Versicherung W50 ? wie geht das vernüftig ?

  • Guten Morgen an die Interessengemeinschaft,
    unser Problem Versicherung W50


    Fahrzeugmodell W50 LA - abgelastet auf 6T mit
    6TAnhängeleistung und Umschreibung auf Zugmaschine mit
    Oldtimerkennzeichen.


    Nun mein Problem ich finde keine Versicherung die uns vernüftig
    versichert, bei den Preisen bin ich ja fast ohnmächtig geworden.


    Wir haben eine Bootswerft wo unser W50 zu schleppen genutzt wird, nun
    haben wir schon mehere Anläufe genommen ihn ordentlich zu versichert
    aber immer wieder kommen da die Hürden auf wie.


    - keine gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ( das ändert doch nur die Steuerlast ? was hat das mit der VS zu tun)


    - keine Werbung darf gefahren werden


    es geht keine Saisonanmeldung mit H ( OK verstehe ich ist ja kein Platz mehr auf dem Kennzeichen )


    ??????? alle unsere Bootstrailer sind mit grüner Nummer warum nicht auch die Zugmaschine mal befreien, achso sind ja nicht die "typischen Landwirte oder Winterdienstler " haben ja nur eine Umschreibung auf Zugmaschine durchgeführt. Was ist mit mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine
    die 80-200 Tonnen Kräne (mobil fahren doch unsere Straßen kaputt).


    Wir nutzen das Fahrzeug 2-5 mal im Jahr auf öffentlichen Straßen zum
    ziehen der Boote ins Winterlager und sollen ca 1200-1500 Euro gesamt
    Kosten VS + Steuern 191 - 350 Euro haben.


    bin sehr gespannt auf eure Meinungen und Anregungen


    Enrico

  • Die Meisten von hier sind sicherlich bei Medau versichert:


    Generalagentur E. Madau e.K.
    Neuenhofstr. 114 - 52078 Aachen
    Tel.: 0241 79500 - Fax: 0241 79506
    Mobil: 0178 4157703
    email: emadau@t-online.de
    home: www.madau.al-h.de


    Das läuft dann über die Alte Leipziger Versicherung und ist auch nach meiner Recherche das günstigste Angebot. Der Haken kommt dann allerdings gleich:


    Der Tarif der Oldtimer-Versicherung sieht folgende Annahmerichtlinien vor:
    - Alltagsfahrzeug (Pkw) muss bei Alte Leipziger oder anderer Gesellschaft versichert auf Ihren Namen oder des Ehegatten/Lebensgefährten sein
    Hierzu bitte als Nachweis die letzte Beitragsrechnung der Versicherungsgesellschaft vorab einreichen


    - Keine Fahrer unter 23 Jahre


    - Keine gewerbliche Nutzung

    Die gewerblich Nutzung ergibt sich ja quasi aus dem Versicherungsnehmer. Bei Privatpersonen schließt sie sich fast von selbst aus.


    Einfach mal dort anfragen, die Frau Wolf ist ganz nett (und schnell).

  • Hi Bootsservice Wegner,


    wie viele km sind es denn vom Hafen bis zum Winterlager, wenn ihr den Wuffi dafür nur 2-5 x im Jahr benutzt (sieht übrigens sehr schön aus) viell. auf 6km/h anmelden? Dann läuft der über die Privathaftpflicht mit habe ich gehört vom Nachbarn meines Dicken...


    abgegrüsst


    R ;) nny :-)

    Man(n) kann im Leben nicht alles haben, aber ohne IFA ist es schon ganz schön hart.

  • Vielen Dank für die Anregung


    rufe Frau Wolf gerne mal an. Vielleicht löst Sie unsere Sorge. Wir sind schon bald soweit wie von vielen Leuten praktiziert mit 5 Tageszulassung zu fahren - denn verdient unser Finanzamt ebend mal kein Geld und die VS nur Ihre Doppelkartengebühr.


    Zur Frage der Entfernung die wir zurücklegen ca 6-12km bei 25 Km/h Fahrgeschwindigkeit.


    Zum Verständniss zur Saisonzulassung, unser W50 fährt Touren im April/Mai -Boote ins Wasser und dann erst wieder im Oktober/November - vom Wasser in unsere Winterlagerhallen. Im Winter nutzen wir ihn zum Schneeschieben daher die 4Hydraulikanschlüsse vorn, er hat ein super Schmidt Schild und zum Glück alles hydraulisch.


    1 Möglichkeit: laut unseren Gutachen H mit 191 Euro Steuern super aber keine VS möglich wegen Gewerbe und Werbebeschriftung


    2 Möglichkeit: durch unsere Ablastung auf 6Tonnen 347 Euro Steuern und volle Versicherung ca 1200-1500 Euro für gesamte Jahr keine Saison möglich wäre denn ja von 10-5 oder 5-10 jeweils 8 Monate ( für 2-5 Fahrten und ca.500km Fahrstrecke)


    3 Möglichkeit: denn wohl 5 Tageszulassung


    Jetzt kann ja jeder sagen was soll der Qautsch - ja wir haben die ganzen Jahre vorher die LPG Landwirte für diese Transporte genutzt mit ihren Taktoren, aber ein W50 ist ein Hingucker egal wo du bist und wie Ihr seht macht er sich gut dafür es muß für ein DDR Kind kein MAN oder MB sein.


    könnte Seitenweise unsere Umbau, Anfertigung und erfüllten Wünsche unser Gutachter beschreiben bis heute und dann dieser Hemmschuh Versicherung.


    für Elron666 - der kompl. hintere Aufbau ist bei uns in der Werkstatt entstanden aus Aluminiumrahmen und mit kompl. Riffelblech Ladefläche und Ladekiste.


    der W50 ist mit einem Ballastgewicht zusätzlich von uns ausgerüstet ca 900kg über der HA auf dem Längsrahmen



    Enrico

  • Jetzt kann ja jeder sagen was soll der Qautsch - ja wir haben die ganzen Jahre vorher die LPG Landwirte für diese Transporte genutzt mit ihren Taktoren, aber ein W50 ist ein Hingucker egal wo du bist und wie Ihr seht macht er sich gut dafür es muß für ein DDR Kind kein MAN oder MB sein.


    Hi Enrico,


    ich wohne im Westen und das kann manchmal schon etwas Nerven mit den Aussagen und Argumenten. Ohne jetzt Ost und West wieder gegenüber zu stellen. Aber wenn ich dann mit dem Wuffi da stehe, dann ist Maulaffenpfeil angesagt.


    Von wegen Unimog bla bla bla, alles gut und schön aber der Hingucker ist nun mal der IFA...


    PS: Stellt ihr bei Euch auch Alukisten her z.B. als Batteriefach/Batteriekasten?


    abgegrüsst


    R :) nny :-)

    Man(n) kann im Leben nicht alles haben, aber ohne IFA ist es schon ganz schön hart.

  • Guten Morgen


    hier mal noch ein Foto bei der Arbeit
    und auf deine Frage ja wir bauen Alukisten haben ja auch im Bootsbereich sehr viele Sonderanfertigungen.


    Sehr viel läft mit Edelstahl was wir denn über WIG schweißen. Aluminium wird viel gekanntet und vernietet so wie unsere Werkzeugkiste auf dem W50.


    Ich glaube Halterungen vom Tank und der Batterie haben wir noch neu zu liegen vom W50. Hier liegt noch sehr viel an Ersatzteilen ca 15 Europaletten voll - Neuware von unseren LPG.


    Gruß Enrico

  • Zitat

    Der Einsatz des Fahrzeuges über den Zweck des § 23 Abs. 1c StVZO hinaus führe zum Wegfall der Voraussetzungen für die Kennzeichenerteilung. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen müssten vorwiegend der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen und dürften nicht als übliche Beförderungsmittel genutzt werden.


    So oder ähnlich wird begründet, dass ein Gewerbebetrieb mittels Oldtimer unzulässig ist.

    Zitat

    So sind gewerbliche Nutzungsarten denkbar, die mit einer Pflege kraftfahrzeughistorischen Kulturguts nicht im Widerspruch stehen, sondern diese vielmehr fördern; etwa die Vermietung von Oldtimern, sowohl an Selbstfahrer, als auch im Chauffeurdienst. Hier liegt dann kein Widerspruch zur Pflege des Kulturgutes vor, wenn die Nutzung als Oldtimerfahrzeug, also das besondere Fahrvergnügen im Vordergrund steht. Ohne die Bedeutung dieses besonderen Fahrvergnügens erscheint die Nutzung aber als unzulässig, wie z. B. im normalen Taxibetrieb, Baustellenfahrzeug, Zustellungsfahrten (DHL, UPS).


    Ebenso erscheint es mir zulässig, wenn eine Brauerei mit einem historischen Lkw und aufgebrachter zeitgenössischer Werbung in einem Altstadtbereich Auslieferungsfahrten durch­­führt. Dem gegenüber dürfte die Verwendung eines historischen Lkws im normalen Speditionsdienst sehr wohl im Widerspruch zur Pflege kraftfahrzeughistorischen Kulturguts stehen.

    So schreibt es die Auto Classic.


    Der Ansicht des Schreiberling kann man sich anschließen und danach wäre es in Ordnung, wenn eine Firma ein Oldtimerfahrzeug besitzt und Fahrten zur Pflege des kraftfahrzeughistorischen Kulturguts durchführt. Mit normalem "H" Kennzeichen gibt es auch keine besonderen Einschränkungen (etwa bei 07er). Wenn also der Firmenchef aus reinem (Fahr-)Vergnügen und um zu zeigen was so ein historischer LKW kann und eben alles funktioniert, dazu einige Boote zieht oder mal den Schnee räumt dürfte dagegen nichts einzuwenden sein.


    Zitat

    Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

    (Wiki)


    "Bootsservice Wegner" lässt vermuten, dass der Transport gegen Entgelt, mit Vertrag und auf Rechnung erfolgt, d.h. die Erzielung des Gewinns steht im Vordergrund. Damit wäre die gewerbliche Nutzung des LKW offensichtlich und gegeben. d.h. abgesehen von dem Problem eine günstige Versicherung zu finden, ergibt sich durch eine solche Fahrt ggf. auch ein Problem mit der Zulassung die Behörde könnte auf die Idee kommen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines besonderen Kennzeichens "H" weggefallen.


