Tja, welche Vorteile hat denn eigentlich eine Ablastung auf 7,49 t? Oder auch, welche Nachteile haben die nicht abgelasteten LKWs?
Steuern und Versicherung sind klar. Nehmen wir mal einen Laster mit H-Kennzeichen an. Was für Vorteile bleiben da noch?
(ausreichenden Führerschein nehmen wir ebenfalls als gegeben an)
Darf man irgendwo nicht hin? Kostet es irgendwo mehr? Muss man irgendwas einbauen? Oder ausbauen?
Welche Vorteile hat eine Ablastung?
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Ich gehe mal davon aus das sich die Frage auf ein Wohnmobil bezieht. Dabei ist die Sonntagsfahrverbotsfrage nicht relevant, da e ssich bei WoMos ja um Sonder-KFZ handelt, wie jeder weiss. Bleibt nach den zgG bezogenen Kosten und der Führerscheinfrage, einzig und allein die Frage nach dem tatsächlichen Gewicht des reisefertigen Fahrzeuges. Ist es deutlich schwerer (>10%)als angegeben, ist in D zumindestens mal die Betriebserlaubnis erloschen und es gibt Ärger mit der Steuer. In unseren Nachbarländern, die gerne mal Mobil wiegen endet dann die Fahrt und es gibt ein saftiges Strafmandat und in anderen Kulturkreisen gibt es auch schon mal Wiegestationen an Einfahrten zu größeren Städten. Da ist das dann immer eine willkommene nebeneinname der Behörden. Selbst erlebt hab ich das im Tschad, wo einer meiner ach so schlauen Betreuungsfälle mit seinem 6x6 Renault am Eingang zu Djarmena auf die Wagge musste. Der Gute ist dann erstmal in den Knast gewandert und ich habe zusammen mit unserem Dolmetscher 6 h, viele gute Worte und zum Schluß noch einen grünen Lappen gebraucht um diesen Schlaumeier wieder raus zu bekommen. Auch wenn sowas in 99 von 100 Fällen gut geht, wenn es eine erwischt, ist es auf jedenfall mit viel Schererein verbunden. Jeder sollte vor so einer Entscheidung also gut überlegen was er sich und anderen antut. Grüße, A.
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Deshalb ja meine Frage. Macht es Sinn, sich bei der Einrichtung des Lasters einzuschränken, um unter 7,49 t zu bleiben, oder nicht.
Das Sonntagsfahrverbot ist schon wichtig, man muss also darauf achten, dass das Teil offiziell kein LKW mehr ist. -
Sinn macht es unter verschiedenen Gesichtspunkten: Steuer Versicherung wurde schon genannt, Sicherheitsprüfung entfällt, Fährkosten auf Fähren tw. niedriger, es muss kein Fahrtenschreiber verbaut sein, einige Straßen sind bis 7,5 t schwere Fahrzeuge freigegeben. Mit KFZ <7,5 t ZGG kann man in Tempo 30-Zonen parken.
Wenn durch den Ausbau geht das Gesamtgewicht höher, sollte man nicht ablasten.Den richtigen Führerschein zu haben ist ja ein Muss.
Bernd
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Aus einem Kipper ein Wohnmobil zu machen und dann eine H-Zulassung zu behalten, könnte schwierig sein...
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Das H-Kennzeichen wurde ja ein wenig entschärft. So ein Umbau zum Womo muss ja nicht mehr innerhalb der ersten 10 Jahre gemacht worden sein, sondern nur noch so aussehen, als ob er zu dem Zeitpunkt gemacht worden sein könnte. Mit einem Baujahr ab 82 hat man da schon die Möglichkeit, Westtechnik mit unterzubringen.
Aber zurück zur Ablastung.
Braucht man bei über 7,49 t und H-Kennzeichen trotzdem noch die Sicherheitsprüfung und den Fahrtenschreiber? War speziell letzterer nicht ohnehin nur für Gewerbe? -
mahlzeit,
das H-Kennzeichen entbindet dich nicht von allem...wie das mit der Sp aussieht,kann ich dir nicht sagen...frag einfach beim TÜV oder Dekra nach,die sagen dir das genau...ich denke mal,es kommt dabei auch darauf an,um was für einen Fahrzeugtyp es sich handelt,ob LKW oder SoKfz...
zum Fahrtenschreiber findest du hier etwas...http://www.vautec-nms.de/pdf/FahrtschEGK.pdf ist aber von 2008 und kann inzwischen veraltet sein...
viele Grüße
maffi
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Unter 7,5 t brauchst Du keine SP mehr, Fahrtenschreiber auch nicht. Z. B. im Gewerblichen Werkverkehr brauchst du heute schon über 3,5 t einen Fahrtenschreiber.
bernd
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SP brauchst Du erst über 10 Tonnen. Das sollte bis 9,99 eigentlich zu schaffen sein. Aber es läppert sich. Großes Auto, große Tanks für Diesel Wasser usw. Fässer Bier, und vieles mehr.
Ansonsten ist es nach meiner Meinung eigentlich nur ein steuerliches Problem 750 oder 950 Euro. Ob allerdings die 200 gesparten Euro den Ärger aufwiegen, den man hat, wenn man doch mal gewogen wird ist fraglich. Ich denke mal. wer sein Auto nicht das ganze Jahr zugelassen hat, sollte sich übers Gewicht nicht allzu große Gedanken machen müssen. Selbst wenn man über 10t kommt und ne SP braucht. Unterm Strich musst du doch eh jedes Jahr zum Tüv und die SP hält ein halbes Jahr.Spasenshalber werde ich die ausgebaute Reiseschnecke aber demnächst auch mal wiegen. Vom Gefühl sollte nicht viel an 10t fehlen.
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Hi,
hab ich da was nicht mitbekommen?
Weshalb fahre ich schon ab 7,5t zur SP?
Denke mal, Du liegst ab 10t nicht ganz in der Zeit.
Gruß
Hanno
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen