen Besitzern ausserhalb von Ortschaften nur bis max. 50 km/h gefahren, weil wegen der grossen Reifenunwuchten über 50 km/h das ganze Fahrerhaus ordentlich wackelt. Das ist die Aussage eines Kraz 255 B Fahrers. Diese Reifenunwuchten kann man natürlich mit etwas Aufwand reduzieren.
    Ein LKW Werstattmeister sagte mal, wir reparieren hier fast alle LKW’s ausser Kraz.
    Ich weiss auch, dass ein gut erhaltener Kraz als “unkaputtbar” gilt.


    Meine Kaufabsichten für einen Kraz 255 B hatte ich, wegen der Behörden Auflagen u. Beschränkungen doch nicht in die Tat umgesetzt.
    Firmen und Oldtimer Vereine werden zum Kraz 255 B eine ganz andere Meinung haben, als der Otto Normalverbraucher.

    Zur Frage von: "W504x4LA" So wie ich das sehe, bist Du im Besitz des PKW Führerschein’s.Du kannst Deinen W-50 nur auf 7,49 t zGG zulassen und dann auch so fahren. Die Sache mit den 12 t zGG (im Zug ist damit gemeint). Also, LKW mit Hänger. Das ist so, wie Du das schon angedeutet hattest. Beispiel: Dein W-50.Wir nehmen mal den Fall mit der maximalen Zuladung beim W-50 und dem Hänger an. Also, der LKW W-50 im beladenen Zustand mit max.: 7,49 t zGG und einem angehängten Hänger, im beladenen Zustand, mit max.: 4,5 t zGG (gerundet auf) = 12 t zGG. Das Gesamtgewicht für den gesamten Zug beträgt jetzt maximal = 12 t zGG. Mehr darfst Du nicht aufladen und mit mehr Tonnage darfst Du nicht fahren. Bei einer Überschreitung heisst es sofort, fahren ohne gültigen Führerschein. Also, weniger Tonnage darf es immer sein, bzw. Leerfahrten. Die Zahl 171 ist eine nationale Schlüsselzahl und besagt: Klasse C1. Den weiteren Text dazu hatte :”UPSmann” schon geschrieben, bitte dort noch einmal nachlesen. Gruss

    Um die Frage von "unknow74" zu beantworten.


    Das Land wo der WOMO Fahrer gestoppt wurde war >Österreich<.



    Das folgende Praxisbeispiel ist vielleicht auch von Interesse: Hier geht's aber um ein Sonntagsfahrverbot- Verstoss.



    Ein Tatsachenbericht aus Österreich, aus dem Jahr 2011. Ein deutscher LKW Berufskraftfahrer ist mit seinem LKW bei der Durchfahrt durch Österreich in einen östereichischen Feiertag gekommen. Wie in Deutschland gilt auch in Österreich an Feiertagen ein Fahrverbot. Über die ausländischen Feiertage sollte man sich vor solchen grenzüberschreitenden Fahrten informieren. Die österreichische Polizei hat den LKW gestoppt, auf einen Parkplatz dirigiert, eine Sperrkralle am Rad angelegt, die Papiere des Fahrer’s eingezogen und dem Fahrer mitgeteilt, dass die Kralle am Montag früh wieder entfernt wird und er die Papiere dann zurück bekommt und erst dann die Fahrt fortsetzen kann. Ein Bussgeld für den Fahrer und den Halter folgte natürlich.
    Auch hier hat die Polizei kurz und knapp Tatsachen geschaffen, gegen die sich der LKW Fahrer nicht wehren konnte.
    Gruss

    Die 7,49 t zGG der IFA-Hobbyfahrer sollen hier noch einmal beleuchten werden.


    Um Brummi LKW’s und um eine max. 2% Zuladungstolleranz soll es hier nicht gehen.


    Wer seinen LKW bei Tüv/Dekra zur Ablastung vorgestellt hat, von z. B. 10 t zGG auf 7,49 t zGG, dem wurde das auch im Kfz-Brief und in der Zulasung so bestätigt.


    Dann sind die 7,49 t zGG auch verbindlich einzuhalten. Die Anhängelast des LKW’s wurde in dem Zusammenhang ebenso reduziert.


    Die 7,49 t zGG setzen sich zusammen aus dem LKW Eigengewicht von z. B. 5 t und der maximal möglichen Zuladung von 2,49 t, = 7,49 t zGG, für den gesamten LKW.


