Wohn-LAK und H-Kennzeichen IFA

  • Servus,


    ich trage mich auch mit dem Gedanken, so langsam das Projekt IFA-LAK-Womo anzugehen.


    in einem Nachbarforum (verkehrsportal.de), in dem ich schon zu meiner Diplomarbeit kompetente Antworten von Sachverständigen und Polizisten zu Zulassungsfragen bekam, habe ich die Idee geäussert, IFA und LAK getrennt zu betrachten, denn ein zum Womo umgebauter LKW an sich sollte wohl eher nicht H-Kennzeichen-fähig sein.


    Der Charme ist ja, dass der LAK an sich per Twist-Locks montiert wird. Also eigentlich nix anderes als einen Container darstellt, der dadurch Ladung ist!


    Das beinhaltet natürlich dennoch Einschränkungen:


    - Modifikationen wie ein Durchgang sind nicht möglich oder nur im Rahmen des H-Kennzeichens (Zusatzscheinwerfer & Co so wie sie vorgekommen sind)
    - Zusatzanbauten die reinen Wohncharakter haben (Tanks, Staukisten) sollten am LAK fixiert werden.
    - Farbgebung des IFA entsprechend


    Streng genommen könnte man so mit dem leeren IFA zur Zulassung und dann den LAK nachträglich aufsetzen. Ist ja Ladung...


    So wurde die Idee positiv aufgenommen. Trickreich wird "nur" die Montage von Komponenten extern an einen LAK...


    Hat hier schon mal jemand eine ähnliche Strategie bei der Zulassung erfolgreich gefahren?

  • Hi bjs013,


    das Thema Zulassung ist auch hier im Forum schon mehrfach durchgesprochen worden und wurde von mehreren Seiten belichtet.


    Benutze mal die Suchfunktion oben rechts, da findest du viele Beiträge über dieses Thema bzw. in der Rubrik Zulassung und Anmeldung bist du schon richtig.


    LKW und LAK getrennt zu betrachten, ist glaube noch nicht besprochen worden oder?


    Lars, was sagst du dazu?


    abgegrüsst


    R ;) nny .-)

    Man(n) kann im Leben nicht alles haben, aber ohne IFA ist es schon ganz schön hart.

  • Das Thema hatten wir gerade am letzten Wochenende. Ich glaube mich zu erinnern, dass mir ein Prüfer mal gesagt hat, es wäre auch das zulässig, was zu jener Zeit, also vor 30 Jahren, auch hätte gebaut werden können. Sprich wenn alle Umbauten so auch von 30 Jahren hätten gemacht werden können. In dem Falle, wäre der LAK mit dem W50 eigentlich auch als Womo H-fähig, wenn nicht gerade ein Cerankochfeld eingebaut ist.
    911er Rundhauber sieht man ja gelegentlich als Womo mit H.
    Alternativ wäre die Geschichte mit der Ladung, das stimmt, aber da kann es passieren dass man ins Sonntagsfahrverbot kommt und das will man ja auch nicht.

  • Hallo, also ich denke es gibt einige LAKs mit Womo zulassung und H... Der Stabsruhekoffer war ja quasi schon ein Womo, damals... Kommt halt auf den Prüfer und die Umbauten an... Sollte dann halt schon etwas original aussehen.

  • Moin, da kannst du zu hundert Prüfern gehen und bekommst hundert verschiedene Antworten. Ein Prüfer trägt alles ein, ein anderer gar nichts. Mein Prüfer zum Beispiel hat mir die Womozulassung kategorisch verweigert. Er kann alles, muß aber gar nichts. Wenn du ihm mit Vorschriften und Gesetzen kommst, hast du schon verloren. Am besten ist, man bindet ihn von Anfang an ein und erläutert, was man vor hat. Dann fühlen sie sich ernst genommen und sind auch kompromissbereit. Meine Erfahrung.
    P.S. Was hat die Ladung mit dem Sonntagsfahrverbot zu tun? So lange du unter 7,5 to bleibst, tangiert es dich nicht, ob mit oder ohne Ladung.
    Gruß Norbert (der für seinen W50 mit LAK eine LKW Zulassung hat).

  • also ein Freund hat H-Kennzeichen für einen Ural mit LAK und Womoausstattung...ohne Probleme...der hat sogar eine zivile BK63-Kupplung am Ural eingetragen bekommen...das was eigentlich gar nicht geht...alles nur ne Frage des Prüfers und des persönlichen Gesprächs...


    (Letzten Satz vom Moderator maffi entfernt, da es keine offizielle Regelung dafür gibt)

  • Hallo,
    so ganz unwichtig ist, es nicht ob ich das "H" wie historische Fahrzeug als "Womo" zulasse oder als LKW. Auch wenn der LKW als Stabskoffer eine ähnliche Verwendung hatte, ist die Zulassung als "Womo-H" eher schwierig -weil es eben kein "historisches Womo" ist -auch wenn es eines hätte sein können -wäre es schon vor 30ig Jahren so benutzt worden... Auch wenn es sicher Prüfer gibt/ gab die das eintragen, denn Womo hat den Vorteil, das man nicht unter das Sonntagsfahrverbot für LKW fällt auch wenn das Teil 12t wiegt, wenn man also einen Prüfer findet.... ran da.
    Generell ist es für das Umgehen des Sonntagsfahrverbotes (LKW über 7,5t und LKW unter 7,5t mit Anhänger) gut, wenn irgendwas anderes in den Papieren steht -außer LKW- SoKfZ "Werkstatt" "Pannenhilfe" , "Funkstation" "Toilette"..


    Für den W50/L60 mit LAK ist eine Eintragung LKW "ATL"(Austauschbare Ladungsträger) ansonsten wohl das richtige und nach dem Gesetz auch vorgesehene. Um das Fahrzeug entsprechend -mit "H" zuzulassen bräuchte nicht mal ein LAK aufgeladen sein -sondern die Traversen müssen dran sein.
    Und auch nur dieses "Grundfahrzeug" muss den "H" Kriterien entsprechen. Der LAK selbst ist in der Tat "nur" Ladung. Eine Anforderung, dass die Ladung eines Fzg. zum historischen Vorbild passen muss ist mir nicht bekannt, sonst dürfte ich ja auf einer Pritsche keine "moderne" Ladung laden oder einen modernen Anhänger ziehen. Etwas anderes wäre, wenn man den nicht als ATL sondern als "H" SoKFz "Werkstatt" zulassen mag, dann muss das komplette Teil und genau genommen auch die Einrichtung dem Original entsprechen.
    Bleiben wir beim ATL...
    Was also die "Anbauteile" betrifft.... solange diese am LAK selbst befestigt sind, gehören diese zur Ladung und das interessiert keinen Menschen ebenso die Außen- oder Innengestaltung des LAK. Also auch mit Ceranherd! Ein umgebauter LAK ist beim LKW "ATL" somit kein Umbau am Fahrzeug oder wesentlichen Fahrzeugteilen und betrifft damit nicht die Fahrzeugart.
    Umbauten am LAK müssen halt so erfolgen, dass sie unter dem Gesichtspunkt der Ladungssicherung o.k. sind, sonst bräuchte ja jeder Kasten, jede Kiste etc. eine eigene "historische" ABE. Ich habe zwar auch schon in Meck. Pom einen Polizisten getroffen, der mir erklären wollte durch den auf meine Pritsche aufgeladenen Wohnwagen ändere sich die Fahrzeugart und ich müsse zum Tüv um das ändern zu lassen -weil es auf die "tatsächliche" Nutzung ankomme... Allerdings hat der gekniffen und es bei seiner "klugen Rede" gelassen.
    Da es aber sein kann, dass so ein TüV-Prüfer durcheinander kommt, wenn er einen bewohnbaren bunten LAK mit allerlei unhistorischem Zubehör aufgeladen sieht... würde ich mit dem leeren W50 /L60 ATL vorfahren. Für die Zulassung und das "H"- Gutachten ist die Ladung egal. Ich bin auch mit leerer Pritsche zum Tüver.


    Um das Sonntagsfahrverbot kommt man dann aber nur mit ablasten auf unter 7,5t herum.
    Wenn Du mit einem L60 und aufgeladenem LAK zum Tüver fährst könnte das schon daneben geben. Fährst Du mit leerem L60 vor, trägt er Dir den vielleicht auch auf 7,5t ein, wobei die Nutzlast dann eben kaum noch 1t sein dürfte. Fährste mit aufgeladenen LAK vor dürfte das von vornherein schwierig werden, der leere LAK dürfte nicht weniger als 1,5t wiegen.
    Allerdings läuft man als abgelasteter L60 mit LAk und Zubehör sehr zügig in Gefahr überladen zu sein. Von daher rate ich von einer Ablastung eines L60 mit LAK dringend ab -auch wenn ich sowas schon gesehen habe... jeden Falls auf den Papieren .... was der wirklich gewogen hat.... mit Riesendiesel und Wassertanks waren es über 13t was selbst für den als LKW zugelassenen L60 schon zu viel war! Ein L60 mit einem einigermaßen zu Wohnzwecken ausgestattem LAK, Reisegepäck, Verpflegung, Wasser, Werkzeug, Ersatzteile und am Ende noch einer Winde.... dürfte unter 9t nicht zu machen sein... Beim W50 könnte es gerade so funktionieren das er am Ende nicht über 7,8t kommt, was in Fragen der Überladung dann noch zu tolerieren wäre. Mein W50 DoKa wiegt mit voller "Expeditionsausstattung" und vollbesetzt, getankt... 7,3t...
    Wer das Fahrzeug aber auch am Sonntag nutzen will, der sollte sich eine Sondergenehmigung vom SVA holen, die kostet zwar Geld ist aber am Ende besser als der ganze Ärger mit Überladung oder Sonntagsfahrverbotverstoß.
    Dazu einfach begründen, das man zu "Sport und Freizeitzwecken" und "Fahrten zu kulturellen Veranstaltungen" das Fahrzeug bewegen will und dabei keine gewerblichen Güter -sondern lediglich eine zu Campingzwecken genutzte Ladung oder Sportgeräte transportiert werden.
    Der Ural kann also ohne Probleme einen LAK mit Womoausstattung spazieren fahren, denn es ist ein Historischer LKW mit "ATL" und einer "modernen" Ladung in Form eines LAK mit Womoausstattung. Das Fahrzeug ist aber sicher nicht als "Wohnmobil" im Sinne der Fahrzeugart zugelassen und hat kein "H" als historisches "Womo" sondern als "LKW - ATL".

  • Im Allradforum hat mindestens einer einen LKW mit Wechselaufbau. Mit H-Kennzeichen. Der eine Aufbau, den er hat, ist wohl eine Pritsche, der andere ein Wohncontainer. Und in den Papieren steht, wenn der Wohnaufbau drauf ist, gilt das Ding als Womo.
    Gab bei der Zulassung wohl zuert Probleme, weil die Leute nicht glauben wollten, dass es vor 30 Jahren schon Wechselaufbauten gab. Lies sich dann recht leicht beweisen, dass es Wechselaufbauten schon wesentlich länger gibt.
    War allerdings kein IFA. Daher weiß ich nicht, ob das jetzt eine Hilfe ist.

  • Also ein Eintrag in den Fzg Papieren a la´ "wenn das drauf ist... dann gilt es als..." kenne ich nicht. Schon weil man mit den E-RiLi ´s von Klartexteintragungen weg will -die sind nämlich meist nur im Herkunftsland für die Kontrolleure lesbar.
    Es gibt die neuen EG-Fahrzeugklassen mit Schlüsselnummern ohne irreführende nationale Abkürzungen/Texte.
    http://www.kba.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Statistik/SV/sv1_2014_06_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=8
    N2G BX , wäre demnach die neue Bezeichnung auch Zusatz ATL läuft aus...
    Das alles ist z.Z aber ein riesiges Durcheinander von daher fällt es den Tüvern relativ leicht aus der Vielzahl von möglichen alten neuen und X.. Möglichkeiten bei gutem Willen alle möglichen Varianten einzutragen.
    Neu heißen diese Teile (d.h. bei einer Neuzulassung, z.B. wenn es vorher ein So KFZ bei der FW etc. war oder länger angemeldet war (Voll-GA ...)


    4.4 N2G: Geländefahrzeuge zur Güterbeförderung oder mit besonderer Zweckbestimmung mit mehr als 3,5 t bis zu 12 t
    Unvollständiges N2G-Fahrzeug N2G BX Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t Unvollständiges N-Fzg KBA-Nr. 001, Juli 2011 lediglich mit Führerhaus (vollständig oder unvollständig),
    Fahrgestell-Längsträgern, Getriebe, Achsen, das dafür bestimmt ist, durch einen Aufbau vervollständigt zu werden...
    Die Unterscheidung "Gütertransport geeignet Ja/Nein" würde dann entsprechend der tatsächlichen Verwendung festgelegt. Theoretisch wäre es also auch heute schon so, dass ein LKW nur dann einer ist wenn er zum Gütertransport "geeignet" ist. Ein "N2G BX" mit einem WoMo-LAK wäre demnach von Hause aus kein LKW... das "wenn das drauf ist... dann gilt es als..." steht also wenn... eher zwischen den Zeilen bzw. ergibt sich aus den Schlüsselbuchstaben. Zumal nach den neuen RiLi´s so Einträge wie sie heute noch im Klartext üblich sind wie "LKW geschl Kasten" Oder "LKW Plane Spriegel" wegfallen. Was am Ende auch richtig ist, denn im Ausland kann mit den Bezeichnungen keiner was anfangen und umgekehrt.
    D.h. ausländische Fahrzeuge wie unsere hatten bisher schon immer den Vorteil, dass diese bei einer Kontrolle ob sie unter das Sonntags-Fahrverbot fallen oder nicht immer danach beurteilt wurden ob die Teile zum Gütertransport geeignet sind oder nicht, weil den Klartext in Papieren keiner übersetzen konnte. Dumm war/ist eben, das diese im Einzelfall "irreführenden" Bezeichnungen aus den deutschen Papieren als "bindend" angesehen wurden und erstmal alles "LKW" wurde, auch wenn es objektiv betrachtet nicht zum befördern von (Wirtschafts-)Gütern geeignet ist -sondern eine "besondere Zweckbestimmung" haben.
    Die Aufbauart könnte dann mit einem weiteren Schlüssel hinzukommen "SA" für WoMo.
    Ich bin sogar der Auffassung, hatte das schon mal in einem anderen Zulassungtread, ausgelatscht IFA G5 ablasten?????
    Das sogar eine Zulassung als Klasse M Fahrzeug nicht unmöglich erscheint -es muss nur einer wollen.
    Fakt ist, wenn ich wegen dem Sonntagsfahrverbot mal belangt werden sollte, würde ich mich bis vor den BGH streiten und darauf beharren, dass es für das Fahrverbot auf die tatsächliche Nutzung zur Güterbeförderung ankommt -nicht aber soweit es um Sport-Freizeit oder Ferienzwecke geht.

  • Das kommt nächstes Jahr auch auf mich zu, die TÜV Abnahme. Ich habe meinem TÜV Prüfer den Fall schon vorher erläutert, der LKW selbst stellt das kleinste Problem dar, das Problem ist der LAK, konnte man diesen, vor 30 Jahren schon als Wohnmobil nutzen, dabei unterscheidet hier der TÜV nicht, ob das damals Privat oder für die NVA war, nur möchte er den Stabs Ruhe Koffer, durch Unterlagen bestätigt haben, wie der Früher eingerichtet war, weicht der Ausbau davon zu sehr ab, wird nix mit H-Kennzeichen. Das kann auch bei der Farbgebung schon scheitern, LAK s gab es nur bei der NVA, also möchte der Prüfer alles in grün haben. :D
    So wird auch hier zu unterscheiden sein, ob der LAK fest verschraubt mit dem LKW ist oder auf Traversen, dann ist das Ladung.
    Auch ich bin der Meinung, 50 Prüfer 50 verschiedene Ansichten.
    Bei solchen Sachen bin ich immer gut gefahren, schon vorher dem Prüfer das Projekt zu erklären, das ist immer noch besser als am Tag der Abnahme, das große ach du Schei ... zu kriegen.
    Hier kann man nicht sagen mach das so oder so und es klappt, es wird immer anders sein.
    Allerdings wurde das wirklich schon oft, hier erklärt.


    Grüsse Iselkraut

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen