Beiträge von Simsonmatze

    Hi.


    Was hat die FKÜ denn für ein Leergewicht? Bei der Anhängelast ist die tatsächlich gezogene Last entscheidend, nicht das zgG des Anhängers.


    Krasses Beispiel Trabant: Anhängelast 400kg gebremst, da darfst du auch nen 3,5t Anhänger ankuppeln wenn er in der Zeit, die er am Trabi hängt eben diesen Wert von 400kg nicht überschreitet. Bringt man die Stützlast noch ins Spiel, dann kann man die angehängte Last noch um diesen Wert erhöhen, muss sie dann aber bei der Nutzlast des Zugfahrzeugs abziehen.



    MfG

    Matze

    Ich würde sagen das liegt an der industriellen Vorgeschichte bereits vor dem Krieg.


    Gerade Sachsen war ja schon immer eine Industrienation. Dicht besiedelt, reich an Rohstoffen also ideal um eine Produktion aufzuziehen.


    Und so sind dann schnell die Firmen entstanden, aus denen später die Betriebe der IFA hervorgingen.



    Nehmen wir dagegen Brandenburg als Flächenland, so waren dort die Wege lang, die Rohstoffe seltener und generell die Besiedelung dünner. Also hat man sich dort eben auf andere Sachen konzentriert, wie zum Beispiel die Landwirtschaft.



    Und weil das nun einmal so war wurde es einfach fortgeführt.



    MfG

    Matze

    Hi.


    Wenn ich das richtig sehe gibt es neuigkeiten zu diesem Thema. Beim Deuvet ist zu lesen, dass das Kabinett die Änderung der Verwaltungsvorschrift zur StVO verabschiedet hat. Darin enthalten die aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Oldtimer-LKW. Wie es aussieht muss da jetzt noch der Bundesrat zustimmen und dann ist es offiziell.;)



    MfG

    Matze

    A 38;)

    Ja klar, wer kennt das nicht. Aber wenn man eine Lehre aus dieser Geschichte ziehen kann, dann die dass mit etwas List Ämter mit ihren eigenen Waffen geschlagen werden können.


    Im Zweiradsektor gibt es auch die Möglichkeit ein Fahrzeug, was eigentlich ein Versicherungskennzeichen tragen kann freiwillig auf ein "richtiges" Kennzeichen anzumelden, ohne irgendwelche Einschränkungen, wie HU-Pflicht oder Steuern. Das weiß nur keiner und die Ämter tuen sich etwas schwer damit, aber wenn man die richtigen Paragraphen dazu nent fangen die plötzlich an sich zu drehen und schon klappts.




    MfG

    Matze

    Frag doch einfach mal bei deiner Zulassungsstelle an, verweise auf die neue Regelung und frag ob sie dir was bieten können. In einem anderen Forum schrieb ein User aus Thüringen: "In unserem Landkreis könnte ich o.g. Änderungen bereits beantragen." Leider wird nicht ersichtlich welcher Landkreis das ist. Mehr als ein "Nein" oder ein "davon haben wir keine Kenntnis" kannst du nicht bekommen.



    MfG

    Matze

    Ah okay, danke.


    Dann ist schlicht der Begriff ungünstig gewählt, denn ein Anhänger kann ja eigentlich kein Kraftfahrzeug sein.


    Woher hast du eigentlich diese Information, steht das irgendwo nachlesbar oder ist es deine persönliche Erfahrung weil selbst in der Situation gewesen?




    MfG

    Matze

    Das wollte ich auch gerade hier posten, allerdings mit anderer Quelle.


    Das ist ein sehr interessantes Modell um günstig Oldtimer zu versteuern. Auch Umweltzonengeplagte PKW-Besitzer können so nun noch ein paar Euro sparen.



    Schade ist allerdings, dass sich bei den Kurzzeitkennzeichen nichts getan hat.





    MfG

    Matze