    Der gesamte LKW hat dann das LKW Eigengewicht von 5 t und das variable Gewicht, also die Zuladung (bei einer Urlaubstour sind das z. B., alle mitfahrenden Personen, Zeltausrüstung, Lebensmittel, Trinkwasservorrat, Bierkästen, Schlauchboot, Fernseher, Farräder etc.) dürfen dann das variable Gewicht von 2,49 t nicht überschreiten. Zur Info, unter 7,49 t zGG kann man auf den Strassen immer unterwegs sein, da kann kein Ordnungshüter meckern, nur wenn’s über 7,49 t zGG sind, dann gibt’s Probleme.


    Die 7,49 t zGG sind also die absolute Obergrenze für diesen LKW mit Ablastung auf 7,49 t zGG, gemäss Zulassungsschein.

    Die 7,49 t zGG Fahrer sollten 2 Fälle unterscheiden:


    1.) Überschreitung der 7,49 t zGG für Fahrer mit dem >“LKW-Füherschein”<.


    Bei einer Polizeikontrolle wird die Überschreitung von 7,49 t zGG geahndet.



    2.) Überschreitung der 7,49 t zGG. für Fahrer mit dem >>“PKW-Füherschein”<<


    Bei einer Polizeikontrolle wird die Überschreitung von 7,49 t zGG geahndet. Zusätzlich bekommt der Fahrer eine Anzeige, wegen fahren ohne gültigen Füherschein und der Füherschein wird von der Polizei sofort eingezogen.


    Dieser Fall wird äusserst unangenehm für den Fahrer.



    Praxisbeispiel:


    Mein Gedächtnisprotokoll: (da kein Link)

    Ein LKW-Wohnmobilfahrer (Womo) aus Deutschland wurde im Ausland mit seinem Womo mit 7,49 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von der Polizei kontrolliert.


    Der LKW wurde von der Polizei mit über 8 t zGG gewogen.


    Der Fahrer war nur im Besitz des PKW Führerschein’s, jedoch über 7,5 t zGG ist der LKW Führerschein erforderlich. Er war >”nicht im Besitz des LKW-FS”<.
    Die Polizei hat gegen ihn sofort Anzeige erstattet, wegen:
    a) Fahren ohne Führerschein


    b) Ladungsüberschreitung des LKW (statt 7,49 t zGG, über 8 t zGG)


    Strafmassnahmen:


    a) Sofortiger Entzug des Führerscheins,


    b) Womo wurde auf einen Tieflader geladen und an einem anderen Ort von über 8 t


    auf 7,49 t geleichtert.


    c) Differenzladung von über 8 t bis zu 7,49 t wurde per Spedition nach


    Deutschland transportiert.


    d) Womo wurde mit 7,49 t zGG. durch einen Miet-Fahrer nach Deutschland gefahren, denn der eigentliche Womo- Fahrer hatte ja keinen Führerschein mehr.


    Die Praxis zeigt, die Polizei zieht bei solchen Verkersdelikten das volle Programm durch.

    Wer mit seinem 7,49 t zGG LKW genau im Limit liegt, der kann sich im Sessel zurücklehnen und schmunzeln. Wer noch kleine Problemchen hat, der kann ja noch leichte Korrekturen vornehmen, bevor die grosse Saison startet.

    Gruss

    Umbau von Stahlgusskolben auf Alukolben, jetzt oder später


    Zuvor danke ich allen Beitragsschreibern für das Interesse am Thema. Auch ich bin erstaunt, wie viele L-60 heute noch mit Stahlgusskolben im Motor ausgestattet sind und auf unseren Straßen unterwegs sind. Das Interesse an einer Motorrevision kann man nur begrüssen. Es dient der Wertsteigerung und der weiteren Erhaltung unserer IFA’s.


    Zur Beantwortung der Fragen:
    Umbau bzw. Motorrevision, jetzt oder später ausführen (ja / nein):


    1) Bei einer 100 % tig richtigen Restauration, so wie es Jirka am L-60 macht.
    “Ja” es ist richtig, man sollte gleich den kompletten Motor einer Motorrevision unterziehen, um eine gute Basis für den L-60 zu schaffen. Der Motor ist nun einmal das Herz des LKW’s und das sollte nicht ausfallen.
    Ich gehe davon aus, dass an dem L-60 auch ein neuer Kühler montiert wird, der Ölschlamm aus der kompletten Ölwanne entfernt wird, der Kompressor, speziell das Flatterventil überprüft wird und ob die Druckluftleitung vom Kompressor zu den Kesseln frei ist u. nicht mit Rostschlamm behaftet ist.
    Siehe dazu der Beitrag von “Ruthra” wegen dauernder Motorüberhitzung und Probleme mit der Druckluftableitung zu den Druckluftkesseln. Jirka hatta ihm damals geholfen, damit “Ruthra” seine L-60 Urlaubsfahrt fortsetzen konnte. Nur zur Info: Am L-60 von “Ruthra” wird es auch zur Kavitationsbildung (Lochfraß) an den Laufbuchsen im Kühlwasserbereich gekommen sein, da sich das Kühlwasser bereits mehrfach im Verdampfungsprozess befand.
    Wie Jirka schreibt, will er an seinem L-60 einen neuen Turbo nachrüsten. In dem Fall muss man gleich alles richtig machen und neue Kolben montieren, ansonsten ist ein Motorschaden bei einer Turbonachrüstung vorprogrammiert. Man denke hier an die Pannen bei den Turbo-Erprobungen im Motorenwerk in Nordhausen. Bei Jirkas geplanter Turbonachrüstung sind sogar spezielle Kolben erforderlich, z. B. von Firma Mahle aus Stuttgart. Diese Kolben sind für höhere Temperaturen ausgelegt. Diese entstehen im Verbrennungsraum bei Verwendung eines Turboladers. Die genannten Kolben hat er wohl schon.
    Info: Ich hatte im Jahr 2011 eine Anfrage an einen Kolbenhersteller gerichtet, der Graphitkolben für besonders hohe Temperaturansprüche herstellt. Von der Firma kam keine Antwort, erst auf meine Nachfrage wurde mir im Telefongespräch davon abgeraten. Diese Kolben sind nicht im Herstellungsprogramm enthalten und eine Sonderanfertigung dafür kommt nicht in Frage.


    2) Um Kavitationserscheinungen, Rost- u. Schlamm, aus dem Motor zu entfernen:
    Es ist richtig, man “kann es sofort machen”, bei einer 100 % tigen Restauration. Man “muss es aber nicht sofort machen”, z. B. bei einer Teilrestauration. Bergründung: Die genannten Kavitationserscheinungen stammen schon aus dem vorherigen Arbeitsleben des L-60. Meine Einschätzung, bis der leichte Lochfrass aus dem wasserführenden Teil sich durch die Zylinderwand nach innen gefressen haben könnte, da vergehen bei der heutigen IFA Nutzung sehr viele Jahre. Wenn man jetzt noch ein frisches Glykol-/Kühlwassergemisch auffüllt, dann wird die Korrosionsbildung im Motorkühlsytem noch mehr verzögert. Im Glykol sind so viele Inhibitoren enthalten, die Korrosion, Kalkablagerungen u. vieles mehr verhindern sollen und das auch tun. Wir wollen das leidige Problem Korrosion und Schlamm im Gesamtbereich der LKW’s aber nicht ausser acht lassen. Wir wissen ja, das Hauptproblem sind die langen Standzeiten unserer IFA’s, welche die Korrosions- u. Schlammbildung fördern. Diese Ablagerungen finden wir nicht nur im Kühlsytem, sondern auch im gesamten Druckluftsytem, wie schon beschrieben.
    Wie schon gesagt, wer eine grosse Tour plant, oder mit dem L-60 in die Wüste will, wird auf Nummer sicher gehen und zuvor eine Motorrevision durchführen.


    3) Sicherheit geht vor, oder um einem eventuellem Motorschaden vorzubeugen:
    Es muss nicht sofort eine Motorrevision erfolgen. Das hat unter gewissen Gegebenheiten etwas Zeit. Wie das z. B. beim L-60 vom ADK-Fahrer der Fall ist. Er hatte ja bereits geschrieben, dass er demnächst eine Motorrevision plant, um für spätere Ferntouren gut gerüstet zu sein.


    4) Wie “Schulz-Liesten” schreibt, hat sein L-60 eine Laufleistung von 220.000 km auf dem Tacho.
    Wenn es mein L-60 wäre, würde ich zuvor den Motor etwas genauer begutachten.
    Bei der km Laufleistung könnte es sein, dass ein Austauschmotor, eventuell die bessere Alternative werden könnte. Die Diagnose sollte aber ein Fachmann stellen, keinesfalls als Ferndiagnose hier übers Forum.
    Ansonsten, wenn der Motor erhaltenswert ist, würde ich für die Zukunft eine Motorrevision einplanen und noch vieles mehr an dem Kipper erneuern. Ich kann jetzt klug reden, da ich meine L-60 Restauration 100 % tig abgeschlossen habe. Jeder muss selbst entscheiden, wie weit er die LKW Restauration betreiben will.
    Zur Frage mit den verklebten Kolben nach sehr langen Motor-Standzeiten.
    Das tritt bei fast allen Motoren auf, nach den sehr langen Standzeiten.
    Nachweisen lässt sich das nur durch eine Kompressionsmessung an jedem einzelnen Zylinder. Diese Messung wird im Fall von verklebten Kolbenringen dann schlecht ausfallen. Danach kann es nur eine Entscheidung geben. “Motorrevision” heisst das Zauberwort.
    Angebliche Zaubermittel wie, Bremsflüssigkeit oder gar Cola auf die Kolben auffüllen, um die Kolbenringe zu lösen, führen nicht ins Ziel.


    Zum “youtube” Video von Schulz-Liesten:
    Die Rauchfahne von dem L-60 deutet auf einen übermässigen Verschleiss hin, das ist so, denn dieser Kipper hat ein hartes Arbeitsleben hinter sich. Man kann nur vermuten das Stahlgusskolben verbaut sind. Erst eine Sichtprüfung in das innere des Motors bringt die Bestätigung.
    Wenn wir bei dem L-60 auf dem Video von Verschleiss sprechen, dann sollte das gesamte Fahrzeug betrachetet werden. Speziell die gesamte Motoreinheit, nicht nur Kolben und Laufbuchsen, sondern auch der Zustand der Pleuel, Lagerschalen, Kurbelwellenlagerung, Kurbelwelle, Stirnräder sowie auch Einspritzpumpe, Einspritzdüsen, Öl- u. Dieselfilter, das richtige Öl im Motor (inzwischen eventuell mit Diesel u. Kondenswasser angereichert ? ). Das gesamte Druckluftsystem auch u. vieles mehr.
    Auch hier alles stets im Zusammenhang betrachten.


    Ferndignose zum Video: (nur als Tipp)
    a) Kolben u. Laufbuchsen verschlissen, (darum erhöhter Ölverbrauch)
    b) Einspritzpumpe verschlissen, (darum erhöhter Kraftstoffverbrauch)
    c) Einspritzdüsen verschlissen, (alle 60.000 km müssen neue rein)
    d) Punkt a) bis c) haben zur Folge (starke Abgasentwicklung) ASU ??????
    e) Ölwanne enthält viel Ölschlamm u. Ölsieb weitestgehend zugesetzt.
    f) Druckluftsytem zu einem hohen Prozentsatz zugesetzt, (davon betroffen sind Druckluftleitungen, Druckluftregler und Druckluftventile an den Kesseln)
    g) Kühlsystem, speziell der Kühler ist zu einem gewissen Prozentsatz zugesetzt, verkalkt bzw. verschlammt.
    Hinweis: Der Kompressor ist auch an das Kühlsystem angeschlossen.


    Der L-60 wird wegen dieser Aufzählungen, die sich erst einmal schmerzlich anhören schon noch laufen, doch er wird sich wie ein alter, kranker Mensch verhalten.


    So, das soll für's erste einmal reichen, sonst wird noch ein Reparaturhandbuch daraus.


    Gruss

    Hallo ADK-Fahrer,


    Ich kann auch nur das bestätigen was Soko-030 schon schrieb, >>>alles super<<<. Fahre mit dem L-60 erst mal bis zum abwinken.


    Wie ich in meinen vorigen Beiträgen schon schrieb. Den Motor kannst Du im "Kurzstreckenbetrieb" bis zur Rente fahren. Sofern Du mit dem L-60 lange Autobahnfahrten absolvieren willst, oder gar den Ritt in die Wüste planst, dann wirst Du sicherheitshalber ganz allein die sicheren neuen Alukolben u. natürlich neue Laufbuchsen einbauen.


    Gruss

    Hallo Jeepwilli,


    was geschehen ist, das ist sehr ärgerlich und ich kann Deine Stimmung verstehen.


    Wegen solcher mutwilliger Beschädigungen hatte ich mir in der Vergangenheit auch so meine Gedanken gemacht. Um gegen solche Aktionen besser abgesichert zu sein, hatte ich mich für ein "WERTGUTACHTEN" entschieden und das Fahrzeug natürlich entsprechend versichert. Ich kann nur empfehlen über diesen Vorschlag nachzudenken und dem Vorschlag zu folgen. Meine LKW Halle war weit entfernt von meinem Wohnsitz und auf dem Hallengelände tummelten sich öfter gelangweilte bzw. gefrustete Halbwüchsige.


    Ich hatte vor kurzem in der Rubrik: "Sonstiges" den Beitrag: "Wertgutachten" geschrieben. Leider gab es dazu nur vom ADK-Fahrer eine positive Resonanz.


    Vielleicht sollte man den Beitrag: "Wertgutachten" doch noch einmal lesen und zumindest darüber nachdenken, ob es nicht doch eine Lösung sein könnte, durch die wir IFA- Fahrer gegen solche Fremdereignisse besser abgesichert sind.


    Gruss


    W.