Naja, mit dem Hauptschalter sind die Anlagen -quasi- nicht mehr funktionsfähig.
Aber... da hast Du sicher Recht, das das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
Insgesamt ist es schade, das einige Behörden und Polizeidirektionen ziemlich kurzsichtig sind und nicht zwischen historischen und tatsächlichen Einsatzfahrzeugen unterscheiden wollen.
Auf der anderen Seite müssen/sollen auch historische Einsatzfahrzeuge zeitgenössisch original sein, dazu gehört aber auch das Blaulicht.
Wenn man übrigens ein Blaulicht unberechtigt im Straßenverkehr benutzt, ohne jetzt z.B. über rote Ampeln zu fahren, ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit.