Hmm nun bin ich jedoch Brandenburger
es scheint echt schwer zu sein eine Antwort zu bekommen bzw. rauszufinden wo man diese Antwort bekommt.
Bzw. gilt immer das Bundesland wo das Fahrzeug bzw. der Zug zugelassen ist?
Wenn ich die genannte Regelung in Thüringen richtig verstehe und ich eine Ausnahmegenehmigung habe darf ich dann mit meinem Fahrzeug zu einem Treffen in Sachsenanhalt fahren?
Grüße
Volker