Bernd R. - was ist in tangerhütte so los? gibst du uns einige infos?
Beiträge von maxi
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Und dann erst mal der L60. Das ist auch immer ein Fest, wenn ich die Brummis mit 40 Stunden Kilometer Übergeschwindigkeit überhole. Dein LKW hat auch die schnellen Achsen drin. Tritt mal durch, wirst staunen, wo der hin geht.
einstein
dafür ist der tank auch leer -
hallo wolfgang,teilenummern und einen "schaltplan" hast du rein zufälliger weise nicht noch? zum nachsehen ist es nun zu spät,da der l60 verkauft ist.vg
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ohh schön. von stralsund nach halle/saale.war bei ebay drin
einen beitrag oben drüber steht ein link zum bilder einfügen die federn sehen nicht prickelnd aus. hat deiner denn 13 lagen? wie christian geschrieben hat,seine federn nehmen,demontieren und mit neuem herzbolzen wieder zusammenbauen.so kannst die federn gleich fetten lagenweise. -
deswegen vhb. aber preis nach oben vhb paßt doch zu dem thema hier: Wer kennt den L60 ?
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da hat sich jetzt ein wandel vollzogen.der l60 sieht plötzlich so anders aus,wie das angebot oben unter selbigem link oder ist es das gleiche fahrzeug und die bilder waren nur alt und die 2000 euro ein lockvogelangebot?
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Morgens halb zehn im Vogtland- letzte Fahrt mit dem L60...
wieso letzte fahrt? sieht doch gut aus der l60 -
hallo rajiv,sorry da hatte ich mich etwas mißverständlich ausgedrückt.es ging mir darum,daß der qek,egal ob gebremst oder ungebremst,MIT jeweils voller zuladung,somit zulässigem gesamtgewicht,nicht mehr am trabant gezogen werden dürften.das hatte maximus bestätigt gehabt.um mehr gings mir nicht.
@maximus - das mit dem mofa führen ist in mv ebenfalls so geregelt somit dürfen auch ältere,meist durch alkohol, führerschein besitzlos gewordene herrschaften wenigstens mit dem mofa zum bier holen fahren in die nächste stadt
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Rajiv
Stimmt hast Du geschrieben, mir ist wohl beim lesen etwas durcheinander gegangen .. Man soll eben nicht zu viele Sachen gleichzeitig machen...
maxiNur auf den ersten Blick ein Widerspruch. Das ZGG = 400Kg aus den Papieren des Anhängers zählt für den erforderlichen Führerschein. In Bezug auf den erforderlichen Führerschein ist alles in Ordnung.
Jetzt kommen wir zur zulassungsrechtlichen Frage, d.h. wir sehen in die Papiere des Zugfahrzeuges, darin steht Anhängelast ungebremst =300Kg; gebremst = 400Kg. Haben wir jetzt jeweils einen Anhänger ungebremst mit 300KG bzw. 400 KG gebremst Leergewicht... Darf ich diese Anhänger mit dem Trabbi ziehen... Habe dann in der Tat 0,00 Zuladung.... Lade ich die Anhänger voll -habe ich Anhängelastproblem, also ähnlich dem Überladungsproblem. Gemessen wird in % der der Überschreitung und ist ähnlich "preiswert" wie die Überladung... von 30 bis 300 würde ich sagen. Auf die Gültigkeit des Führerscheins wirkt sich das ganze nicht aus -wie bei der Überladung.
danke maximus du hast mich verstanden,auf was ich eigentlich hinaus wollte. den polizisten werden wikipedia einträge und verlinkungen daraus kaum interessieren bei einer kontrolle.
Rajiv - nicht persönlich nehmen bitte. es geht ja nicht darum,was ein konstrukteur sich dabei gedacht und für fahrbar erklärt hat. der polizist nimmt sich die papiere und sollte er genau hinschauen,fällt es dem fahrer auf den fuß. wer fährt schon mitm leeren wohnwagen in urlaub,das bei den platzverhältnissen im trabant alles kann,nichts muß -
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Müßte doch einleuchtend sein, denn der Trabant hatte 300kg ungebremst und 400kg gebremst als Anhängelast; der QEK Junior hatte 400kg zul. GM und keine Bremse, trotzdem durfte man legal mit dem Trabi den QEK ziehen, allerdings eben quasi nichts einladen (nur die Stützlast).Rajiv
ist doch gerade ein widerspruch. qek ohne bremse hat 400kg z.gm. -> trabant nur 300kg zul. anhänglast ungebremst -> ergo: nicht erlaubt. genauso verhält es sich mit dem gebremsten qek, nennt sich nicht umsonst hp550 und dürfte nicht gezogen werden vom trabi - theoretisch. gemacht wirds trotzdem einfach. maximus hat nicht umsonst geschrieben,daß das in den papieren zul.gesamtgewicht entscheidend ist,nicht das was der anhänger zu dem zeitpunkt gerade wiegt.legaler weg wäre ablasten beim qek gebremst,dann jedoch nur 40kg zuladung,weil offizielles leergewicht 360kg sind.
ansonsten verbreitet sich wohl gerade einige verwirrung hier,mit den anhängern und den könnte-variationen.warum lest ihr nicht das hier http://www.verkehrsportal.de/f…esitzstandsregelungen.php einfach durch.alles auf den punkt gebracht auf der seite