• moin pepino,


    da es für mich nicht wirklich ersichtlich ist aus dem Behördendeutsch des BMVI - siehe hier - frag am besten bei Toll Collect an, die sollten es ja definitiv wissen und halte uns bitte auf dem Laufenden...
    es müssten erst wieder die genauen Defintionen der Begriffe herausgearbeitet werden, wo ich das gefunden habe z.bsp.


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Hauptsache die Mitarbeiter da kennen sich aus.
    2 Anrufe, 2 verschiedene Antworten(aber in anderer Sache...) 8o ;(
    Da gibts dann immer son toll(es) Beamtendeutsch und im Zweifelsfall zahl erstmal ?( :D
    Dann hast bestimmt nix verkehrt gemacht.
    Ich ruf da nicht mehr an.Fertig. :P

    Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt,und das nicht zuwenig !!!

  • bei eingetragen Werkstattwagen und oder H-Kennzeichen brauchst du keine Maut auch ohne Anmeldung... man könnte sich aber mit der Anmeldung bei der tollen Collecte eine Verkehrs bzw. Mautkontrolle unterwegs (die dann aber ohne Beanstandung läuft)ersparen...


    Spreche aus Erfahrung...


    mit Womozulassung kann ich es nicht genau sagen.

  • Also aus dem Text geht "eigentlich" hervor, dass es sich nur um Güterverkehr handelt.......aber warum muss ich mich dann befreien......
    https://www.toll-collect.de/de…tailsseite_news_4995.html


    nabend Felix,


    genau das ist dieses Beamtendeutsch (was sie wahrscheinlich selber nicht ins hochdeutsche übersetzen können, ohne die gleichen Worte zu verwenden)...


    im FAQ des BmVI steht unter Punkt 3:


    Zitat: "Die Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge
    oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr
    bestimmt sind (1. Alternative) oder eingesetzt werden (2. Alternative)
    und deren zulässiges Gesamtgewicht – einschließlich Anhänger –
    mindestens 12 Tonnen (ab 1. Oktober 2015: 7,5 Tonnen) beträgt.


    Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt die Erfüllung einer der beiden Alternativen.


    Die Mautpflicht nach der 1. Alternative ergibt sich unabhängig davon, ob

    • tatsächlich Güter befördert werden,
    • die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt
    • oder das betreffende Kfz</abbr> von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

    Soweit Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen zur entgeltlichen
    oder geschäftsmäßigen Güterbeförderung eingesetzt werden
    (Güterkraftverkehr oder Werkverkehr), besteht Mautpflicht nach der 2.
    Alternative."
    ...



    Da siehst du erstmal das Wort "LKW" nicht, sondern "Kraftfahrzeuge
    oder Fahrzeugkombinationen", somit ist jedes Fahrzeug gemeint...dann kommt der "Güterkraftverkehr" - Definition oben in meinem ersten Beitrag...jetzt wissen wir mehr, doch nicht alles, da die Ausschlußliste im FAQ des BMVI im Absatz 5 nur folgendes steht:
    Zitat: "Von der Lkw</acronym>-Mautpflicht befreit sind gemäß Paragraph 1 Absatz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)

    • Kraftomnibusse,
    • Fahrzeuge der Streitkräfte, der
      Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und
      anderer Notdienste, sowie Fahrzeuge des Bundes,
    • Fahrzeuge, die
      ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst
      einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
    • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
    • Fahrzeuge,
      die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den
      Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage
      dienen, eingesetzt werden."

    Nun frage ich mich, ist somit alles andere automatisch nicht mautpflichtig oder gibt's noch ein Hintertürchen, was zur Stolperfalle werden kann?
    Wer bekommt es nun definitiv raus? Am besten in schriftlicher Form mit Unterschrift eines Beamten oder aussageberechtigten Mitarbeiters und hier für alle eingestellt...


    viele Grüße
    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Hai,
    ich denke, dass hier viele mit der alten Führerscheinklasse 3 unterwegs sind. So wie ich. Ich hab bei der Ablasterei auf 7,49t bestanden. Das sind nur 10kg weniger Gesamtgewicht, die tun mir nicht weh aber rein gesetzlich liegen zwischen 7,49t und 7,5t Welten.
    Maut, Steuern, Sonntagsfahrverbot, 80km/h außerorts, halbjährliche Sicherheitsprüfung,...

    Ein gutes Provisorium ist oft besser als das Original

  • bei eingetragen Werkstattwagen und oder H-Kennzeichen brauchst du keine Maut auch ohne Anmeldung... man könnte sich aber mit der Anmeldung bei der tollen Collecte eine Verkehrs bzw. Mautkontrolle unterwegs (die dann aber ohne Beanstandung läuft)ersparen...



    Genau so ist das.


    Ich hatte früher die Anmeldung, weil wir ja die ganzen Jahre mit Hänger und Trial- bzw. Rallyeauto drauf gefahren sind. Aber angehalten wurden wir trotzdem häufig. Wenn auch nur zum gucken, was das ist, was wir transportieren.