Beiträge von prooptik


    Rechtliche Klarstellung: Kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-Lastkraftwagen

    Kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-Lastkraftwagen-Fahrer: Dies wurde nun rechtlich klargestellt. In der Sitzung am 10. März 2017 hat der Bundesrat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen.
    Oldtimer LKW
    © goldpix – fotolia.com – Oldtimer-LKW

    Diese rechtliche Klarstellung bietet eine Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wurde klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Es wurde somit festgelegt, dass Fahrten mit Oldtimer-LKW zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

    Angesichts einer unklaren Rechtslage und eines uneinheitlichen Verwaltungsvollzugs waren bisher Fahrten mit historischen Lkw zu Oldtimerveranstaltungen, die an Wochenenden stattfinden, immer etwas kritisch zu sehen. Nun wurde sichergestellt, dass die gepflegten Fahrzeuge auch bei Oldtimertreffen präsentiert werden dürfen.

    ... ich bin ja noch nicht lange W50 Besitzer aber ich hab neue Fenstergummis gezogen, Servoöl gewechselt (den Topf wieder dicht zu bekommen ist ne Qual), Hydraulikschlauch erneuert und das tollste😀, ich hab jetzt son Piepsding wenn der Rückwärtsgang drin ist, war mir wichtig und klingt wichtig 😉✌️

    Hallo,
    ich kenne mich mit dieser Frostschutzgeschichte nicht aus, mein Behälter ist leer, der Vorbesitzer sagte da müsste bei Frost Petrolium rein, aber ich hab da kein gutes Gefühl, es gibt doch Wabcothyl, ist das nicht besser??

    Wie funktioniert dieser Frostschutz, habe dort eine drehrad 0-4.

    Hoffe es erklärt mir jemand.


    DANKE DANKE

    ... ich habe den Dicken jetzt bei der Alten Leipziger versichert, schneller und netter Service!

    ADAC CarClassic, ich weiß nicht was ich davon halten soll, zig Telefonate und keiner wollte oder konnte helfen, EGAL - provitieren halt andere.

    Die Auflastung habe ich wieder drin, Zuglast konnte der TÜV beim besten Willen nix zu finden, muss ich wohl zur DEKRA.

    Reifen habe ich drauf die 9er, in den Papieren steht 8.25 verstärkt, ist das ein Problem?

    Joh das dachte ich auch. Werde mal zur Dekra rollen, jetzt weiß ich auch, dass die Dekra sich mit Ostfahrzeuge besser auskennt.

    Dann ist das zweite Problem das ClassicCar von der ADAC den W50 Nicht versichert. Habe drei Autos bei der ADAC.

    Kennt einer eine zuverlässige Versicherung die W50 mit H Kennzeichen versichert.

    Danke für eure Hilfe

    ... ich wollte doch nur die Olle Ablastung loswerden und die Zuglast wieder eintragen lassen.

    Ohne Datenblatt geht das nicht so viel und in seiner Datenbank ist nix.

    Kann mir jemand von euch helfen. Hab einen LA/Z Kipper kurzer Radstand mit Strassenbereifung, hab ja auch ein Typenschild wo alles drauf steht, interessiert ihn nicht.


    =O=O

    Hallo,


    Nun habe ich heute meinen W50 LA/Z abgeholt, alles gut dachte ich erst, ich merkte schnell, das die Lenkung irgendwie zischt oder irgendein Geräusch von sich gab. Zu Hause geguckt und siehe da, es muss das Lenkgetriebe sein, es ist undicht an der dicken Zahnstange wo die Lenkstange dran hängt, so sieht es für mich aus.

    Was kann man da am besten machen?..:(