Rechtliche Klarstellung: Kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-Lastkraftwagen
Kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-Lastkraftwagen-Fahrer: Dies wurde nun rechtlich klargestellt. In der Sitzung am 10. März 2017 hat der Bundesrat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen.
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Diese rechtliche Klarstellung bietet eine Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wurde klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Es wurde somit festgelegt, dass Fahrten mit Oldtimer-LKW zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
Angesichts einer unklaren Rechtslage und eines uneinheitlichen Verwaltungsvollzugs waren bisher Fahrten mit historischen Lkw zu Oldtimerveranstaltungen, die an Wochenenden stattfinden, immer etwas kritisch zu sehen. Nun wurde sichergestellt, dass die gepflegten Fahrzeuge auch bei Oldtimertreffen präsentiert werden dürfen.