Hi.
Was hat die FKÜ denn für ein Leergewicht? Bei der Anhängelast ist die tatsächlich gezogene Last entscheidend, nicht das zgG des Anhängers.
Krasses Beispiel Trabant: Anhängelast 400kg gebremst, da darfst du auch nen 3,5t Anhänger ankuppeln wenn er in der Zeit, die er am Trabi hängt eben diesen Wert von 400kg nicht überschreitet. Bringt man die Stützlast noch ins Spiel, dann kann man die angehängte Last noch um diesen Wert erhöhen, muss sie dann aber bei der Nutzlast des Zugfahrzeugs abziehen.
MfG
Matze