    Dreh und Angelpunkt ist die gewerbliche Nutzung. Wenn der LKW z.B. einem privaten Menschen gehören würde -der aus reinem Vergnügen Boote zieht, weil er es kann und das gern macht.... wäre die Sache einfach..... Sowohl zulassungsrechtlich -als versicherungstechnisch. Die Versicherung geht einfach davon aus, dass eine gewerbliche Nutzung als ZM eine höhere Betriebsgefahr bedeutet. Wenn so ein Boot umkippt und der Eigner Ansprüche anmeldet -ist die Erstmal beschäftigt.
    Man darf da eben kein Entgelt für diese Fahrt bekommen oder vereinbaren....
    Als Bootsservice könnte man zwar ein Entgelt für die Vorbereitung des Bootes für den vom Eigner selbst zu organisierenden Transport verlangen, aber eben nicht für den Transport mit W50. Wenn der Bootseigner den W50 zufällig stehen sieht und den Fahrer fragt ob er nicht Lust auf eine Ausfahrt hat.... Vom Bootseigner sollte sich der Fahrer/ Oldtimerbesitzer aber unterschreiben lassen, dass der Transport auf eigene Gefahr- aus Gefälligkeit erfolgt und Haftung für Transportschäden etc. nicht übernommen werden und die Fahrt nicht im Rahmen des Gewerbebetriebes oder in einem Zusammenhang mit diesem erfolgt.
    Man kann auch keine Werbung in der Art machen wie: Vermieten Winterstellplatz incl. An- und Abtransport mit eigenem LKW... Betriebskosten etc. sollte man dann natürlich auch nicht im Gewerbebetrieb als Werbungskosten von der Steuer absetzen, denn damit zeige ich ja, dass mir der LKW zum "Erwerb" von Einkommen dient. Auch die Annahme einer kleinen Spende zur Pflege des kraftfahrzeughistorischen Kulturguts die dem Erhalt des W50 dient .... dürfte i.O. sein.


    Wie gesagt, W50 ZM mit "H" und günstiger Versicherung läuft nur ohne Gewerbe.... es sei denn das Gewerbe ist mit der Pflege des kraftfahrzeughistorischen Kulturguts irgendwie in Einklang zu bringen. Beim Bootsservice sehe ich da aber kein Land....

  • Saubere Arbeit.


    Warum meldest Du Das Fahrzeug nicht April/Mai und Okt./Nov an? Dann ist der Beitrag ja erträglich und Du wirst die Boote ja nicht für lau transportieren.
    Und im Übrigen darfst Du mit nem 5 Tage Kennzeichen auch keine gewerblichen Fahrten machen.

  • Richtig, das 5 Tage Dingens ist keine geeignete Alternative.


    SAM = selbstfahrende Arbeitsmaschine ist Zulassungsfrei, diese Idee war nicht so verkehrt. Zusammen mit der Ablastung und einem Aufbau hinten drauf -der zur Verrichtung von Arbeiten gedacht ist....


    §2 Nr. 17 FZV "selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind;


    Schneeschiebeschild ist zwar verbunden aber nicht "fest" in diesem Sinne, so dass die Sache mit dem Schneeschild allein nicht reichen wird. Da hinten auf die Plattform noch einen Bergekran dran, muss ja nichts irre großes sein, so in der Art [Klick] So ein Gerät oder ähnlich hinten drauf, so dass man es auch flach ablegen kann, dann stört es nicht. Dann als SAM zulassen, würde da vorher Fühlung mit dem Tüver aufnehmen und bei einer Versicherung fragen... wegen der Kosten am Ende..


    Denke dran auch eine SAM muss eine Haftpflicht haben, weil BbH über 20km/h.


    Das "H" Gutachten kannste beim Umbau als SAM ja auf Halde legen... wenn das gute Stück dann nur noch "Hobby" ist... aber als SAM wird das keinen großen Unterschied machen. Die Saisonzulassung ist zwar die sauberste Alternative, aber wohl auch die teuerste und für die paar Fahrten außerhalb des eigenen Geländes wird das ganz schön preisintensiv -gerade wenn man nur wenig fährt müssen ja die wenigen Fahrten den ganzen Aufwand einspielen. Auch wenn man die Fahrten auch nicht für "lau" macht. Wenn Du aber mehr nehmen musst -als ein Radlader oder LKW in der Vermietung kosten... hat da keiner Freude...

  • Hi Enrico,


    schön bei der Arbeit und bestimmt auch mal interessant beim einfahren der Boote/Yachten... :D


    weiterhin viel Spaß.


    @Lars,


    wieder mal eine perfekte und ausführliche Beratung/Info von dir. =)


    schönen Abend noch.


    abgegrüsst


    R ;) nny :-)

    Man(n) kann im Leben nicht alles haben, aber ohne IFA ist es schon ganz schön hart.

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen